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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 01.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 96

 

Dann kommen wir zum eigentlichen Geschäftsstück. Wer der Postnummer 16 seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei SPÖ und GRÜNEN, gegen FPÖ, ÖVP und NEOS, somit mehrstimmig angenommen.

 

Es liegt noch ein Beschlussantrag des GR Stefan Gara und weiterer Abgeordneter betreffend neue Betriebsflächen in Stadterweiterungsgebieten vor. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Beschlussantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung von ÖVP und NEOS, gegen FPÖ, SPÖ und GRÜNE, somit keine Mehrheit.

 

16.36.30Es gelangt nunmehr Postnummer 19 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 8048 im 3. Bezirk, KatG Landstraße. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Kubik, die Verhandlung einzuleiten.

 

16.36.43

Berichterstatter GR Gerhard Kubik: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich ersuche auch hier um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz.

 

16.36.58

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Das konkrete Aktenstück hat wieder einmal eine Schwachstelle im Bereich des Planungswesens und der Bauordnung aufgeworfen, nämlich ganz konkret im Zusammenhang mit dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung.

 

Es ist so, dass § 3 der Wiener Bauordnung ein solches Gremium vorsieht. Für alle, die damit nicht so bewandert sind, wenn ein Flächenwidmungsplan entsteht., dann ist die Idee, dass unabhängige Experten von außen der Stadt sozusagen sagen, ob das, was geplant ist, gescheit ist oder ob man vielleicht ein bisschen etwas anders machen sollte. Das ist in der Idee ganz gut. In der Praxis ist es so, dass dieser Fachbeirat aber nur vom Bürgermeister nach einem Procedere bestellt wird, das nicht ganz klar ist. Es heißt in der Bauordnung, verschiedene Institutionen haben das Recht, Namen zu nominieren. Es steht aber nicht drinnen, dass dann auch tatsächlich aus diesem Vorschlag an Personen der Herr Bürgermeister jemanden aussuchen muss. Das heißt, der Herr Bürgermeister ist hier in seiner Entscheidung völlig freigestellt, und das, obwohl aber auf der anderen Seite der Gemeinderat letztlich jenes Gremium ist, das die Flächenwidmungspläne beschließt. Daher wäre es allein aus diesem Aspekt durchaus sinnvoll, dass der Gemeinderat jenes Gremium ist, das die Fachleute aussucht, die dann in weiterer Folge unterstützend eingreifen sollen.

 

Ganz konkret ist es bei dieser Post zum Thema geworden, weil im Rahmen der öffentlichen Auflage zahlreiche Beschwerden von Anrainern eingegangen sind, die das Problem mit dem Denkmalschutz im Zusammenhang mit dem dortigen Krankenhaus aufgeworfen haben. Es geht hier um den 3. Bezirk, das Krankenhaus in der Nähe der Landstraßer Hauptstraße, ganz vorne am Beginn der Landstraße, ein privates Krankenhaus. Dort gibt es Teile, die unter Denkmalschutz stehen. Hier hat die Bevölkerung teilweise Kritik geübt. Der Fachbeirat hat in diesem Zusammenhang gesagt, grundsätzlich teilt er die Kritik auch, insgesamt stimmt er dem aber zu. Aber was wirklich bezeichnend war, wenn man sich den Akt durchschaut, ist, dass ausgerechnet jenes Mitglied, das für den Denkmalschutz zuständig ist, also der Fachexperte, der für den Denkmalschutz verantwortlich ist, sich für befangen erklärt hat. Genau jener eine Fachmann, der die entscheidende Erklärung hätte abgeben können, konnte seine Erklärung nicht abgeben, weil er in einem anderen Auftragsverhältnis gestanden ist und daher eben nicht unabhängig entscheiden konnte.

 

Letztlich zeigt das genau eines jener Probleme auf, die der Kollege Gara beispielsweise auch schon in der letzten Sitzung aufgezeigt hat, das wir bei Widmungen immer wieder haben, dass nämlich der Fachbeirat mitunter auf Grund dieser etwas unglücklichen Bestellung in der Theorie zwar sehr gut und unabhängig ist, in der Praxis aber doch in Abhängigkeitsverhältnissen steht.

 

Das führt mich in letzter Folge dazu, dass wir das zum Anlass nehmen, um einen Beschlussantrag zu stellen, vorläufig einmal, wenn Sie so wollen, in der „Softversion“, indem wir nämlich den Bürgermeister wie folgt auffordern. Ich darf hier vorlesen:

 

„Der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung über die Regelung des § 3 der Wiener Bauordnung hinaus zukünftig nur aus Mitgliedern besteht, die in keinem Auftragsverhältnis zur Stadt stehen oder in den vergangenen drei Jahren standen. Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass für etwaige befangene Mitglieder des Fachbeirates jeweils Ersatzmitglieder desselben Fachgebietes zur Verfügung stehen, um eine ausreichende fachliche Beratung in allen Themenbereichen sicherzustellen.“

 

Ich glaube, dass das eine Forderung ist, die durchaus gerechtfertigt ist. Es fällt dem Bürgermeister kein Stein aus der Krone, wenn er über die gesetzliche Regelung hinaus darauf achtet, dass diese Mitglieder des Fachbeirates nicht nur kein Amt in der Gemeinde haben - das ist ohnehin im Gesetz vorgesehen -, sondern darüber hinaus eben auch in keinem Auftragsverhältnis zur Stadt stehen. Ein Auftragsverhältnis geht auch über die reine beamtete Tätigkeit hinaus. Es kann auch jemand sein, der für die Stadt vorher oder nachher vielleicht Gutachten zu machen hat und dann befangen ist. In einer ähnlichen Sache haben wir das heute schon im Zusammenhang mit dem Heumarkt erlebt, wo der Fachbeirat im Laufe der Zeit durchaus unterschiedliche Meinungen hatte.

 

So lautet hier der Beschlussantrag. Ich bitte den Gemeinderat um entsprechende Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

16.41.57Daher kommen wir nun zur Abstimmung über die Postnummer 19. Wer dieser Postnummer seine Zustim

 

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