Gemeinderat, 30. Sitzung vom 22.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 89
Ausbildung, um ihnen Wohnungen zu schaffen, gemeinsam mit ihnen zu versuchen, das Leben für sich selber auch zu gestalten, also Bildung, Brückenbau, und, und, und. Aber ich gebe zu, es wird geprüft. Es gibt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es wird geprüft. Es wird eine entsprechende Stellungnahme von Christoph Chorherr ergehen. Wenn dann herauskommt, dass etwas hängen bleibt, dann ist er nicht mehr unschuldig. Aber bis dahin sich hier hinzustellen, man weiß eh, aber, dann alles zu bringen und die Vorverurteilung schon in Gang zu setzen, halte ich ganz einfach für schändlich!
Ich ersuche wirklich, zukünftig, auch wenn es jetzt natürlich um den Misstrauensantrag gegen Maria Vassilakou geht, halbwegs beim Aktenstück zu bleiben, wo wir jetzt eigentlich über den 23. Bezirk reden sollten. Ich habe zumindest ein bisschen darüber geredet, du nicht. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Fürnkranz.
GR Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Dieses Aktenstück ist eigentlich eine relativ harmlose Angelegenheit. Es ist eine Flächenwidmung in Mauer. Es gibt daran mit einer einzigen Ausnahme auch nicht viel auszusetzen. Das ist der Grund, warum sich diese Debatte auch nicht im Kern um die Frage der einzelnen Parameter dieser Flächenwidmung dreht (GR Prof. Harry Kopietz: Sollte sie sich aber!), sondern es ist schlicht und ergreifend die Frage, ob Herr GR Chorherr an der Beschlussfassung teilnimmt oder nicht.
Ich habe mir erlaubt, nachdem diese Diskussion vor diesem Ausschuss unmittelbar in den Medien begonnen hat, die Frage aufzuwerfen, ob er sich nicht grundsätzlich, bevor er sämtliche Spenden der Öffentlichkeit offengelegt hat, für befangen erklären möchte, wenn es um derartige Dinge geht, die zum Nutzen eines konkreten Bauherrn oder mehrerer Bauherren geht, für befangen zu erklären. (GR Gerhard Kubik: Ihr habt es nicht einmal zur Diskussion aufgerufen! Der Akt wurde nicht aufgerufen!) - Ja, das ist korrekt. Aber das hat den Hintergrund, dass ich der Meinung bin, dass es von der Geschäftsordnung her schon klargestellt sein müsste, dass der Kollege Chorherr bei der ganzen Angelegenheit nicht dabei ist. Das ist der springende Punkt! (Beifall bei der FPÖ.)
Er hat dann gemeint, er will uns die Liste nicht zeigen, er hat sie eh schon der Staatsanwaltschaft gezeigt und das reicht. Es reicht nicht, meine Damen und Herren! So einfach ist das! (GR Gerhard Kubik: Sie sind jetzt sehr objektiv!) Die Frage, ob diese Flächenwidmung gut oder schlecht oder sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, hat gar nichts damit zu tun, ob der Kollege Chorherr mitstimmt oder nicht. Denn die Befangenheitsfrage ist keine willkürliche Angelegenheit, die man ein Mal so und ein Mal so entscheidet, sondern ich zitiere aus dem AVG § 7: „Verwaltungsorgane haben sich in der Ausübung ihres Amtes zu enthalten“ - Dann kommen verschiedene Punkte. - „Z 3 - wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet erscheinen, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.“ In der Geschäftsordnung für Ausschüsse steht in § 27 ausdrücklich: „hat seine Befangenheit mitzuteilen und für die Dauer der Abstimmung den Sitzungssaal zu verlassen.“ - Meine Damen und Herren, das ist eine klare Regelung! Für mich ist der Kollege Chorherr, solange er die Liste nicht vorgelegt hat, auf jeden Fall befangen! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt können Sie natürlich sagen, das sind keine wichtigen Gründe. Ich sage einmal, hohe sechsstellige Beträge an Spenden sind nicht wichtig? Für mich sind sie wichtig! Oder insgesamt das ganze Konglomerat, eben solche Spenden auf der einen Seite, sachlich unverständliche Entscheidungen über die Zukunft der Stadt im Zusammenhang mit Flächenwidmungen, sogar schädliche Entscheidungen und seltsame Meinungswechsel des Kollegen Chorherr, der zuerst zum Beispiel auch nichts von dem Eislaufverein-Projekt gehalten und es später massiv verteidigt hat. Dann sagen wir, nein, da ist jeder Verdacht völlig unbegründet? Meine Damen und Herren, das glaubt doch kein Mensch! (Beifall bei der FPÖ.)
In Wahrheit gibt es nur eine einzige Lösung. Die Befangenheitserklärung im einzelnen Fall reicht meiner Meinung nach nicht einmal mehr, nachdem, wie sich die Sache inzwischen darstellt. Es gibt nur eine saubere Lösung. Der Kollege Chorherr muss aus dem Gemeinderat ausscheiden. (GRin Birgit Hebein: Das werden Sie bestimmen!) - Entschuldigen Sie! Solange er von Bauwerbern massive Spenden entgegennimmt! (GRin Birgit Hebein: Das ist demokratisch? Sie wollen das!) - Na klar!
Es hat vieles in dieser ganzen Angelegenheit seit Jahren in der Bauszene schon für Unmut gesorgt. Es gibt ein böses Diktum. Das nennt sich etwa „System Chorherr“. Ich habe mir bisher nichts darunter vorstellen können. Aber seit ein paar Wochen kann ich mir darunter etwas vorstellen. Der Kollege Chorherr betreibt verschiedene Dinge, die durchaus ehrenwert sind. Er betreibt ein soziales Projekt im südlichen Afrika und akquiriert erfolgreich große Spenden dafür. Eine durchaus ehrenwerte Aktion. Kollege Chorherr ist ein ehrenwerter Mann. Der Kollege Chorherr ist auch Gemeinderat. Auch das ist, ebenso wie die Mitgliedschaft im Planungsausschuss, eine durchaus ehrenwerte Angelegenheit. Ein ehrenwerter Mann, der Kollege Chorherr.
Er sitzt auch, oder, wie die Kollegin Meinl-Reisinger heute in der Früh gemeint hat, liegt ständig auf dem Tisch bei Verhandlungen über Flächenwidmungen mit diversen Bauherren. Auch das ist eine durchaus ehrenwerte Tätigkeit. Herr Kollege Chorherr ist ein ehrenwerter Mann. Aber wie bei Shakespeares Marc Anton, wenn man so viele ehrenwerte Dinge in einem Zusammenhang sieht, bekommt das Wort ehrenwert langsam einen ganz bitteren Beigeschmack. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ob das Ganze irgendeine strafrechtliche Relevanz hat oder nicht, werden die Gerichte entscheiden. Ob es politisch ungustiös, indiskutabel ist, entscheiden wir in diesem Hause. Dafür werden wir Sie heute zur Rechenschaft ziehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Soviel zum Thema „System Chorherr“. Aber ich sage Ihnen, Frau Vizebürgermeisterin, solange Sie den Kolle
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