«  1  »

 

Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 14

 

(978576-2019-GKU; MA 7, P 56) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Haus der Musik Betriebsgesellschaft m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Haus der Musik Betriebsgesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 1 350 000 EUR

präliminiert Jahr 2021                 1 350 000 EUR

präliminiert Jahr 2022                 1 350 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den jeweiligen Voranschlägen 2020 bis 2022 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1021574-2019-GKU; MA 7, P 57) Zur Förderung an diverse MusikerInnen, Musikinitiativen und -institutionen in Form von Jahressubventionen und Projektkostenzuschüssen im Bereich Musik wird im Jahr 2020 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 1 546 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf den Haushaltsstellen 1/3220/757, 755 und 768 Vorsorge zu treffen.

 

(1021613-2019-GKU; MA 7, P 58) Zur Förderung diverser Kompositionsprojekte im Bereich Musik wird im Jahr 2020 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 150 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf den Haushaltsstellen 1/3220/757, 755 und 768 Vorsorge zu treffen.

 

(1021707-2019-GKU; MA 7, P 60) Die Subvention an die VÖM - Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2020 für Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals in der Höhe von 212 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1021731-2019-GKU; MA 7, P 61) Die Subvention an "echoraum" Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation im Jahr 2020 für Musikveranstaltungen 2020 in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1021745-2019-GKU; MA 7, P 62) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 100 000 EUR

präliminiert Jahr 2021                 100 000 EUR

präliminiert Jahr 2022                 100 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2020 bis 2022 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1024642-2019-GKU; MA 7, P 63) Die Subvention an das KLANGFORUM WIEN im Jahr 2019 für die Bedeckung laufender Verbindlichkeiten in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2019 gegeben.

 

(1025951-2019-GKU; MA 7, P 64) Die Subvention an die Wiener Symphoniker im Jahr 2020 für den Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen in der Höhe von 15 940 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 15 840 000 EUR ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 100 000 EUR ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1033322-2019-GKU; MA 7, P 65) Die Subvention an das KLANGFORUM WIEN im Jahr 2020 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 900 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2020 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1038047-2019-GKU; MA 7, P 66) Die Subvention an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2020 für den Jahresbetrieb in der Höhe von 140 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 110 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 30 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1002105-2019-GKU; MA 7, P 68) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Inter-Thalia Betriebsgesellschaft m.b.H. ermächtigt. Der Subventionsnehmer Inter-Thalia Betriebsgesellschaft m.b.H.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular