Gemeinderat, 34. Sitzung vom 22.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 97
Berichterstatter GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz. Ich erteile es ihm.
GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Wie lange habe ich? - 20 Minuten, das müsste sich ausgehen. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies: Wir können aber alle gehen!)
Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Bei der gegenständlichen Post geht es um eine sogenannte Sachwertdotation von der Gemeinde Wien an den Wohnfonds Wien. Für all diejenigen, die mit Liegenschaften nicht so viel am Hut haben: Gemeint ist: Die Stadt Wien überträgt ein Grundstück oder mehrere Grundstücke, die ihr gehören, an den Wohnfonds Wien, damit er dann damit in welcher Art auch immer gestioniert.
Wir haben im Ausschuss und auch im Stadtsenat diesem Antrag zugestimmt. In der Zwischenzeit hat sich allerdings eine wesentliche neue Information ergeben, sodass wir nun, und hier greife ich dem Ergebnis vor, diesem Aktenstück die Ablehnung zuteilen lassen werden. Wir lehnen dieses Aktenstück deswegen ab, weil sich leider in der letzten Sitzung des Bauausschusses herausgestellt hat, dass offensichtlich nicht ordnungsgemäß sichergestellt ist, wie die Bewertungen hier in der Stadt Wien erfolgen. Wir haben das in der Vergangenheit schon ein paar Mal gehabt bei Liegenschaftsverkäufen und auch der Rechnungshof hat es bereits mehrfach kritisiert, indem er gesagt hat, dass es bei Liegenschaftstransaktionen durch die Bank zu teilweise gravierenden Abweichungen zwischen dem Schätzwert und dem tatsächlichen Kaufpreis kommt. Zuletzt im Jahr 2017: Da haben wir Grundstücke verkauft, wo der Kaufpreis um sogar 70 Prozent von den Gutachten abgewichen ist.
Im letzten Bauausschuss ist nun etwas passiert. Da gab es, eigentlich sollte man meinen, einen recht harmlosen Verkauf. Es ist in einer ehemaligen Kleingartenanlage, die mittlerweile aber eine Baulandwidmung hat, nämlich bei der Alten Donau, ein Privatgrundstück verkauft worden, und zwar zu einem sehr, sehr billigen Preis, der dem entspricht, was die alte Spielregel für den Verkauf von Kleingärten ist. Dazu muss man wissen: Wenn man heute einen Kleingarten von der Stadt Wien kauft, dieser Kleingarten seit vielen, vielen Jahren im Besitz des Kleingärtners als Pächter war und der auch rechtzeitig so einen Antrag auf Ankauf gestellt hat, dann bekommt er einen großzügigen Abschlag, weil er ja ohnehin selber der Nutzer war. Das ist ja auch in Ordnung. Das hat der Rechnungshof zwar mehrfach kritisiert, wir kritisieren es aber nicht, sondern haben uns politisch - ich glaube sogar, einhellig - darauf geeinigt, das aus sozialen Überlegungen so zu belassen.
Bei dem, was im Bauausschuss passiert ist, war die Sachlage aber anders. Da wurde in der Zwischenzeit die ganze Kleingartenanlage auf Bauland umgewidmet, dann an den bisherigen Nutzer verkauft. Obwohl wir es im Ausschuss bereits angesprochen haben, konnte nicht widerlegt werden, dass hier offensichtlich ein ganz, ganz gravierender Bewertungsfehler vorgekommen ist, indem nämlich beim Verkauf dieser privaten Liegenschaft, also Liegenschaft von der Stadt Wien an privat, für die Bewertungsgrundlage eben nicht der Bauwert herangezogen worden ist, wie man das immer als redlicher Sachverständiger tun müsste, sondern es war weiterhin dieser tabellarische Kleingartenwert. Der potenzielle Schaden für die Stadt Wien - wir werden noch sehen, wie hoch er tatsächlich ist, wir haben diesbezüglich schon den Stadtrechnungshof mit einer Eingabe betraut - liegt nach meiner Schätzung bei etwa 200.000 EUR. Das ist etwa der Wert, den man bei einem redlichen Verkauf mehr hätte erzielen können, im Gegensatz zu dem, was die Tabelle hier gesagt hat.
Weil das einerseits in der letzten Bauausschusssitzung passiert ist, und zwar entgegen den bisherigen Anträgen, entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes, die ganz klar gesagt haben, dass in solchen Fällen bitte ein externer Sachverständiger heranzuziehen ist, weil wir es in den letzten Monaten mehrmals mit objektiv falschen Bewertungen seitens der Amtssachverständigen zu tun hatten, und weil es hier bei dem gegenständlichen Akt nun auch wieder darum geht, dass in dem Fall die Stadt Wien an einen ausgelagerten Wohnfonds überträgt - der dann in weiterer Folge unserer Kontrolle entzogen ist, das ist ja der eigentliche Punkt -, haben wir jetzt gesagt, dass wir aus generalpräventiven Überlegungen diesem Aktenstück nicht die Zustimmungen geben, und zwar entgegen dem, was wir vorher noch gemacht haben; weil auch hier - und da geht es um viel Geld, um immerhin fast 2 Millionen EUR - jedenfalls kein entsprechendes Sachverständigengutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorliegt, sondern wieder dieselben Leute, die sich zuletzt ganz gravierend geirrt haben, die Gutachten verfasst haben.
Darüber hinaus bringe ich ein Mal mehr einen Beschlussantrag ein, der genau dieses Procedere in Zukunft abstellen soll, auch im Sinne des Rechnungshofes. Dieser Beschlussantrag lautet, dass der Amtsführende Stadtrat bei zukünftigen Liegenschaftstransaktionen im Bauland externe Gutachten von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen einholen soll und diese dann allenfalls vom Amtssachverständigen zu plausibilisieren sind.
Es geht darum, dass wir die Bewertungsfehler, die in den letzten Monaten in massiver Art und Weise in dieser Stadt aufgetreten sind, in Zukunft wieder einfangen wollen. Es geht darum, dass wir Steuergeld in der Stadt halten wollen, das sonst den Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten wird, und es geht darum, dass wir transparent tatsächlich jene Werte festhalten wollen, über die diese Stadt und hier der Gemeinderat zu gestionieren hat. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung des Beschlussantrages und um Ablehnung des Hauptantrags. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Kasal. Ich erteile es ihm.
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