Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 95
sind oder ob es da nicht auch handfeste Argumente gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Kollege Aigner, ich halte fest, dass du festgestellt hast, dass ich nach Geschäftsordnung gehandelt habe. - Ich danke dir.
Bei der Auslegung gibt es einen Spielraum. Ich darf auch erinnern, dass wir zum Beispiel „Fridays for Future“ hier gehabt haben, wo wir auch besprochen haben, wie wir vorgehen.
Ich weiß auch, dass es in anderen Parlamenten und auch im österreichischen Bundesparlament durchaus den einen oder anderen Vorfall von der Tribüne gibt. Ich bitte aber jetzt einmal, die Kirche im Dorf zu lassen. Es ist weder gegen Leib und Leben von jemand von uns gegangen noch wurden irgendwelche Gegenstände runtergeworfen.
Es war eine Protestkundgebung von mehreren Personen, die ordnungsgemäß und auf Anweisung von der Rathauswache entfernt wurden, und damit wäre das Thema für mich auch beendet. (GR Jörg Neumayer, MA: Es waren keine Menschen aus dem Nahen Osten!)
Wir werden in der nächsten Präsidiale - wie besprochen und angekündigt - das Thema Sicherheit noch einmal diskutieren.
Gibt es sonst noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? Das ist nicht der Fall.
Damit, Frau Vizebürgermeisterin, kommen wir nun tatsächlich, hoffe ich, zur 1. Anfrage.
Für das Protokoll halte ich fest, dass die Fragestunde also jetzt um 9.39 Uhr offiziell beginnt beziehungsweise fortgesetzt wird. - Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgm.in Birgit Hebein: Ich setze fort und wiederhole noch einmal kurz die Fakten: Auf Grund eines Ermittlungsauftrages der Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 3. November 2017 richtete das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung fünf Monate später, nämlich am 3. April 2018 ein Amtshilfeersuchen an die Magistratsdirektion der Stadt Wien.
Der Inhalt dieses Ersuchens war die allgemeine Frage nach dem Weg des Flächenwidmungsplans und nach der Möglichkeit der Einflussnahme einzelner Personen auf die Abänderung oder Erstellung eines Flächenwidmungsplans. Diesem allgemeinen Ersuchen wurde im Rahmen einer Besprechung mit dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung am 12. April 2018 entsprochen und die grundsätzliche Rechtslage im Zusammenhang mit Flächenwidmungen erläutert. Das genannte Bundesamt nahm in Aussicht, erforderlichenfalls noch weitere Fragen heranzutragen und tat dies schließlich am 23. Oktober 2018, also nach weiteren sechs Monaten.
Dieses weitere Amtshilfeersuchen enthielt eine Auflistung von rund 200 Unternehmen, die im Verdacht stünden, Zahlungen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten und notwendigen Beschlüssen des Wiener Gemeinderates wie etwa Änderungen des Flächenwidmungsplanes getätigt zu haben. Dabei wurde um Auskunft ersucht, ob jene Unternehmen grundsätzlich im Zeitraum 2011 bis heute von der Stadt Wien zu bewilligende Projekte geplant beziehungsweise durchgeführt haben, damit in weiterer Folge gemeinsam mit einem kundigen Organ in jene Projekte Einsicht genommen werden kann.
In Abstimmung mit dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wurden die Recherchen auf die Magistratsabteilungen 21A und B sowie die Magistratsabteilung 37 eingegrenzt. Auf Grund der Unterstützung durch die genannten Dienststellen konnten dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung am 7. März 2019, am 25. März 2019 sowie am 8. Mai 2019 jeweils Datenträger mit den gewünschten umfangreichen Informationen, zurückreichend bis 2011, übergeben werden.
Auch wurde die Beantwortung eines weiteren ergänzenden Amtshilfeersuchens vom 25. Februar 2019, mit dem nach weiteren Widmungsverfahren und Liegenschaften gefragt wurde, vorgenommen. Auf Grund dieser umfangreichen Erhebungen im Rahmen der Amtshilfe war es den Ermittlungsbehörden möglich, jene Geschäftsfälle auszuwählen, die schließlich ab 1. Juli 2019 einer Einsichtnahme durch das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention unterzogen wurden.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal ganz klar festhalten: Die Stadt Wien - und ich selbst - ist an einer lückenlosen Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe, Spekulationen und Gerüchte in hohem Ausmaß interessiert. Die Ermittlungen werden und wurden zu jedem Zeitpunkt bestmöglich unterstützt. Ich werde und ich trage auch zur Aufklärung und Transparenz bei, indem ich, wie gerade jetzt, die Fakten auf den Tisch lege und diesen spekulativen Fiktionen auch gegenüberstelle. Ja, es stimmt, dass ich die Fakten auch präsentiere, um ein Stück weit mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Spekulationen, Anschuldigungen und Behauptungen sind in den vergangenen beiden Wochen zuhauf unternommen worden, unter anderem auch, das muss ich so benennen, vom Antragsteller, dem Klubobmann der NEOS, von Ihnen, Herr Christoph Wiederkehr. Sie mussten am 17. September 2019 eine Richtigstellung veröffentlichen, da Sie falsche Behauptungen erhoben haben. Ich darf diese Richtigstellung, die in Form einer Presseaussendung erfolgte, zitieren:
„Am 17.9.2019 hat Herr Christoph Wiederkehr irrtümlicherweise in einer Pressekonferenz sowie in einem Interview für den ORF behauptet, dass Christoph Chorherr‘s Ithuba-Projekt von Herrn Erwin Soravia beziehungsweise einem seiner Unternehmen eine Spende erhalten hat und in diesem Zusammenhang den Verdacht aufgestellt, dass damit eine Flächenwidmung für das Projekt Danube Flats erkauft wurde. Das ist unrichtig. Herr Christoph Wiederkehr bedauert seinen Irrtum und wird diese Behauptung nicht wiederholen.“ - Es freut mich, dass da versachlicht wurde und dass ein Irrtum bedauert worden ist.
Meine Ausführungen zu Ihrer Anfrage haben auch gezeigt - und das ist mir wichtig -, dass der in der Fragestellung formulierte sanfte Vorwurf, dem Magistrat sei es nicht möglich gewesen, innerhalb eines Dreivierteljahres
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