Gemeinderat, 34. Sitzung vom 22.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 97
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich eröffne die 34. Sitzung des Wiener Gemeinderates.
Ich teile mit, dass für den ganzen Tag entschuldigt sind: Frau Amtsf. StRin Mag. Brauner - sie ist dienstlich verhindert -, Herr GR Mag. Reindl krankheitshalber und Frau GRin Schütz krankheitshalber. Von GRin Mag. Emmerling, GRin Mag. Meinl-Reisinger und GR Seidl liegen zeitweilige Entschuldigungen vor, jeweils auf Grund von dienstlichen Verhinderungen.
Somit kommen wir zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-236782-2018-KFP/GM) wurde von Frau GRin Elisabeth Schmidt gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. (Der bis dato der Öffentlichkeit noch immer nicht bekannte Zeitpunkt der Eröffnung des Krankenhauses Nord hat auch weitreichende finanzielle Folgen. Vor allem die jährlich anfallenden externen Beraterkosten sind immer wieder (auch medial) ein Thema. Wie hoch waren diese Beraterkosten im Jahr 2017 sowie in den ersten beiden Monaten des
Jahres 2018?)
Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen!
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben in Ihrer Fragestellung auch noch behauptet, dass die Öffentlichkeit noch immer nicht den Zeitpunkt der Eröffnung des Krankenhauses Nord kennt. Das muss ich zuallererst einmal richtigstellen, denn wir haben im vergangenen Jahr eine Pressekonferenz mit dem jetzt zuständigen Direktor Herwig Wetzlinger gemacht, bei der wir sowohl den Zeitpunkt als auch den Kostenrahmen klargestellt haben. Der Zeitpunkt der Eröffnung ist mit Juni 2019 vorgesehen. Die Beratungsleistungen, die im Zeitraum Jänner 2017 bis Februar 2018 zur Vorbereitung der Betriebsführung und Unterstützung der Programmsteuerung notwendig gewesen sind, machen einen Betrag von rund 420.000 EUR aus. Die Leistungen umfassen die Fachplanung für die Betriebsorganisation, das Facility Management und die Sicherheit sowie sonstige externe Unterstützungen zur Programmsteuerung.
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Mag. Meinl-Reisinger gestellt. - Bitte schön.
GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Vielen Dank, Frau Stadträtin. Im Rechnungshofrohbericht war davon zu lesen, dass 78 Prozent aller Vergaben Direktvergaben waren und dass es für diese Direktvergaben keinerlei Vorgaben gab, wie zum Beispiel Schwellenwerte, über denen Vergleichsangebote eingeholt werden mussten.
Jetzt ist natürlich in den letzten Tagen auch insbesondere diese eine Direktvergabe an den Energetiker medial und auch in der Öffentlichkeit, und ich glaube, auch auf den Stammtischen Wiens, intensiv diskutiert worden, aber der Rohbericht sagt ja schwarz auf weiß, dass das System hatte, wenn 78 Prozent der Vergaben unter dieser Ausgabengrenze direkt erfolgt sind.
Wie werden Sie zukünftig sicherstellen, dass bei Vergaben der Stadt Wien tatsächlich Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den günstigsten Preis im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu erzielen?
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, Sie sprechen diesen Energetik-Auftrag an. Da hatte ich ja schon Gelegenheit, erstens einmal klarzustellen, was ich davon halte, und zweitens auch darzustellen, welche Maßnahmen wir in diesem Zusammenhang gesetzt haben.
Was die Vergabe betrifft, ist es so, dass die Grundlage für die Vergaben ja im Bundesvergabegesetz geregelt ist. Bei der Vergabe von externen Aufträgen, die im Dienstleistungsbereich angesiedelt sind, werden natürlich sehr häufig zweistufige Ausschreibungsverfahren angewendet. Und in Fällen, in denen auf Grund der Aufwandsschätzung des Auftraggebers das Vergabeverfahren der Direktvergabe vorgesehen ist, wird nach der Verordnung des Bundeskanzleramtes aus dem Jahr 2009 vorgegangen. In der Verordnung des Bundeskanzleramtes 2009 gibt es eine sogenannte Schwellenwertverordnung, und darin ist geregelt, dass in ganz Österreich die öffentlichen Auftraggeber bis zu einem Wert von 100.000 EUR frei vergeben können.
Im KAV gibt es ganz klar geregelte Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Frage, wie solche Beauftragungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR zu erfolgen haben. Das fällt dann in die Eigenverantwortung und in die Kompetenz der Führungskräfte, konkret der AbteilungsleiterInnen und der VorstandsbereichsleiterInnen und der ProgrammleiterInnen. - Soweit einmal die Regeln.
Direktor Wetzlinger hat am Dienstag auch gesagt, dass alles überprüft und auch eingehalten wurde. Das Problem ist nur, dass du dort, wenn ein Fehler gemacht wird, eigentlich erst nachher draufkommst und dann natürlich entsprechend Konsequenzen setzen musst. Das heißt, wenn dann hier die Spielregeln eingehalten werden, wenn man unter 100.000 EUR vergibt, dann ist da einmal sozusagen der Kontrollmechanismus gelaufen. Die Frage ist nur: Warum ist es dann trotzdem ein Fehler, und wie kann das trotzdem passieren?
Und das möchte ich gerne im Krankenanstaltenverbund aufgeklärt haben: Wie kann es sein, dass man einen 95.000-EUR-Auftrag vergibt, bei dem man nicht - aber in keiner Art und Weise! - zeigen kann, dass das in irgendeiner Form zweckmäßig - und wirtschaftlich - ist? Das möchte ich auch gerne wissen. (GR Mag. Wolfgang Jung: Wer wählt denn das Führungspersonal aus?)
Wie kann man so etwas jetzt hintanstellen? - Ich möchte erstens einmal Transparenz darüber haben, welche Verträge, welche Aufträge unter dieser sogenannten Schwellengrenze hier noch vergeben worden sind - das möchte ich gerne wissen -, und dann muss man natürlich auch noch hergehen und muss sagen: Wie können wir in Zukunft verhindern, dass zwei Verantwortliche so einen Auftrag vergeben und das niemandem
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