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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 22.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 89

 

zen. Das erachten wir auch für absolut notwendig und sinnvoll.

 

Was ich aber nicht will, ist, dass der parteipolitische Einfluss in diesen Konzernen noch zunimmt. Und der Schritt in eine GmbH ist tendenziell eine Zunahme des parteipolitischen Einflusses, und genau dagegen sind wir. Das ist der Grund, warum wir dem nicht zustimmen können. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

13.24.00 Bevor wir zur Abstimmung über das Geschäftsstück kommen, müssen wir über den Absetzungsantrag abstimmen, der von den NEOS eingebracht wurde. Wer für den Absetzungsantrag ist, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Er wird von ÖVP, NEOS, FPÖ unterstützt gegen SPÖ und GRÜNE und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über dieses Geschäftsstück. Wer dem Geschäftsstück die Zustimmung gibt, darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das ist mit Zustimmung von SPÖ und GRÜNEN gegen FPÖ, ÖVP und NEOS mehrstimmig so angenommen.

 

Es liegen uns hier drei Beschlussanträge vor, über die ich jetzt abstimmen lasse.

 

Der eine Beschlussantrag der FPÖ ist betreffend Aufzug Stephansplatz, sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Wird unterstützt von ÖVP, NEOS, FPÖ gegen SPÖ und GRÜNE und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Beschlussantrag der FPÖ betreffend seniorenfreundliche Tarifreform bei den Wiener Linien. Wer diesem Antrag die Unterstützung gibt … (Mehrere Zwischenrufe.) Ja, sind eingebracht worden. - Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt (Zwischenruf von GR Mag. Manfred Juraczka.), den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den (GR Mag. Manfred Juraczka: Sorry! - Heiterkeit bei der SPÖ.) darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen, wer dem Antrag die Zustimmung gibt. (Weitere Heiterkeit bei der SPÖ.) - Okay. Dieser Antrag wird doch von den Antragstellern unterstützt (Große Heiterkeit bei der SPÖ.) gegen die Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN, hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Darf ich bitte um ein bissel mehr Ruhe ersuchen?

 

Dann haben wir den Beschlussantrag betreffend ehrenamtliche Aufsichtsräte in der zukünftigen Wiener Stadtwerke GmbH. Wer diesen Antrag unterstützt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Wird unterstützt von ÖVP, NEOS, FPÖ gegen SPÖ und GRÜNE und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

13.24.10Es gelangt nunmehr die Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Satzungsänderung des Zuwandererfonds sowie die Umbenennung des Fonds in „Fonds für temporäres Wohnen in Wien“. Ich darf den Herrn Berichterstatter, Herrn GR Dr. Stürzenbecher, ersuchen, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.24.26

Berichterstatter GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Wiederkehr.

 

13.24.37

GR Christoph Wiederkehr, BA (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir werden der Änderung der Satzung und der Umbenennung des Fonds nicht zustimmen. Wir halten diesen Schritt für nicht sinnvoll beziehungsweise die Reform nicht für zeitgemäß. Aber dafür muss man einmal in den Hintergrund von diesem Fonds schauen, der 1971 als Zuwandererfonds gegründet worden ist. Die Tätigkeit war laut Satzung auf gemeinnützige und mildtätige Zwecke ausgerichtet. Es gab fünf Tätigkeitsbereiche. Das war erstens die Förderung einer geeigneten Unterbringung durch kostendeckende Vermietung. Das war zweitens die Förderung der Integration der Zuwanderer. Das war drittens die Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung. Das war viertens die Hilfestellung zur dauernden Wohnbesitzbegründung der Zuwanderer. Und es war fünftens die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Stellen.

 

Da gab es einen Rechnungshofbericht schon aus dem Jahr 2014, wo festgestellt worden ist, dass diese in der Satzung festgeschriebenen Zwecke überhaupt nur teilweise erreicht werden, weil der Fonds auch überwiegend auf die Förderung von der Unterbringung von Personen abgezielt hat und die anderen Tätigkeitsbereiche, die ursprünglich angedacht waren, vernachlässigt worden sind. Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass es an quantifizierbaren Maßstäben fehlt und die strategischen Zielwerte des Zuwanderungsfonds auch fehlen. Der Rechnungshof hat dann einige Punkte vorgeschlagen. Das waren fünf große, unter anderem eine klare Definition der Zielgruppe, wen man denn überhaupt erreichen möchte, oder auch eine klare strategische Ausrichtung, die dieser Fonds nicht hatte, oder auch so banale Sachen wie, dass man Verträge verschriftlicht, wenn man sie abschließt. Das alles ist nicht geschehen, und es ist auch nicht wirklich besser geworden, auch wenn das in diesem Akt so dargestellt wird.

 

Die Änderung, die jetzt hinzukommt, nämlich dass zu marktkonformen Preisen auch vermietet wird, ist für uns ein Schritt in die Richtung, dass man diesen Fonds in dieser Form ja eigentlich nicht mehr braucht, weil er wie ein anderer Akteur am Wohnungsmarkt agieren wird und dementsprechend diese eigentliche Idee dieses Fonds nicht mehr gerechtfertigt ist (Beifall bei den NEOS.), vor allem, weil damit der Fonds allein auf die Förderung der Unterbringung von Personen abzielt. Da sehen wir nicht, warum es diese Fondsstruktur überhaupt noch braucht, vor allem, weil der Fonds bisher sehr intransparent agiert hat, grundsätzliche kaufmännische Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat und mit der Änderung der Fondssatzung die Existenzberechtigung unseres Erachtens nach verliert. Deshalb werden wir diesem Akt nicht zustimmen und lehnen die Änderung ab. (Beifall bei den NEOS.)

 

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