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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 14

 

werden für die Jahre 2020 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 620 000 EUR

präliminiert Jahr 2021                 620 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2020 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1002190-2019-GKU; MA 7, P 69) Die Subvention an den Theaterverein Wien im Jahr 2020 in der Höhe von 155 550 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1002258-2019-GKU; MA 7, P 70) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2020 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 700 000 EUR

präliminiert Jahr 2021                 700 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2020 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1010185-2019-GKU; MA 7, P 71) Die Subventionen an folgende Vereine bzw. Institutionen für die Jahrestätigkeit im Jahr 2020 werden wie folgt genehmigt:

Freie Bühne Wieden

80 000 EUR

SPIELRAUM Theater & Theaterstudio

120 000 EUR

Theater-Center-Forum

60 000 EUR

THEATER ZUM FÜRCHTEN

370 000 EUR

Verband Stadtinitiative - DAS OFF THEATER

150 000 EUR

Verein der Freunde der Freude am Theater

110 000 EUR

Summe

880 000 EUR

Für die Bedeckung der Förderungen in der Höhe von insgesamt 880 000 EUR ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 755 Vorsorge zu treffen.

 

(1021748-2019-GKU; MA 7, P 72) Die Subvention an die Gloria Theater Betriebs GesmbH im Jahr 2020 in der Höhe von 550 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1031382-2019-GKU; MUVIE, P 74) Der 19. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

(1023080-2019-GKU; MA 7, P 75) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit den Museen der Stadt Wien - Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Museen der Stadt Wien - Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 809 000 EUR

präliminiert Jahr 2021                 809 000 EUR

präliminiert Jahr 2022                 809 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung  zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 809 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3400/781 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2021 bis 2022 auf Haushaltsstelle 1/3400/781 Vorsorge zu treffen.

 

(1006579-2019-GKU; MA 7, P 77) Die Subvention an den Kulturverein österreichischer Roma - Dokumentations- und Informationszentrum im Jahr 2020 für eine Jahresförderung in der Höhe von 115 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1021470-2019-GKU; MA 7, P 78) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem AKTIONSRADIUS WIEN - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer AKTIONSRADIUS WIEN - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

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