Gemeinderat, 53. Sitzung vom 25.06.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 103
von 16 Millionen EUR. Ein Jahr später, das heißt, mit 31.12.2018, beträgt diese Rückstellung bereits 201 Millionen EUR. Das ist, wie ich meine, ein gewaltiger Altlastenrucksack, denn Mieterinnen und Mieter von heute zahlen sozusagen die Pensionen von gestern.
Und wenn wir über Wiener Wohnen sprechen, dann müssen wir natürlich auch über das Thema Transparenz sprechen. Für mich ist Transparenz ein wichtiger Punkt für alle politischen Entscheidungen. Im Zusammenhang mit Wiener Wohnen braucht es Transparenz bei den Ausschreibungen, bei der Auftragsvergabe und natürlich auch bei den Betriebskostenverrechnungen. (Beifall bei den NEOS.)
Nachdem bei uns im Ausschuss auch immer wieder das Thema Kleingartenverkauf steht und wir NEOS eigentlich immer dagegen stimmen, möchte ich jetzt auch noch ganz kurz zu dem Thema sprechen. Die letzte strategische Grundlage betreffend Kleingärten liegt ja über 35 Jahre zurück. 1982 hat die Stadt Wien ein Kleingartenkonzept in Auftrag gegeben. Der Rechnungshof hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass durch den teilweisen Verkauf von Kleingärtenflächen und durch die damit entstandene Aufsplittung eine strategische Entwicklung dieser Gebiete ja immens erschwert wird. Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass die Stadt Wien neben Mietwohnungen auch leistbares Eigentum fördert.
Sozialpolitisch wäre es natürlich zu diskutieren, welche Personengruppe bevorzugten Zugang zum Erwerb eines Kleingartens hat und zu welchem Preis das geschieht. Aus meiner Sicht braucht ihr ein Kleingartenkonzept oder ein ähnliches strategisches Dokument, das den Rahmen für die strategische Entwicklung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Kleingartenanlagen im Eigentum der Stadt Wien auch vorgibt.
Das bringt mich noch zu einem Punkt, nämlich das Thema Liegenschaftsverkäufe versus Baurecht. Auch hier möchte ich wieder auf den Rechnungshof zurückgreifen, der im Rechnungshofbericht zum Wohnfonds Wien festgestellt hat, dass mit der Vergabe einer höheren Anzahl von Baurechten der Wohnfonds Wien in der Lage wäre, die vorhandenen Liegenschaften nachhaltiger für den sozialen Wohnbau zu sichern.
Abschließend möchte auch ich einen Antrag zum Thema Klimaschutz einbringen, wonach der Gemeinderat sich dafür ausspricht, dass die Unternehmung Wiener Wohnen ein Konzept entwickelt, klimaneutral zu wirtschaften, um der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand nachzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GR Dr. Ulm, selbstgewählte Redezeit ist ebenfalls 15 Minuten.
GR Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Ich freue mich sehr, dass Sie der Debatte beiwohnen, ist vielleicht auch ein bisschen der Geschäftsgruppe gewidmet, zu der Sie eine besondere Affinität haben. Ich möchte die Gelegenheit daher wahrnehmen, nicht nur der Frau Stadträtin, sondern auch dem Herrn Bürgermeister bei einem ganz zentralen Bereich des sozialen Wohnbaus etwas mitzugeben, nämlich bei der Vergabe von Gemeindewohnungen. Es ist schon von meinem Vorredner ein bisschen angesprochen worden, mit großem Stolz hat die Sozialdemokratie jetzt 100 Jahre Rotes Wien gefeiert und nachvollziehbarerweise kann man auch auf die Errungenschaften im sozialen Wohnbau stolz sein. Aber ist die Vergabe von Gemeindewohnungen heute wirklich noch sozial und gerecht? Ich darf drei Beispiele dazu geben: Wer bekommt eine Gemeindewohnung und wer bekommt keine Gemeindewohnung? In meinen Beispielen sind es immer Personen, die 28 Jahre alt sind. Im ersten Beispiel ein Single, Ein-Personen-Haushalt. Die Person wohnt in einer Ein-Zimmer-Wohnung, 50 m², hat ein Einkommen von 1.000 EUR und Wohnkosten von 500 EUR. Das heißt, es bleiben 500 EUR zum Leben. Hat die Person einen Anspruch auf eine Gemeindewohnung? Ja oder nein? (GR Dkfm. Dr. Fritz Aichinger: Ja!) Nein, lieber Fritz Aichinger, ich muss dich enttäuschen. Kein Anspruch auf eine Gemeindewohnung, es gibt kein Wohn-Ticket, weil es eine eigene Wohnung gibt und man sagt, es liegt eine Wohnversorgung vor, ist für mich nicht wirklich eine Begründung, die ich nachvollziehen kann.
Zweites Beispiel: Eltern, 2 Kinder, wohnen in einer 3-Zimmer-Wohnung, 80 m², haben miteinander ein Einkommen von 2.000 EUR, Wohnkosten von 800 EUR. Es bleiben ihnen zum Leben 1.200 EUR. Haben Sie einen Anspruch auf eine Eigentumswohnung? (StRin Mag. Ulrike Nittmann: Gemeindewohnung!) Nein, kein Anspruch auf eine Gemeindewohnung, es liegt kein Überbelag vor und sie wohnen bereits in einer eigenen Wohnung.
Drittes Beispiel für eine Bewerbung um eine Gemeindewohnung: 3-Zimmer-Wohnung, Single, hat das Glück, bei seinen Eltern zu wohnen in einer Villa, hat 100 m² für sich, 3 Zimmer allein für sich, verdient 3.000 EUR netto im Monat, hat null Wohnkosten, ihm bleiben 3.000 EUR zum Leben. Hat er einen Anspruch auf eine Gemeindewohnung? (GR Christoph Wiederkehr, MA: Ja!) Richtig, er hat einen Anspruch auf eine Gemeindewohnung, weil er unter 30 Jahre alt ist und weil er nicht wohnversorgt ist. Das Leben bei den Eltern gilt nicht als Wohnversorgung. Das ist nicht wirklich sozial gerecht, das sollte man sich noch einmal überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt zum Thema sozialer Wohnbau. Die Mittel gehen zurück, wenn man nur den Voranschlag 2018 mit dem Rechnungsabschluss 2018 vergleicht. Grundsätzlich ist es ja immer was Erfreuliches, wenn im Rechnungsabschluss die Zahlen geringer sind als im Voranschlag. Wenn aber daraus eine geringere Wohnbauleistung im sozialen Wohnbau resultiert, ist das nicht unbedingt so. Der Rechnungsabschluss weist geringere Zahlen aus als der Voranschlag, beim Neubau 22 Millionen weniger und bei der Sanierung um 13 Millionen weniger. Diese rückläufige Bewegung bei den Mitteln Wohnbauförderung, die beobachten wir seit Jahren. Allein in den letzten 5 Jahren ist etwa um ein Drittel weniger abgerufen worden. An Wohnbaufördermitteln für
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