Gemeinderat, 50. Sitzung vom 25.04.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 36
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Schubert. Ich erteile es ihr.
GRin Ingrid Schubert (SPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Dieser Tag ist heute ein sehr negativer Tag. Es ist, wenn man sich mit den Themen der Opposition befasst, kaum mehr auszuhalten, dieses Negative, dieses Gejammer, das ewig Negativsuchende. (GR Mag. Dr. Alfred Wansch: 500 Millionen! Das ist ja lächerlich!) Ich denke, wir sollten uns dem Wiener Gesundheitswesen dahin gehend widmen, Herr Wansch, auch wenn Sie es noch so lächerlich finden, auch einmal das Positive herauszeigen, herauszuführen, denn die Wiener Bevölkerung, Patientinnen, Patienten dieser Stadt wissen ganz genau, wie unser Gesundheitssystem funktioniert. In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich frei nach dem Motto „Wir sind da im medizinischen Notfall." auch die positiven Dinge und die positiven Aspekte einmal hervorheben.
Wir alle gemeinsam haben in diesem Haus im Jahr 2018, im November, das neue Rettungs- und Transportgesetz beschlossen. Es ist mit 1. April dieses Jahres in Kraft getreten. Alle Parteien haben dieser Gesetzesvorlage zugestimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Trotz der bis 31. März 2019 geltenden gesetzlichen Definition eines Krankentransportes kam es in Wien immer wieder zu Transporten von Patientinnen und Patienten, die einer Betreuung durch SanitäterInnen bedurft hätten, jedoch von einem zur Ausübung des Mietwagengewerbes berechtigten Fahrdienst befördert wurden. Dem medizinischen Personal war oft nicht bekannt, dass Fahrdienste, die Krankenbeförderung durchführten, über keine Bewilligung nach dem WRKG verfügten. Daher ist nun durch die Novelle der Anwendungsbereich des WRKG noch deutlicher formuliert worden. Die Abgrenzung eines Krankentransportes von einer Beförderung durch einen zur Ausübung des Mietwagengewerbes berechtigten Fahrtendienst ist nun noch unmissverständlicher getroffen worden. Bei einem Transport durch nicht qualifiziertes Personal oder mit ungeeigneten Transportmitteln oder fehlenden medizinischen Ausrüstungen können für Patienten oder Patientinnen auch Gesundheitsbeeinträchtigungen, Gefährdungen, Schmerzen oder Verzögerungen der Hilfeleistung im Falle einer eintretenden Komplikation resultieren.
Mit der Klarstellung und der demonstrativen Anführung von Beispielen in der am 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle, wann ein Krankentransport notwendig ist, ist die Fragestellung für die Wahl des geeigneten Transportes noch eindeutiger geklärt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Durch diese Novelle wird verdeutlicht, dass ein Krankentransport jedenfalls dann gegeben ist, wenn Patientinnen oder Patienten im Rahmen eines Transportes einer besonderen physischen oder psychischen Hilfe oder Versorgung bedürfen, die über allgemeine Hilfeleistung hinausgeht und zu der jedermann fähig, berechtigt, aber auch verpflichtet ist. Dazu zählt auch die Herstellung der Transportfähigkeit von Patientinnen und Patienten, sofern diese mit Maßnahmen verbunden sind, die eine aktive körpernahe Arbeit mit dem Patienten erfordert, wie insbesondere das Heben, Tragen und Umlagern oder Stabilisieren eines Patienten. Der Einsatz von Krankentragen, Tragsesseln ist neben einer fachgerechten Handhabung dieser Medizinprodukte mit einem Umlagern, Heben und Tragen der zu befördernden Personen verbunden. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, zu welchen SanitäterInnen spezifisch ausgebildet werden, nämlich im Gegenstand „Gerätelehre und Sanitätstechnik“. Aus der Novelle ist somit keine Veränderung privater Anbieter aus der Krankenbeförderung ableitbar. Der medizinisch notwendige Transport von PatientInnen, liegend oder sitzend, unter Einsatz von medizinischen Geräten, wie Tragsesseln und Krankentragen, war auch bereits nach der bis 31. März 2019 geltenden Rechtslage einem Krankentransportdienst vorbehalten und hätte nicht von einem Fahrtendienst erbracht werden dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sicherlich erkennen, ist die Novelle für mehr Sicherheit und Professionalität im WRKG und für die Patientinnen und Patienten auch gegeben.
Ergänzend hierzu sei auch noch zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die MA 70 vorsorglich in der ersten Woche der Umsetzung der Novelle zusätzlich fünf Fahrzeuge am Tag und drei Fahrzeuge in der Nacht in den Dienst gestellt hat. Auch der Arbeiter-Samariter-Bund und die Johanniter-Unfall-Hilfe haben ihre Ressourcen für die Zeit unmittelbar nach Beginn der Umsetzungsphase der Novelle aufgestockt. Bei den Rettungseinsätzen konnte bis dato kein Mehraufkommen verzeichnet werden.
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auch noch ein paar Fakten zu unserer neuen Landesleitzentrale sagen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.2.2018 einen Sachkredit für die neue Landesleitzentrale in der Höhe von 3,840 Millionen EUR genehmigt. Die neue Landesleitzentrale ist fertiggestellt und in Betrieb. Sie dient der Optimierung der Wiener Rettungs- und Krankentransporte. Die Leitstellen der privaten Wiener Rettungs- und Krankentransportdienste werden hierzu in die Strukturen der Rettungsleitstelle der Berufsrettung Wien integriert.
Damit werden die Reduktion von Parallelstrukturen vorangetrieben, Prozesse und Kennzahlen der unterschiedlichen Dienstleister vereinheitlicht sowie Optimierungspotenziale genutzt. Ein gemeinsames Einsatzleitsystem zur Administration von Rettungs- und Krankentransporten und der Disposition von Einsatz und Transportmitteln verbessert die Kommunikation zwischen kommunalen und privaten Leistungserbringungen und erhöht die Versorgungsqualität der Wiener Bevölkerung, indem die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden.
Aber auch in der personellen Entwicklung bei der MA 70 wurde 2014 und 2015 der Einsatzbetrieb sukzessive von 24-Stunden-Wechseldienst auf einen 12,5 Stunden Tages-und-Nachtdienst umgestellt. Zur Ermöglichung dieser Umstellung wurden 2015 insgesamt 132 neue Dienstposten geschaffen, meine sehr geehrten
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular