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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 74

 

getan haben. Auf Grund der Vertraulichkeit ist die Weitergabe von Akteninhalten nicht angebracht. Aber zentral ist, es sind bereits im Zuge der Prüfung und damit in den letzten Monaten umfassende Maßnahmen eingeleitet worden, die sicherstellen, dass alle vom Rechnungshof kritisierten Punkte bereinigt werden beziehungsweise bereits bereinigt wurden.

 

Ich möchte jetzt exemplarisch ein paar Dinge davon aufzählen, ein paar Maßnahmen nennen. Das ist die Überführung des Vereins in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das habe ich bereits erwähnt, es ist auch bereits finalisiert. Die Arbeitsverträge von den Bediensteten in der Zentrale wurden dem Vorstand noch einmal zur Genehmigung vorgelegt. Es wurde auf eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Urlaube hingewirkt, natürlich nicht nur von den Bediensteten, sondern auch von der Geschäftsführung. Es wurde die Durchführung von Bewerbungsverfahren mit einem klaren und transparenten Procedere bereits umgesetzt, natürlich nicht nur bei den Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, sondern auch in der Zentrale. Es wurden zwei Dienstverträge von Bediensteten in der Zentrale insofern adaptiert, als sie gehaltsmäßig reduziert oder eingefroren wurden, und es wurde ein Dienstverhältnis mit einem dritten betroffenen Bediensteten bereits aufgelöst. Der Geschäftsführer wurde beauftragt, für die Honorierung außerordentlicher Leistungen nachvollziehbare Kriterien zu erstellen. Die Prüfungen der Abrechnung wurden seitens der Stadt Wien investiert, und vieles mehr.

 

Der Verein hat unter Beiziehung eines externen Rechtsanwalts natürlich auch sofort überprüfen lassen, inwieweit dem Verein oder auch der Stadt finanzielle Nachteile erwachsen sind. Nach eingehender Prüfung zwischen dem Verein und der Stadt kann gesagt werden, dass kein finanzieller Schaden vorliegt. Deswegen möchte ich hier auch besonders hervorheben, dass sich die Ausgaben des Vereins alljährlich im Rahmen des Finanzierungsabkommens mit der Stadt bewegt haben und er dieses auch nicht ausgeschöpft hat.

 

Also, abschließend: Alle notwendigen Maßnahmen sind sofort und umfassend ergriffen worden, sind sofort und umfassend getroffen worden. Eine umfassende Kontrolle auf allen Ebenen ist besonders mit der Überführung des Vereins in eine GesmbH und damit eine komplette Neuaufstellung, die zum heutigen Tag auch abgeschlossen ist, in die Wege geleitet worden. Diese neue Organisationsform schafft auch eine noch umfassendere Transparenz und Kontrolle. Was mir aber persönlich wichtig ist, ist, dass diese neue Organisationsform und die Arbeit der letzten Monate, die intensive Arbeit der letzten Monate, sicherstellen, was das Allerzentralste ist, nämlich dass die pädagogisch hochwertige und großartige Arbeit der Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen für die Kinder der Stadt weiterhin abgesichert ist. Ich möchte für diese Arbeit auch an dieser Stelle ein großes Dankeschön sagen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau GRin Schwarz. Bitte schön.

 

9.40.06

GRin Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben ja jetzt ganz ausführlich darüber berichtet und auch referiert. Ich habe nur eine Frage. Es gibt ja eine rechtsanwaltliche Beurteilung, wie wir aus den Medien erfahren haben, die besagt, dass es keinen Sinn macht, sozusagen die ehemalige Vereinsführung anzuklagen oder anzuzeigen. Meine Frage ist: Können Sie dieses Gutachten oder diese rechtsanwaltliche Beurteilung allen Gemeinderatsmitgliedern beziehungsweise den Parteien zukommen lassen?

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also, inhaltlich habe ich es ja bereits beantwortet, ich kann das aber gerne noch einmal sagen. Wir reden hier von einem Rechnungshofrohbericht. Wir reden selbstverständlich auch davon, dass wir insgesamt, so wie der Rohbericht auch, von vertraulichen Akten reden. Die Prüfung hat der Verein gemacht, umfassend gemacht. Die Prüfung hat ergeben, dass keine finanziellen Nachteile oder Schaden entstanden sind, und damit kann ich auch hierzu nichts weiter ausführen.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von GR Ellensohn. - Wird gestrichen. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn GR Dr. Aigner. Bitte schön.

 

9.41.25

GR Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Grüß Gott, Herr Stadtrat! Danke auch für Ihre Beantwortung!

 

Am 1. Jänner 2019 hat sich ja überhaupt sehr viel getan in der Schulverwaltungsstruktur. Wir beschließen morgen, nehme ich an, die Adaption unseres Wiener Schulgesetzes an das Bildungsreformgesetz, und es steht uns jetzt mit der Bildungsdirektion Wien auch eine eigene Landesbehörde zur Verfügung, auf die das Land jetzt unmittelbar auch einen Zugriff hat. Es handelt sich ja hier bei der Ganztagesbetreuung zumindest auf dem Stand 2018 um etwas, was eigentlich zum Pflichtschulwesen schlichtweg dazugehört. Das war vielleicht vor 30 Jahren etwas, was neu gekommen ist. Wir hätten jetzt also eine Behörde, die auch dem Herrn Landeshauptmann unterstehen wird, einen Bildungsdirektor, der auch hier dem Land Wien zur Verfügung steht. Warum hat man diese Bildungsverwaltungsreform nicht auch dazu genützt, die heute doch einen integrierenden Bestandteil des Pflichtschulwesens bildende Tages- und Freizeitbetreuung über die Bildungsdirektion abzuwickeln?

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte schön.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Anfrage.

 

Selbstverständlich wurden alle Optionen geprüft. Ich kann das hier auch sagen, was natürlich der Hintergrund für die Zielsetzungen unserer Organisationsform und meiner Meinung nach aller Organisationsformen, die eine Stadt oder auch der Staat wählt, sein muss. Das ist, natürlich zu allererst im Sinne des Steuergeldes die

 

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