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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 28.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 51

 

katalog gesprochen haben. Das heißt, jeder, der da förderbaren Wohnbau macht, sollte die Qualitätskriterien eines geförderten Wohnbaues haben. Das haben sie dann gemacht und dann ist eben kein geförderter Wohnbau rausgekommen. Dann hat das Gericht - ich glaube, das war der Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof, das weiß ich jetzt nicht genau - aber auch festgestellt, dass es möglich ist, wenn es um politische, soziale Richtlinien geht, dass die Stadt hier auch eingreifen kann und darf.

 

Uns geht es darum, Spekulation zu dämmen. Ich kann dir 100 Geschichten erzählen, wenn man dann auf Gleichenfeiern geht und hört, dass das hier ein gewidmetes Grundstück war, ein Grünland und dann der Gärtner X oder Y sein Grundstück partout lange nicht verkauft hat, weil er noch verhandelt hat und verhandelt hat um den Preis. Dann hat man gesagt, das brauchen wir nicht, und dann ist die Widmung passiert. Am Ende ist er auf einem kleinen Streifen sitzen geblieben. Dann sagt er: Na ja, jetzt ärgere ich euch, indem ich jetzt irrsinnig viele Einsprüche mache und damit alles verzögere.

 

All diesen Dingen wollen wir einen Riegel vorschieben, wie es GR Chorherr gesagt hat, mit klaren Richtlinien. Es gibt - und das möchte ich erwähnen - die Zweidrittelregelung, eine stadtweite Anwendung, weil wir auch in Gebieten, wo der Preis höher ist, trotzdem die Durchmischung weiter haben wollen. Es gibt hier Ausnahmen für bereits mit der Widmung angefangene Projekte, die sind davon ausgenommen. Bei der Erhöhung der Dichte wollen wir das erreichen, auch bei Hochhäusern soll das passieren. Sollte ein Projekt auf Grund von technischen Maßnahmen sehr komplex sein, wenn sie Gleisanlagen überbauen oder die Baugrubensicherung oder die Kontaminierung oder was immer, dann kann man immer noch diesen Anteil senken oder weniger als zwei Drittel beschließen. Es gilt natürlich nicht für Einfamilienhäuser, und es gilt auch nicht für kleinere Baulückenbebauungen, und es gilt auch nicht für Projekte unter 5.000 m² Fläche.

 

Aber dort gibt es einen Anker, damit nicht mit einer Umgehung dann ein Bauplatz von dem gleichen Bauträger in lauter kleine Projekte zerfleddert wird und immer drunter fallen wird. Für diejenigen, die es jetzt gekauft haben und diese 188 nicht erreicht haben, gibt es natürlich schon, Kollege Ulm, die Möglichkeit, dass man es so darstellt, dass man es für die zwei Drittel, die man dort errichten will, so darstellt, dass die 188 geschaffen werden können. Und dann muss der Anteil dort, wo es der freifinanzierte Anteil ist, halt höher liegen.

 

Im Großen und Ganzen glaube ich, dass wir hier wirklich einen guten Wurf gelandet haben. Es ist hier auch noch nicht zur Aussprache gekommen, und das muss man hier natürlich auch noch unterstreichen: Wir beschließen auch mit diesem Akt, die MA 21 zu beauftragen, eine Evaluierung durchzuführen. Das heißt, in fünf Jahren, wenn wir dastehen, werden wir selbstverständlich evaluieren: Hat das gewirkt? Wo kann man nachschärfen? Wo kann man eventuell etwas korrigieren? Wo kann man an den Rädchen noch drehen? Aber heute bringen wir das, was der Herr Kollege Chorherr auch gesagt hat, und was lapidar in der Wohnbauordnung mit zwei Sätzen beschrieben ist: Wir geben dem Planungsressort ganz genau die Richtlinien, was wir darunter verstehen und wie das gehandhabt wird. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Fürnkranz.

 

14.01.58

GR Georg Fürnkranz (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren auch zu Hause und auf der Galerie! Frau Stadträtin!

 

Ich freue mich auch heute über Ihre Anwesenheit, nur weil Sie das gestern bezweifelt haben, und finde es sehr wichtig, dass Sie dabei sind, wenn über Akten aus Ihrem Ressort gesprochen wird. (VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Hier im Gemeinderat habe ich noch nie gefehlt!) Nein, nur weil Sie gestern gesagt haben, Sie verstehen nicht ganz, dass Sie mir abgehen. (Aufregung bei VBgm.in Mag. Maria Vassilakou.) Also okay. Sie wären mir abgegangen, wie auch immer. Aber jetzt eigentlich zur Sache.

 

Ich bin ja etwas erstaunt über den Jubel, den Rot-Grün da darüber entfacht hat, dass man jetzt endlich das geförderte Wohnen fördert, dass es auch tatsächlich in die Gänge kommt, denn eigentlich haben Sie ja den Zustand, dass es zu wenig geförderte Wohnungen gibt, in den letzten Jahren durch verschiedene Fehler selbst herbeigeführt. Ich sage jetzt einmal, Stichwort Wohnbauförderung. Sie haben zum Teil Grundstücke verkauft, ohne sicherzustellen, dass darauf geförderter Wohnbau passiert. Und die gesamte Planungspolitik, über die haben wir uns ja auch schon in vielfacher Hinsicht eingehend unterhalten. Ich werde das aber jetzt nicht alles im Detail zelebrieren. Sagen wir so: Stichwort Semmelweis, auch ein besonders erfreuliches Thema in dieser Stadt. Aber also gut, Sie machen jetzt einen Versuch, wir stellen unsere eigenen Fehler ab, okay. Da haben Sie grundsätzlich einmal unseren Applaus dabei. Aber die Frage ist: Wie macht man das? Und da scheiden sich ein bisschen die Geister, denn der Akt, den wir heute auf dem Tisch haben, ich habe ihn da nicht, ich habe ihn da drinnen (Der Redner zeigt auf seinen Kopf.), bei dem weiß man eigentlich nicht so recht, was das eigentlich sein soll. Es steht da „Planungsrichtlinien“. Jetzt gibt es aber eine Bundesverfassung, da steht das sogenannte Legalitätsprinzip drinnen. Die Verwaltung darf ausschließlich auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen durchgeführt werden. Das ist keine Verordnung. Das ist ein rechtliches Nullum, und die Verwaltung kann daher eigentlich nicht korrekt auf der Basis dieses Papierls durchgeführt werden. Meine Damen und Herren, das schafft genau das Gegenteil von dem, was wir in diesem Bereich brauchen, nämlich Rechtssicherheit, die sicherstellt, dass auch tatsächlich der geförderte Wohnbau stattfindet. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Deswegen haben wir von Anfang an gesagt, diesen Weg, diese Planungsrichtlinien in einem rechtlichen Nullum festzulegen, das können wir nicht unterstützen. Wir haben einen korrekten Weg vorgeschlagen. Der Kollege Pawkowicz hat vorige Woche bei der Bauordnung einen Abänderungsantrag gestellt, dass man eine

 

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