Gemeinderat, 51. Sitzung vom 30.04.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 115
Fünftens wollen wir die Neuregelung der Zusammensetzung von Bewertungskommissionen. Es war ja das Problem, dass in der Bewertungskommission zum Großteil nicht externe Personen gesessen sind, wir wollen eine Regelung, dass die Hälfte extern und die Hälfte stadtnah besetzt werden.
Und sechstens fordern wir die Reform der Bestimmungen der Untersuchungskommission hinsichtlich einer Stärkung der Minderheitenrechte. Das betrifft nicht zuletzt die Weißungen - es gibt ja auf Bundeseben eine andere Regelung, die die Dokumente klassifiziert und damit einteilt, was gelesen werden darf und was nicht gelesen werden darf -, aber genauso, was die Bestimmung der Beweisanträge betrifft, dass diese Minderheitenrecht werden.
Insgesamt glauben wir, dass wir sehr gute, konstruktive Vorschläge auf den Tisch gelegt haben, und wir erwarten eigentlich auch, dass diese Vorschläge ernst genommen und von den Regierungsparteien behandelt werden. Auf diese Art und Weise können Sie zeigen, dass Sie auch aus diesem Skandal etwas lernen wollen und solche Fehler nicht mehr machen wollen. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als nächster Redner ist Herr GR Mag. Spitzer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
GR Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Herr Vorsitzender! Meine Kolleginnen und Kollegen!
Die Regie hat es diesmal sehr gut gemeint, denn während unsere Kollegin Gabi Mörk eindrucksvoll erklärt hat, warum das Spital im Norden von Wien, in Floridsdorf steht, haben sich die Kollegin Hungerländer und ich fast zeitgleich dafür entschieden, über das Grundstück selbst zu sprechen, nämlich warum das Krankenhaus genau auf dem Standort steht. So haben wir uns in der Untersuchungskommission unter anderem die Frage gestellt - und ich zitiere jetzt auch aus dem Einsetzungsantrag: Wurden seitens der Stadt Wien Grundstücksabfragen im Vorfeld der Ausschreibung in Floridsdorf getätigt? Und die eindeutige Antwort nach der Untersuchungskommission ist: Ja!
Die Grundstückssuche selbst wurde in den Jahren 2003 bis 2005 durchgeführt. Sie war unter der Federführung der damaligen MA 21B, diese hat 2004 einen Arbeitskreis einberufen, in dem Spitalsstandorte in Floridsdorf gesucht und auch nach städtebaulichen Kriterien bewertet wurden. Einbezogen waren damals Teilunternehmungen des KAV, die MA 5, damals die Abteilung für Finanzwirtschaft, und der Bezirksvorsteher von Floridsdorf, auf den Grundlagen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes des damaligen Stadtentwicklungsplanes und natürlich auch des damals gültigen Bezirksentwicklungsplanes in Floridsdorf.
Die MA 21B hat dann in der Folge im Jänner 2005 unterschiedliche Flächen in Floridsdorf aufgelistet, die aus städtebaulicher Sicht als geeignet für ein Spital gewesen sind, und kommt zu folgendem Ergebnis: der jetzige Standort, die ÖBB-Hauptwerkstätte, dann das SGB-Areal an der Siemensstraße, des Weiteren das Grundstück Heeresspital - das wir auch schon besprochen haben -, ein Grundstück nördlich des Heeresspitals, ein Grundstück im Donaufeld und ein Grundstück auf dem ehemaligen Gaswerkgelände Leopoldau.
Der Leiter der MA 21B hat damals aber bereits betont, dass nur zwei Grundstücke wirklich in Frage kommen, wenn man so ein großes Spital rasch umsetzen möchte. Und auch das Kontrollamt hat übrigens das Verfahren der Grundstückssuche bewertet und die formale Abwicklung durch die MA 21B - und ich zitiere jetzt aus dem Kontrollamtsbericht - als „ordnungsgemäß“ und die „Bewertung der Grundstücke unter den gegebenen Umständen und den Vorgaben des KAV als weitgehend plausibel und nachvollziehbar“ bewertet. Im Bericht wurde aber auch angemerkt, dass Schallemissionen, elektromagentische Felder und Erschütterungen durch die Bahn nicht auszuschließen sind. So einem Hinweis muss man natürlich nachgehen, daraufhin hat der KAV umfangreiche Gutachten erstellen lassen, die im Kontrollamt beschriebenen Emissionen wurden untersucht und sind alle als beherrschbar bewertet worden.
Ich selbst habe übrigens einige Zeugen in der Untersuchungskommission zum Standort befragen können. Prof. Dr. Ostermann, der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich hat uns unter anderem seine Kriterien aufgezählt: Das wäre natürlich die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr, sprich, Rettungsfahrzeuge, aber natürlich auch durch den öffentlichen Verkehr, man denke auch an die Besucherinnen und Besucher, die dort hin möchten, nicht zu vergessen ist auch der Flugverkehr, denn auch für einen Hubschrauberlandeplatz eignet sich in Wien nicht grundsätzlich jedes Grundstück. Und Dr. Marhold hat auf meine diesbezügliche Frage nach den Kriterien geantwortet: zum einen die städteplanerische Lage, auch die Größe des Grundstücks und die Möglichkeiten, die man den Architekten für den Wettbewerb bieten konnte. Sein Hauptargument war aber die städtebauliche Lage.
Wie ging es dann weiter? 2006 hat der KAV europaweit einen Bewerber, eine Bewerberin gesucht und in den Teilnahmeunterlagen waren Mindestanforderungen für dieses Grundstück enthalten. Mindestvoraussetzungen in Form, dass der Bewerber die rechtlich abgesicherte und ausschließliche Verfügungsberechtigung über ein geeignetes, mindestens 50.000 m² großes Grundstück nachweisen konnte, wobei - wissen wir ja - ein Bewerber auch mehrere Grundstücke beibringen konnte. Die Verfügungsmöglichkeit musste auch über eine Dauer von mindestens 60 Jahren ab Auftragserteilung gegeben sein. Die Eignung des Grundstückes war durch ein städtebauliches Gutachten vorzulegen. Die städtebauliche Realisierbarkeit des Projektes musste durch eine Bewertungskommission positiv beurteilt werden und zusätzlich wurden noch einige Parameter für die Bewertung der Liegenschaft innerhalb der Bewertungskommission festgelegt. Also quasi ein Punktesystem, nach dem dann die Lage, Funktionalität, die Größe, Erweiterungsmöglichkeiten, und so weiter des Grundstückes bewertet wurden.
Die Bewertungskommission wurde also eingerichtet und bestand zum Teil aus externen Expertinnen und Experten, aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
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