Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 95
Bgm Dr. Michael Ludwig: Zusätzlich zu den Verfahren, die von den Behörden geführt werden, gibt es auch einen Stadtrechnungshofbericht, der sich mit dieser Causa beschäftigt hat. Es ist allen im Magistrat klar, dass den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes zu folgen ist. Von daher bin ich sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, im Gesamtverfahren darzustellen, inwieweit diese Verdachtsvorfälle erhärtet werden können, was ich prinzipiell auf Grund der bisher vorliegenden Inhalte jetzt nicht sehe, aber man wird sehen, zu welchen Schlüssen die ermittelnden Behörden kommen. Dem würde ich jetzt nicht vorgreifen wollen. Das sind Verdachtsmomente, die zum Teil auf Grund von anonymen Anzeigen geäußert worden sind. Dem wird man nachgehen. Wir sind bekannt dafür, dass wir sehr streng agieren, falls Beschäftigte der Stadt Wien in irgendwelche nicht korrekten Handlungen verbunden sind. Von daher haben wir auch in der Vergangenheit bewiesen, dass wir da keine Toleranz haben und sehr interessiert an einer transparenten Darstellung sämtlicher Verfahren sind.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar, bitte.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister!
Vielen herzlichen Dank für Ihre bisherigen Ausführungen und dafür, was meine erste Frage betroffen hat, die chronologische Auflistung des Verfahrens bislang. Meine ursprüngliche Frage haben Sie leider nicht beantwortet, und an die möchte ich jetzt gerne noch einmal anknüpfen, und zwar, wann und in welcher Art und Weise Sie konkret von den Ermittlungen erfahren haben und ob Sie seither Maßnahmen gesetzt haben, zum Beispiel in Form einer internen Weisung.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Ich würde mich hüten, in einem solchen Fall irgendeine Weisung zu erteilen, da vertraue ich den ermittelnden Behörden. Ich bin vom Magistrat laufend über den Erhebungsstand informiert worden, und wir haben auch als Stadt Wien zusätzlich noch durch den Bericht des Stadtrechnungshofes gezeigt, dass wir ein starkes Interesse daran haben, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Ich war selber im Ausschuss, im Kontrollausschuss, jetzt Stadtrechnungshofausschuss, und ich weiß, dass die Fraktionen sich sehr gewissenhaft mit diesen Themen auseinandersetzen. Ich habe den Eindruck, dass die Stadt Wien und die erhebenden Einrichtungen, die ich auch namentlich mehrfach genannt habe, gemeinsam ein starkes Interesse daran haben, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Ich bin zuversichtlich, dass es gemeinsam gelingen wird, nicht nur alle Verdachtsmomente aufzuklären, sondern auch entsprechende Konsequenzen daraus abzuleiten, die für die weitere Arbeit im Magistrat sicher hilfreich sein werden.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Bürgermeister. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Die 3. Anfrage (FSP-837625-2019-KFP/GM) wurde von Herrn GR Mag. Kowarik gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligungen gerichtet. Auch hier geht es um die Ermittlungen der Behörden im Planungsbereich. (Mehrere Medien berichteten über die vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vorgenommene Einschau in Akten des Wiener Magistrates, konkret in der Abteilung für Stadtteilplanung und Flächennutzung. Demnach würden die Behörden „auf Grund einer Anzeige aus dem Jahr 2017 gegen einen ehemaligen Mandatar“ - also Mag. Christoph Chorherr - ermitteln. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte laut Anfrage der Tageszeitung „Der Standard“, dass die Aktenübergaben in der MA 21 mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verein s2arch zu tun haben. Die Übergabe der Akten aus dem Magistrat soll schon vor Wochen stattgefunden haben. Welche Akten oder Aktenteile wurden vom Magistrat an die ermittelnde Behörde übergeben?)
Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgm.in Birgit Hebein: Sehr geehrter Herr Kowarik!
Wie ich bereits in meiner ersten Anfragebeantwortung ausgeführt habe, wurde auf Basis eines Ermittlungsauftrages der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Amtshilfeersuchen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an die Magistratsdirektion der Stadt Wien gerichtet und in enger Abstimmung mit dem genannten Bundesamt wurden in der Folge Recherchen in der MA 21A und MA 21B sowie in der MA 37 durchgeführt. Unter anderem am 1. Juli 2019 - ich habe das vorher auch erläutert - nahm das Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung Einsichtnahme in Geschäftsfälle. Die gegenständlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung wurden somit seitens der Stadt Wien bestmöglich unterstützt. Ich habe Ihnen bereits gesagt, wie lange das dauert und dass wir es auch zukünftig selbstverständlich machen werden.
Des Weiteren wurde die Stadt Wien über die Ermittlungsergebnisse der erfolgten Prüfung bisher nicht informiert. Es dauert an, uns ist nicht bekannt, ob von den Behörden strafbares Verhalten festgestellt werden konnte, nicht einmal, ob sich etwaige Verdachtsmomente erhärtet haben. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das war nicht meine Frage!)
In diesem Stadium schwebender Ermittlungen muss ich nochmals darauf hinweisen, und Sie als Jurist wissen es vermutlich noch besser als ich, dass dem gemäß § 15 der Wiener Stadtverfassung bestehenden Fragerecht der GemeinderätInnen in Bezug auf die von der Einsicht durch die Ermittlungsbehörden betroffenen Geschäftsfälle der Magistratsabteilungen MA 21A und MA 21B das Gebot der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG sowie das Gebot zur Geheimhaltung personenbezogener Daten gemäß § 31 Datenschutzgesetz entgegenstehen. Das nehmen wir sehr ernst, das sollten wir alle. Ich kann Ihnen hiermit nur nochmals bestätigen, dass alle von den Ermittlungsbehörden gewünschten Informationen übergeben wurden.
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