Gemeinderat, 34. Sitzung vom 22.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 97
chen hat. Das muss ja ohnehin ein permanenter Diskussionsprozess sein, weit über die Untersuchungskommission hinaus, wie eben auch der Medizinische Masterplan und das Spitalskonzept ja selbst auch immer einer Evaluierung unterworfen sind.
Die Frau Stadträtin hat die berechtigte Kritik des Kollegen Gara hinsichtlich mehr Transparenz beim Krankenhaus Nord aufgegriffen, sodass morgen bereits auch der erste Quartalsbericht zum Krankenhaus Nord präsentiert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wesentlich ist aber bei der Untersuchungskommission, dass sie sich ernsthaft mit der Aufklärung behaupteter Missstände auseinandersetzt und nicht zu einer politischen Show-Bühne verkommt. Ich sage das deshalb, weil es hier offensichtlich ein grundsätzliches Informationsdefizit gibt, was die Aufgabe einer Untersuchungskommission ist. Wenn etwa VBgm Nepp in der APA-Aussendung am 20. März davon spricht, dass der Angeklagte Anzeige gegen sich selbst erstattet, oder heute in seiner Rede von Selbstanzeige gesprochen hat, StR Wölbitsch gemeint hat, der Täter überprüft die Opfer, klingt das nicht nur alles sehr stark nach Vorverurteilung, bevor überhaupt die erste Sitzung stattgefunden hat. Das lässt sehr tief in die Absicht blicken, die Sie mit der Untersuchungskommission verfolgen. Da ich bei allen drei bisherig eingesetzten Untersuchungskommissionen auch mitarbeiten durfte, kann ich Ihnen aber eines sagen: Die Untersuchungskommission ist kein Gerichtsverfahren, es ist auch kein politisches Tribunal, sondern hat die Aufgabe, wie es eben im § 59a der Wiener Stadtverfassung geregelt ist, die Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu überprüfen. Die Untersuchungskommission hat in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und dem Gemeinderat darüber einen schriftlichen Bericht zu erstatten.
Auch den Vorsitz kann sich niemand hier in diesem Hause aussuchen. Jene, die an einer Untersuchungskommission bereits teilgenommen haben, wissen, dass durch Los aus einer Liste rechtskundiger Personen, die vom Magistrat geführt wird, Vorsitzender und Stellvertreter gezogen werden. Auf dieser Liste scheinen drei Richter auf Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, drei Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer, drei Notare der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf und daraus wird dann ermittelt, wer den Vorsitz führt beziehungsweise Stellvertreteraufgaben übernimmt.
Ich würde daher auch dringend ersuchen, sich im Wesentlichen darauf zu konzentrieren, weil es letztendlich um die Frage geht, ob es für behauptete Missstände, wo die Untersuchungskommission den Sachverhalt zu klären hat, eine politische Verantwortung gibt: ja oder nein? Wenn beispielsweise der sogenannte Esoterik-Auftrag hier mehrfach angesprochen wurde, dann hat genau dieses Beispiel von Ihnen ja gezeigt, dass die Verantwortung auch wahrgenommen wurde. Manche mögen diesen Auftrag für besonders lustig finden und hier die Witze, die man ohnehin hört, noch weitererzählen. Er ist jedoch ein Ärger für viele Wienerinnen und Wiener. Tatsache ist aber, dass sofort die Innenrevision mit der Prüfung beauftragt wurde, verantwortliche Personen der Funktion enthoben wurden, der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft erging und die Untersuchungen eingeleitet sind.
Das sind dann nämlich auch die wesentlichen Fragen in der Untersuchungskommission: Wer hat wann von welchen Missständen gewusst oder hätte davon wissen müssen, beziehungsweise welche Maßnahmen wurden ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme ergriffen? In diesem Sinne ist dieses Beispiel auch ein sehr gutes, wie die politische Verantwortung wahrgenommen wurde.
Ich möchte aber noch einen Satz zur Kollegin Korosec sagen, die in der Aktuellen Stunde gemeint hat, es wären ausschließlich Sachverständige in den beiden vorangegangenen Untersuchungskommissionen geladen worden. Das entspricht nicht der Richtigkeit, wie ich auch bereits mit einem Zwischenruf vorhin betont habe. Es wurden Sachverständige eingeladen, es wurden Zeugen eingeladen, es wurde jeweils die politische Ebene, die letztendlich auch gemeinsam beschlossen wurde, genauso befragt. Es war bei der Flächenwidmung so, bei Lainz und auch bei der Psychiatrie - mit einer Ausnahme, wo es nämlich um das Vorführen betroffener Personen gegangen ist. Lassen Sie mich das deshalb auch ansprechen, weil ich auch damals der Meinung war, dass es unmenschlich ist, nur der Inszenierung willen, betroffene Personen vor die Kamera, vor die Medien zu zerren, die pflegebedürftig sind oder Menschen, die sich in psychiatrischer Betreuung befinden. Das haben wir als unmenschlich eingestuft und ist daher für uns auch nicht in Frage gekommen.
Es muss ja ohnehin jeweils auch begründet werden, warum Anträge angenommen oder abgelehnt werden. Das ist ja auch ein Vorteil dieser Untersuchungskommissionen in Wien, dass hier alle Sitzungen auch entsprechend medienöffentlich sind und von den Medien auch verfolgt werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss. Der politische Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2005, nämlich eines der modernsten Spitäler Europas zu bauen und somit für eine regionale Ausgewogenheit der Spitalsbetten in Wien zu sorgen und vieles darüber hinaus, was etwa im Medizinischen Masterplan beschrieben ist, ist unverändert richtig. (GR Mag. Wolfgang Jung: Ein echtes Zukunftsprogramm!) - Von Ihnen habe ich bisher noch keinen konkreten Vorschlag dazu hören können! Wesentlich ist jetzt, und darauf werden wir uns konzentrieren, dass das Krankenhaus Nord fertiggestellt wird. Es hat oberste Priorität, dass für zukünftige Spitalsbauten auch die notwendige Kompetenz aufgebaut wird und letztendlich durch eine neue Rechtsstruktur des KAV auch gesichert wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. Meinl-Reisinger. Die Redezeit beträgt 20 Minuten.
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