Gemeinderat, 38. Sitzung vom 25.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 149
ich werde Ihnen gleich sagen, dass man mit dem gleichen Geld eine geförderte Eigentumswohnung erwerben kann wie eine geförderte Mietwohnung. Sie kostete ja genau das Gleiche. Es sind die gleichen Grundkosten, es sind die gleichen Baukosten, einzig die Umsatzsteuer kommt dazu.
Aber wenn man sich das über 30 Jahre anschaut, bis zu 10 Jahren rechnet es sich nicht, aber bei einer mittelfristigen Behaltefrist ab 30 Jahren hat man genauso viel für die Eigentumswohnung wie für die Mietwohnung ausgegeben, nur mit dem großen Unterschied, dass sie einem nach 30 Jahren gehört und dass man dann nach 30 Jahren nur noch für die Erhaltung aufkommen muss. Das heißt, Sie schaffen es aus ideologischen Gründen oder aus welchen Gründen auch immer nicht, diese Wohlstandsmehrung für die Wiener zustande zu bringen, die in anderen Bundesländern selbstverständlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe da ein Brieferl, das eine Bank gemeinsam mit dem Landeshauptmann-Stellvertreter von Niederösterreich an einen Darlehensnehmer geschrieben hat. Die sind natürlich sehr froh und freuen sich über ihre Förderungen und die schreiben da: „Darlehen des Bundeslandes Niederösterreich. Sehr geehrte Darlehensnehmer, so wie die eigenen vier Wände für viele Menschen eines der größten Ziele im Leben sind, so gehört die Förderung von Eigentum auch für uns im Land Niederösterreich zu unseren wichtigsten Aufgaben. Zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt bestätigen wir Ihnen, dass Sie folgende Einzahlungen geleistet haben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Zuhause in Niederösterreich“, und so weiter, und so fort.
Solche Brieferl würde ich mir auch in Wien erwarten. Leider Gottes können im Jahr 2017 maximal zwei solche Brieferl, wenn es das überhaupt gibt, hinausgegangen sein. Ja, das ist ja wirklich traurig, bitte. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese ideologische Hemmung! Sie wollen offenbar nicht, dass der Reichtumsbericht für die Wiener besser ausschaut, Sie wollen den Wohlstand nicht haben, die Freiheit, die Unabhängigkeit, die Sicherheit. In Deutschland sieht man das anders. Da hat die SPD in ihrem Regierungsprogramm gemeinsam mit CDU und CSU dieses Baukindergeld beschlossen, ganz ein einfaches System. Pro Kind und pro Jahr gibt es 1.200 EUR, bei 10 Jahren sind das je nach Kindern 12.000, 24.000 oder 36.000 EUR. Das ist eine tolle Form der Wohnpolitik, zugleich aber auch der Sozialpolitik und der Familienpolitik. Da könnte man sich ein Beispiel daran nehmen.
Ich habe hier das Beispiel einer geförderten Wohnung mit 65 m2, einmal als geförderte Mietwohnung, einmal als geförderte Eigentumswohnung. Es ist kein großer Unterschied in der Wohnbauförderung, es sind halt einmal 600 EUR/m² und einmal 550 EUR/M². Es wäre nett, wenn das angepasst werden würde, steht aber gar nicht so sehr im Mittelpunkt meiner Überlegungen. Im Mittelpunkt meiner Überlegungen steht, dass nach 30 Jahren beide gleich viel gezahlt haben, der Bewohner in der Mietwohnung und der Bewohner in der Eigentumswohnung. Der große Unterschied ist eben bei der Eigentumswohnung, dass sie ihm nach 30 Jahren gehört, dass er damit tun und lassen kann, was er will. Er kann sie vermieten, er kann sie vererben - das ist natürlich eine ganz eine andere Situation bei der Mietwohnung - und er zahlt ab diesem 31. Jahr auch nur noch für die Erhaltung und zahlt keine Miete mehr. Das heißt, wenn ich mir die Finanzierungssituation länger als 30 Jahre ansehe, dann wird die Eigentumswohnung sogar noch günstiger.
Ihr Gegenargument, das dann immer kommt, ist: Na ja, aber da gibt es doch ohnehin die Möglichkeit bei den Genossenschaftswohnungen, dass man die nach zehn Jahren ankaufen kann. Drei große Nachteile, zum Ersten: die ersten zehn Jahre Miete sind verloren, das ist auch ein schönes Geld. Zweitens ist es nicht so wahnsinnig attraktiv, Wohnungseigentümer in einem Mischhaus zu sein, noch dazu dann, wenn die Genossenschaft Mehrheitseigentümerin bleibt. Und zum Dritten ist der Kaufpreis ungewiss. Es wird eine Zahl bekannt gegeben, diese Zahl ist in Wahrheit von den Bewohnern nicht nachzurechnen, eine Kaufpreiskalkulation muss nicht offengelegt werden.
Ich habe so einen konkreten Fall bei mir in der Kanzlei gehabt. Ich habe zuerst die Genossenschaft angeschrieben, ich sage nicht, welche Genossenschaft das ist, sondern ich sage nur, dass das im 23. Bezirk ist. Man hat lediglich den Gesamtkaufpreis und die aufzubringenden Barmittel bekannt gegeben. Eine Kalkulation wurde auf Nachfrage von mir nicht bekannt gegeben. Dann habe ich mich an den Revisionsverband gewandt. Der Revisionsverband hat mir sehr freundlich und ausführlich zurückgeschrieben, hat aber gesagt: Es entspricht völlig herrschender Lehre und höchstgerichtlicher Rechtsprechung, dass einem Kaufinteressenten keine Möglichkeit beziehungsweise Berechtigung zusteht, die intern von der gemeinnützigen Bauvereinigung angestellte Kaufpreiskalkulation einzufordern. Eine Überprüfung, ob der Kaufpreis offenkundig unangemessen ist, steht jederzeit offen. Na ja, das ist halt ein bisschen wenig und ist natürlich nicht wirklich erfreulich.
Ich komme schon zum Ende, indem ich zwei Anträge einbringe, einen zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken, den anderen betreffend mehr Eigentumswohnungen im geförderten Wohnbau. Geben Sie sich einen Schubs, treten auch Sie für mehr Freiheit ein, für mehr Sicherheit, für mehr Wohlstand in Wien, und stimmen Sie unseren Anträgen zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Chorherr. 10 Minuten selbstgewählte Redezeit.
GR Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE): Meine Damen und Herren!
Es gibt halbjährlich wiederkommende Rituale, eines ist das Plädoyer des Kollegen Ulm für mehr Eigentumswohnungen. Ich glaube, in den letzten Jahren haben wir hier gemeinsam ähnliche Argumente ausgetauscht. Der Unterschied ist, dass wir eine Frau Stadträtin haben, und dass es diese Woche kühl ist, normalerweise hat es über 30 Grad in dieser Woche. Darüber freuen wir uns, darum sage ich das nur ganz kurz.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular