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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 01.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 96

 

Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. Die Anfrage betrifft Liegenschaftsverkäufe und Mietzinsfragen. (Angesprochen auf die Rechnungshof-Kritik zum Bericht 'Ausgewählte Liegenschaftsverkäufe der Stadt Wien' haben Sie stets betont, Verkäufe von Grundstücken unter ihrem Wert deshalb befürwortet zu haben, um leistbares Wohnen sicherzustellen. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, damit schlussendlich auch ein günstigerer Mietzins bei den Mietern ankommt und nicht wieder Wohnbauträger auf Grund des günstigen Kaufes profitieren?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geschätzter Herr GR Berger!

 

Vorab kann ich natürlich feststellen, dass wir immer großen Wert darauf legen, auch regelmäßig und laufend zu überprüfen, ob die Maßnahmen, die wir im geförderten Wohnbau setzen, auch bei den Endnutzern, bei den Mieterinnen und Mietern ankommen. Wir haben aus diesem Grund mehrere Maßnahmen gesetzt, um zu kontrollieren und auch festzulegen, dass die Miethöhen im geförderten Wohnbau bestimmte Grenzen überschreiten können.

 

Ich möchte da vielleicht nur drei Punkte neben vielen anderen Maßnahmen, die wir hier gesetzt haben und auch weiter setzen werden, herausstreichen. Das ist zum einem, dass es eine Mietzinsobergrenze gibt, die in § 63 des Wiener Wohnbauförderungs- und Sanierungsgesetz aus dem Jahre 1989 vorgesehen und auch in den Förderverträgen der Magistratsabteilung 50 enthalten ist. Diese Mietzinsobergrenze beläuft sich derzeit auf 4,78 EUR/m² Nutzfläche, netto, und liegt damit deutlich unter dem, was im Richtwert vorgesehen ist. Und zwar nicht nur unter dem, was im Wiener Richtwert ist, und das ist erfreulicherweise der zweitniedrigste in ganz Österreich, sondern liegt sogar deutlich unter dem niedrigsten im Burgenland, der mit 5,90 EUR festgelegt ist.

 

Der zweite Punkt ist, dass wir laut § 1 der Neubauverordnung eine Deckelung der Baukosten mit maximal 1.800 m² Nutzfläche haben.

 

Der dritte, immer wichtiger werdende Punkt ist, dass wir zur Stabilisierung des Grundstückmarktes nur jene Projekte empfehlen, deren Ankaufskosten nicht mehr als 235 EUR/m² Nutzfläche vorsehen. Und das ist deshalb ein wichtiger Punkt, weil natürlich die Grundstückskosten, die in einer attraktiven Millionenstadt wie Wien im Steigen begriffen sind, so wie in allen anderen Städten auch, derzeit die größten Preistreiber sind. Es sind die Finanzierungskosten, die Baukosten in den letzten Jahren relativ stabil geblieben, die Grundstückskosten ziehen allerdings stark an. Und von daher habe ich natürlich ein ganz besonderes Interesse, Maßnahmen zu setzen, um diese Grundstückskosten stabil zu halten. Auch um eine Vorbildwirkung zu haben, bei Grundstücksverkäufen, die sonst von der öffentlichen Hand getätigt werden. Ich denke beispielsweise an die Österreichischen Bundesbahnen, an das Bundesheer und an viele andere Einrichtungen mehr. Würden wir die Grundstücke zu teureren Konditionen veräußern, dann hätten wir keine Möglichkeit, zu argumentieren, dass andere Einrichtungen der öffentlichen Hand, die natürlich auch ein Interesse haben, budgetwirksam zu verkaufen, hier ähnliche preisstabilisierende Maßnahmen setzen.

 

Von daher ist das eine der ganz wichtigen Maßnahmen, und ich denke, dass dieses Bündel an Vorgaben, die wir als Stadt Wien machen, ganz wesentlich dazu beitragen, dass all das, was wir auch in den geförderten Wohnbau einsetzen, auch beim Endnutzer, bei der Mieterin/beim Mieter ankommen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den NEOS, Herr Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte.

 

10.26.27

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben richtigerweise erwähnt, dass die Grundstückskosten der größte Preistreiber sind. Letztendlich geht es ja darum, dass eine Stabilisierung am Markt immer eine sehr schwierige Geschichte ist. Ich möchte dazu ein aus meiner Sicht durchaus positives Beispiel zitieren. Im März-Ausschuss wurde das Personalwohnheim südlich des SMZ-Ost zum Bau von geförderten Wohnungen mit knapp 28.000 m² Nutzfläche vergeben, zu einem einmaligen Benützungsentgelt von 6,5 Millionen EUR. Damit kann man letztendlich einen entsprechenden Grundkostenanteil limitieren, zirka 235 EUR/m² Nutzfläche, und nach der Nutzungsdauer von 60 Jahren fällt dieses Grundstück ja wieder an die Stadt zurück. Das ist eine Vorgangsweise, die wir absolut unterstützen, da ich denke, dass gerade die Vergabe im Baurecht eine deutlich bessere Form ist, als Grundstücke zu einem zu niedrigen Preis als diese 250 EUR zu veräußern. Das ist letztendlich auch etwas, was der Rechnungshof angemerkt hat.

 

Meine Frage dazu: Warum wurde nicht schon in der Vergangenheit verstärkt in diese Richtung Baurecht gearbeitet? Und auch in Zukunft ist es auch im volkswirtschaftlichen Sinne für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eigentlich notwendig, fast nur noch im Baurecht zu vergeben und keinerlei Grundstücke entsprechend zu veräußern, da langfristig damit immer eine Spekulation verbunden ist. Das heißt, wie stellen Sie sicher, dass es in diese Richtung einfach mehr zu Baurechten kommt anstatt zu Grundstücksverkäufen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat. - Bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich würde nicht generell unterstellen, dass Private oder Genossenschaften spekulieren. Aber wo Sie recht haben, ist, dass natürlich all das, was einmal in anderes Eigentum übergeben worden ist, sich dem Zugriff der Stadt und auch der politischen Willensbildung entzieht. Das ist sicher richtig. Wir haben aus diesem Grund auch in der Vergangenheit verstärkt Baurechte vergeben.

 

Es gibt allerdings eine wirtschaftliche Logik, die wir hier auch schwer durchbrechen können, das ist der Umstand, dass wir natürlich weitere Grundstücke ankaufen oder Maßnahmen setzen wollen, und natürlich auch, nachdem vieles im Immobilienbereich in der Stadt Wien ein Kreislauf ist, brauchen wir natürlich auch finanzielle

 

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