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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 69

 

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Zuerst der Beschlussantrag der NEOS betreffend Veröffentlichungspflicht für durch Steuergelder finanzierte Studien. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung NEOS, ÖVP, FPÖ gegen GRÜNE und SPÖ, keine Mehrheit.

 

Dann der Antrag der NEOS betreffend flexible Modelle der Primärversorgung in Wien. Hier wird die Zuweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen verlangt. Wer dieser Zuweisung zustimmen will, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung NEOS, ÖVP, SPÖ und GRÜNE gegen die FPÖ, somit die Mehrheit.

 

15.22.00Ich schlage vor, die Berichterstattung und die Verhandlung über die Geschäftstücke 26 und 27 der Tagesordnung, sie betreffen das Plandokument 8184 im 14. Bezirk, KatG Breitensee sowie einen Vertragsabschluss im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben 1140 Wien, Spallartgasse, zusammenzuziehen. Die Abstimmung ist jedoch getrennt durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall, dann können wir so vorgehen. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Rubik, die Verhandlungen einzuleiten.

 

15.22.39

Berichterstatterin GRin Silvia Rubik: Ich ersuche um Zustimmung zu beiden Poststücken.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort.

 

15.22.56

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich mache es etwas kürzer. Das städtebauliche Vorhaben dort finden wir sehr gut und auch sehr schön. Wir werden daher auch dem Flächenwidmungsplan entsprechend zustimmen, wie wir es letztendlich auch schon im Bezirk gemacht haben. Wir finden es auch positiv, dass Investoren nicht nur aus Wien, sondern in dem Fall auch einmal aus Oberösterreich zum Zug kommen. Das passiert ja leider nicht so oft in Wien, das hat auch vielfach mit dem Thema der Rechtssicherheit zu tun.

 

Wo wir aber nicht zustimmen werden, ist das gegenständliche Geschäftsstück, nämlich dem städtebaulichen Vertrag, aus den Gründen, die ich immer wieder anführe. Wir erleben hier wieder einen ähnlichen städtebaulichen Vertrag, ein Konstrukt, wie wir es schon beim Hochhaus Handelskai 100 erlebt haben. Es wird hier letztendlich ein privater Projektentwickler, ich sage einmal, überredet, mehr als die Hälfte seiner Baufelder an einen gemeinnützigen Wohnbauträger zu übereignen. In dem Fall ist es die Sozialbau.

 

Da gab es schon etliche kritische Stimmen, da gab es auch in dem Procedere damals um den Verkauf, was die SIVBEG betrifft, einen entsprechenden Rechnungshofbericht. Ich möchte im Detail nicht darauf eingehen, aber eben einen Beschlussantrag einbringen. Was uns ganz wichtig ist, ist, dass einfach die Spielregeln für diese städtebaulichen Verträge viel klarer sind. Ich hoffe, dass im Zuge der Novelle zur Bauordnung diesbezüglich das auch Berücksichtigung findet. Ich weiß es noch nicht, wir haben den Entwurf zur Bauordnung noch nicht gesehen, aber ich hoffe, dass hier einige der Punkte berücksichtigt werden, dass es nämlich mehr klare Rechtssicherheit gibt, sowohl bei der Stadt, bei den Eigentümern und entsprechend bei den Bauherren, damit man nicht das Gefühl hat, hier ist ein Stück Willkür, und ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Bauträger auch entsprechend einwilligt. Das kann nicht im Sinne der Idee sein.

 

Das heißt, wir wollen hier klare Spielregeln, klare Richtlinien, was letztendlich auch die Bewertung der Maßnahmen betrifft, die von den entsprechenden Bauherren auch im Zuge dessen zu tätigen sind, damit das vergleichbar ist und letztendlich auch im Vorfeld transparent passiert.

 

Daher bringe ich einen entsprechenden Beschlussantrag betreffend stärkere Vorherbestimmung des Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen gemäß § 1 Bauordnung ein. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort gemeldet ist nunmehr Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar. Ich erteile das Wort.

 

15.26.15

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP)|: Her Vorsitzender!

 

Ich möchte mich ebenso wie mein Vorredner zum Thema städtebauliche Verträge spezialisieren. Der städtebauliche Vertrag, der uns jetzt vorliegt, ist der 14. innerhalb von 3 Jahren, es scheint also zu einem gängigen Instrument der Stadt Wien zu werden. Das Erschreckende ist, dass irgendwie niemand so genau weiß, was sich hinter den städtebaulichen Verträgen verbirgt. Bei Stadtteilprojekten, die einen hohen Impact auf ihre Umgebung haben, ist es von der Idee her durchaus ein sinnvolles Instrument, es ist auch legitim, den Projektentwickler in die Schaffung von Infrastruktur mit einzubeziehen.

 

Nur, zu welchen Bedingungen? Wie ich bereits in anderen Debatten erwähnt habe, ist gegen die Kooperation zwischen Stadt und Entwicklern nichts einzuwenden, das ist klar. Nur, die derzeitige Anwendung ist alles andere als transparent. Dann heißt es im Ausschuss beziehungsweise auch zu den Akten, die Stadt habe gut verhandelt. - Nur weiß keiner, auf welcher Basis. Sie können gar nicht behaupten, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, ob Sie gut oder schlecht verhandelt haben, weil es keine Ausgangsbasis gibt. Das sieht man auch in der Beantwortung unserer schriftlichen Anfrage. Ein Mal wurde das mit einbezogen, ein Mal das. Auch der Stein des Anstoßes, wie es überhaupt dazu kommt, in Verhandlungen zu treten, hängt von der Motivation der Magistratsabteilung ab. Diesen Eindruck hat man jedenfalls.

 

Ich zitiere aus der Beantwortung unserer Anfrage: Wenn im Zuge der Änderung eines Flächenwidmungsplanes festgestellt wird, dass der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zweckmäßig ist, erfolgt diesbezüglich eine Information des Projektwerbers beziehungsweise Grundeigentümers durch die MA 21. Dann wird mit allen Möglichen verhandelt, wen es auch immer betrifft, und am Ende wird vom privaten Vertragspartner ein

 

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