Gemeinderat, 57. Sitzung vom 25.10.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 80
auch danke dafür, dass Sie diesen für die Stadt Wien möglicherweise recht unwahrscheinlichen Fall mitberücksichtigt haben. Ich kann auch verstehen, dass Sie davon ausgehen, dass es zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen wird. Wir kennen alle die Szenen bei den Stadtkassen, bei den Trafiken, die es gegeben hat: Schlangen von Menschen, die Parkscheine umtauschen mussten. Das war alles sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Verwaltung sicher keine schöne Sache. Deswegen können wir auch gut nachvollziehen, dass diese Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird.
Aber wir haben einige Kritikpunkte und wir sehen in diesem Antrag einige strukturelle Schwächen. Zum einen sehen wir es als ausgesprochen bedenklich an, dass, die Frau Kollegin hat es ja schon angesprochen, für den Fall einer Abgabenerhöhung eine Frist für einen Weiterbenutzung vorgeschrieben wird. Da sieht man vielleicht auch ein bisschen, wie die SPÖ in Wien denkt. Für den Fall einer Abgabenminderung, wie gesagt, wie realistisch das ist, wollen wir dahingestellt lassen, aber die Möglichkeit nicht gegeben wird, dann die gültige Abgabe zu entrichten. Dafür müsste man sich einen neuen Parkschein kaufen. Die anderen kann man sich dann für den St. Nimmerleinstag aufheben oder man zahlt einfach mehr. Das finden wir von der Systematik her eigentlich bedenklich. Also wenn es in die Tasche der Stadt Wien geht, dann ist das ganze befristet, und wenn es nicht in die Tasche der Stadt Wien geht, soll es umgekehrt sein. Das halten wir für wahrscheinlich sogar gleichheitswidrig.
Was sonst auffällt, ist, dass natürlich im Bereich der erworbenen Ansprüche, die Kollegin hat den Fall der Gutscheine im Bereich des Zivilrechts angesprochen, die SPÖ und die Arbeiterkammer die Ersten waren, die gesagt haben: Ja, wenn man von einem Unternehmer einen Gutschein kauft, dann reichen sechs Monate nicht, dann reichen drei Jahre nicht. Sie haben auch zu Recht vor dem Obersten Gerichtshof erstritten, dass im Fall von zivilrechtlichen Gutscheinen eine grundsätzliche Gültigkeitsfrist von 30 Jahren besteht. Im Bereich des öffentlichen Rechts nehmen wir den Fall Geld zum Beispiel her. Wenn ich alte Schilling-Banknoten habe, einen 20-Schilling-Schein, den kann ich heute noch umtauschen. Wenn ich aber von der Stadt Wien einen Parkschein kaufe, dann kann ich mir den, wenn ich ihn, aus welchem Grund auch immer, nicht innerhalb von sechs Monaten einfach verparken kann - weil ich etwa ein Auslandssemester mache, weil ich vielleicht in Niederösterreich wohne und fallweise meine Verwandten in Wien besuche -, nach sechs Monaten aufpicken! Und das, Herr Stadtrat, halten wir für unsachlich! Dem steht auch das Argument der Verwaltungsvereinfachung nicht entgegen, weil mit unserem Antrag, nämlich für die ersten sechs Monate die Weitergeltung zuzulassen und danach den Umtausch zuzulassen, wird diesem Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung dennoch entsprochen. Er wird ihm deswegen entsprochen, weil durch die Rückgabemöglichkeit über sechs Monate selbstverständlich ein erklecklicher Anteil an Parkscheinen aufgebraucht werden wird. Und was dann darüber hinaus zurückfluten wird - also wenn das die Verwaltung der Stadt Wien überfordert, dann, glaube ich, haben wir ein anderes Problem als die zurückflutenden Parkscheine!
Also ich kann nur an Sie appellieren, diesem Antrag wohlwollend zuzustimmen. Genauso wie bei der Senkung von Gebühren der Stadt Wien ist meine Hoffnung diesbezüglich enden wollend. Aber, wie gesagt, wir glauben schon, dass es durchaus auch für die abgabepflichtigen Autofahrer ein besserer Schritt wäre.
Bei Parkscheinen, die man vielleicht nach einem Jahr irgendwo findet, wird es sich nicht um große Summen handeln, aber für den Einzelnen ist es durchaus schmerzvoll, wenn man ein Abgabeentrichtungsmittel gekauft hat, sich dieses dann bestenfalls irgendwo in ein Album kleben kann. Warum das so sein muss, verstehe ich nicht. Es gibt ein Grundrecht auf Eigentum. Eingriffe ins Eigentum sollten wohldurchdacht und auch verhältnismäßig sein. Ich sehe die Entlastung, die das für die Stadt Wien rechtfertigen könnte, nicht. Ich würde Sie daher vielleicht auch ersuchen, einige Worte zu unserem Abänderungsantrag zu sagen, falls Sie dem nicht beitreten können. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Ich darf jene Damen und Herren des Gemeinderates bitten, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig, alle Parteien stimmen dem zu.
Der Beschlussantrag von NEOS ... (GR Armin Blind: Abänderungsantrag! Abänderungsantrag!) Ich hab‘ hier nur einen Beschlussantrag liegen. (GR Mag. Josef Taucher: FPÖ-Abänderungsantrag Parkometer! - GR Armin Blind bringt Unterlagen zum Vorsitzenden.) Okay, also für das Protokoll: Ich storniere die Abstimmung, die soeben stattgefunden hat, weil vom Redner der FPÖ der Abänderungsantrag erst jetzt eingebracht wurde.
Daher darf ich alle bitten, die dem eingebrachten Abänderungsantrag in der vorliegenden Form zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Die Zustimmung zum Abänderungsantrag ist von ÖVP, NEOS und FPÖ gegeben gegen die Stimmen von SPÖ und GRÜNEN. Es ist nicht die erforderliche Mehrheit, daher ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
Daher kommen wir nun zur Abstimmung der Postnummer 12. Wer der Postnummer 12 die Zustimmung gibt, darf ich noch einmal um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist wieder einstimmig, alle Parteien haben dem zugestimmt.
Und jetzt kommen wir zum Beschlussantrag von NEOS betreffend bessere Information von Parkpickerlinhabern zum Ablaufdatum des Parkpickerls. Es wurde die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag zustimmt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei ÖVP, NEOS und FPÖ gegen die Stimmen der SPÖ und GRÜNEN. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, der Antrag ist abgelehnt.
Es gelangt Postnummer 2 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Übertragung des Fondsvermögens des Kuratoriums Wiener Jugendwohnhäuser im
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