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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 16.12.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 2 von 10

 

WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1074110-2020-GFW; MA 5, P 2) Die Adaptierungen bzw. Laufzeitverlängerungen der Richtlinien "Wiener Geschäftsstraßenförderung" und "Shared Facilities" gemäß den vorgelegten Entwürfen sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. mit der Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt.

 

(955732-2020-GFW; MA 5, P 4) Der 4. periodische Bericht im Jahr 2020 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2020 mit 301 261 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 150/20)

 

(1087628-2020-GFW; MA 5, P 5) Der Abschlussbericht zur Wiener Gastro-Gutschein-Aktion im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sowie die vorgelegten Vorgangsweisen zur Auszahlung der offenen Beträge und der Nichtrückforderung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

(1079507-2020-GFW; MA 5, P 6) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an das Wiener Hilfswerk für den Betrieb von zehn Nachbarschaftszentren und der Spielothek in der Höhe von höchstens 3 250 000 EUR zu richten. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1072917-2020-GFW; MA 5, P 7) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Wiener Familienbund für die Durchführung der laufenden Tätigkeit (außer Publikationen) in der Höhe von höchstens 40 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1082867-2020-GFW; MA 5, P 9) Der Magistrat der Stadt Wien, MA 5, wird ermächtigt, mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und das Bundeskanzleramt, den vorgelegten Nachtrag zur Vereinbarung vom 5. April 2011 über die Leistung eines Beitrages der Stadt Wien an den Bund in der Höhe von 35 % der dem Bund aus der Unterbringung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien erwachsenden Kosten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2023 abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 56 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0690/750 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den beiden Folgejahren (in der Höhe von 42 000 EUR bzw. 21 000 EUR) Vorsorge zu treffen.

 

(1071554-2020-GGS; MA 24, P 53) Die Erhöhung der Subvention 2020 an die Wiener Ordensspitäler von 74 965 000 EUR auf 105 965 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5600/757 gegeben.

 

(684711-2020-GGS; MA 51, P 54) Dem Subventionsnehmer Racketlon Federation Austria wird aus den Sportförderungsmitteln 2021 eine Subvention in der Höhe von 60 000 EUR für die Durchführung der 18. FIR Racketlon World Championships genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1058673-2020-GGS; MA 51, P 55) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen werden aus den Sportförderungsmitteln 2021 folgende Subventionen genehmigt:

1) Österreichischer Badminton-Verband

Austrian Open 2021 und International Challenge

 

35 000 EUR

2) Wiener Arbeiter Turn- und Sportverband

Laufinitiative WIEN LÄUFT WAT

 

40 000 EUR

3) Wiener Arbeiter Turn- und Sportverband

Förderung des Nachwuchssportes sowie Fortbildungsmaßnahmen für Trainer und Funktionäre

 

 

40 000 EUR

4) Wiener Basketball Verband

Weiterführung der Vienna Basketball Academy

 

30 000 EUR

Gesamt

145 000 EUR

Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 145 000 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1059371-2020-GGS; MA 51, P 56) Dem Wiener Fußballverband wird zur Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes - Fußball eine Subvention in der Höhe von 230 500 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1098712-2020-GIF; GBB, P 67) Der Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Dienst der Gemeinde Wien (Gleichbehandlungsbericht) für die Jahre 2017 bis 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

(1090971-2020-GIF; MA 54, P 69) Die befristete Erhöhung des Rahmenbetrages (Lagerwarenkredit) für die MA 54 - Zentraler Einkauf und Logistik wird für die anhaltenden, zusätzlichen Anschaffungen auf Grund des Coronavirus bis Ende des Finanzjahres 2021 in der Höhe von 20 000 000 EUR verlängert. Die sich zwischenzeitig ergebenden Budgetkreditüberschreitungen sind bis zum Ende des Finanzjahres 2021 auszugleichen.

 

(1100122-2020-GIF; MD-OS, P 70) Gemäß § 88 Abs. 1 lit. b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 genehmigt. (Beilage Nr. 153/2020)

 

(1097805-2020-GKU; MUVIE, P 71) Der 20. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

(1085556-2020-GGS; MA 15, P 83) 1) Die MA 15 wird ermächtigt, mit der "Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAWK AG)", Wien 22, Bruno-Kreisky-Platz 1, den vorgelegten Vertrag mit Gesamtauszahlungen in

 

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