Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 74
ihre langjährige Tätigkeit, die sehr positiv wahrgenommen worden ist! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Aber jetzt zu Ihren Fragen im Detail:
Zur Frage 1: Die rechtlichen Einflussmöglichkeiten lagen in den Mitgliedschaften, im Vorstand und der Rechnungsprüfung sowie in der Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion.
Zur Frage 2: Sowohl die von der Stadt entsandten Mitglieder des Vorstandes als auch die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer haben die Kontrollrechte wahrgenommen.
Zur Frage 3: Nein.
Zur Frage 4: Auch karenzierte Beamtinnen und Beamte der Stadt Wien erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen selbstverständlich eine Pension.
Zur Frage 5: Wenn während einer Karenzierung Pensionsbeiträge weiter bezahlt werden, wirkt sich das auf die Pensionshöhe aus.
Zur Frage 6: Privatrechtliche Dienstverträge orientieren sich üblicherweise in ihrem Inhalt an den Positionen vergleichbarer Organisationen.
Zur Frage 7: Der Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung war beziehungsweise die Bildung im Mittelpunkt GmbH ist Mitglied der Sozialwirtschaft Österreich, dem Verband der Österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen. Deren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden nach dem Sozialwirtschaft Österreich-Kollektivvertrag entlohnt.
Zur Frage 8: Nein.
Zur Frage 9: Durch die Einhaltung des jährlichen Finanzierungsrahmens und des Finanzierungskonzeptes ist ein konkreter Schaden nicht erwachsen.
Zur Frage 10: Selbstverständlich hat es solche Überlegungen gegeben.
Zur Frage 12: Wenn nein, warum nicht.
Zu den Fragen 11 und 12: Das möchte ich zusammenziehen, weil das in einem direkten Zusammenhang steht - Nein. Durch die Heranziehung der Instrumente des Privatrechtes bei der Personalbewirtschaftung ist es möglich, auf kurzfristige Änderungen zu reagieren sowie unterschiedliche pädagogische Ausbildungen zu berücksichtigen.
Zur Frage 13: Wie mir mitgeteilt wurde, gewährleistet der vorhandene Personalstand eine ordnungsgemäße Betreuung während des Unterrichtsjahres und berücksichtigt auch Ausfälle bedingt durch Krankheit, Karenzierung und andere Gründe. Eine Übernahme von Betreuungsleistungen während des Sommers würde jedoch die Kapazitäten des Personalstandes weitgehend überfordern, da den betroffenen Freizeitpädagoginnen und -pädagogen während des Unterrichtsjahres entsprechender Erholungsurlaub gewährt werden müsste.
Abschließend erscheint es mir noch wichtig, Sie darüber aufzuklären, dass unser Weg, nämlich die Organisation der schulischen Tagesbetreuung nun über eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen, kein Wiener Spezifikum ist. So wird beispielsweise in Niederösterreich die schulische Tagesbetreuung seit 2013 über die Familienland GmbH angeboten beziehungsweise auch durchgeführt.
Also das scheint auch kein besonders neuer beziehungsweise origineller Weg in Wien zu sein, sondern einer, der natürlich auf die Veränderungen reagiert, die es in der Gesellschaft gibt und auch auf den erhöhten Bedarf, den wir im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung haben.
Ich möchte vielleicht noch außerhalb auch der Fragen, die an mich gerichtet worden sind, ergänzen, dass damit sichergestellt ist, dass solche Diskussionen nicht mehr auftreten können und ich unmittelbar nach Kenntnis dieser Diskussion den Direktor des Stadtrechnungshofes aufgefordert habe, eine Prüfung bei allen größeren Vereinen, Stiftungen und Fonds, an denen die Stadt Wien beteiligt ist einzuleiten, um sicherzustellen, dass es Compliance-Bestimmungen gibt beziehungsweise ob diese Compliance-Bestimmungen auch eingehalten werden, wie das auch in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft entstanden ist. Auch dort gibt es schrittweise in größeren Unternehmen diese Regeln. Wir haben sie zu einem großen Teil bereits eingeführt, werden aber sicherheitshalber überprüfen, ob sie überall bestehen und überall auch entsprechend eingehalten werden.
Abschließend sei mir vielleicht noch der Satz gestattet, dass die Leistungen des Vereins außer Streit stehen und dass, wenn es Übertretungen der Compliance-Bestimmungen gegeben hat, diese dann entsprechend von uns auch geahndet und sanktioniert werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage, Herr Bürgermeister.
Ich eröffne nun die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Als Erster ist Herr GR Dr. Aigner zu Wort gemeldet. Ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten für alle Redner begrenzt ist. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende, herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ja, wir haben ja heute schon wie einen roten Faden durchgängig von der Aktuellen Stunde über Fragestunde bis hier zur Dringlichen Anfrage die Problematik in stadtnahen Vereinen und Gesellschaften angesprochen. Wir haben uns sehr wohl etwas dabei gedacht, dass wir diese Frage an den Herrn Bürgermeister richten und nicht an den im Prinzip ressortzuständigen Bildungsstadtrat, weil fast alle Geschäftsgruppen ähnliche Ausgliederungen vorgenommen haben. Der Herr Kollege Stumpf hat schon gesagt, es gibt so gut wie keine Geschäftsgruppe, wo es nicht Vereine gibt, hinter denen eigentlich die Stadt Wien steckt. Der Verein der Freunde der Donauinsel ist bereits angesprochen worden, wo die leitenden Beamten gleichzeitig Vereinsfunktionen haben. Wenn man dann im Stadtrechnungshof nachfragt, warum braucht’s den Verein, dann heißt es auf einmal: Ja, weil das ist im Magistrat alles so mühsam, dass man zu einer Genehmigung kommt. Wir gründen als Stadt einen Verein, dass der einem Konzertveranstalter leichter zu einer Genehmigung hilft! Jetzt habe ich immer im Ohr, wie toll der Magistrat funktioniert und ich bin ja selbst als öffentlich Bediensteter durchaus auch der Meinung, dass der
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