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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 82 von 112

 

raus, um ein Bundesgesetz. Deswegen ist er ja auch an die zuständige Stelle gerichtet. Das hätten Sie wahrscheinlich auch bei einer Parteivorstandssitzung erledigen können. Der Innenminister wird ja zur Zeit bekanntermaßen nicht von der Sozialdemokratie gestellt, sondern, zumindest soweit ich informiert bin, doch von der ÖVP. (Zwischenruf von GR Mag. Manfred Juraczka. - GR Mag. Wolfgang Jung: Ein Privatissimum für die ÖVP!)

 

Dann darf ich auch auf was anderes hinweisen. Ihnen dürfte offensichtlich auch, wie ich der Begründung entnehme, nicht ganz klar sein, was der Unterschied zwischen einer Versammlung und einer Veranstaltung ist. Die Versammlung ist eben das Zusammenkommen von Menschen zu einem gemeinsamen Zweck, in Form einer Manifestation, einer Diskussion, einer Debatte. Die von Ihnen angeführten sogenannten Spaßdemonstrationen - und da befinden wir uns hier wieder im richtigen Gebäude -, sind nach unserer Bundesverfassung nach Art. 15 Abs. 3 sogenannte Darbietungen, und das fällt in die Landesgesetzgebung, nämlich ins Veranstaltungsrecht. Wenn wir über Dinge, die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen, debattieren wollen, dann sollten wir das hier tun. Dann richten Sie die Anträge aber bitte auch an die zuständigen Stellen oder bringen zum Veranstaltungswesen gleich den richtigen Antrag ein.

 

Ich habe jetzt versucht, mir vorzustellen, wie der Kollege Juraczka seine Erlaubniszonen österreichweit macht. Also wenn jetzt in einer Landgemeinde - wie gesagt, Bundesgesetz - jemand beispielsweise gegen ein Kleinkraftwerk oder gegen eine Umfahrungsstraße demonstrieren will, dann kann er das nur in der Erlaubniszone tun, und die ist 200 km weg. (GR Peter Kraus, BSc: Zur Sache, bitte!) Also ich betrachte das als ziemlich undemokratisch. Ich betrachte es nicht nur als unpraktikabel, sondern als schlichtweg grundrechtswidrig. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass derjenige - und das müsste allen in diesem Sektor einleuchten -, gegen den ich demonstriere, die Demonstration ja auch irgendwie wahrnehmen können muss. Also zu sagen, ihr demonstriert jetzt alle am Ölhafen Lobau ganz unten im letzten Eck halte ich aus demokratiepolitischer Sicht für problematisch, aber, wie gesagt, das sei Ihnen überlassen.

 

Was ich weiters kritisiere: Sie hätten ja die Möglichkeit, auch im Rahmen der Versammlungspolizei. Wenn eine Demonstration ein gewisses Gebiet extrem belastet, widerstreitet möglicherweise ...

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik (unterbrechend): Herr Kollege! Ich darf ganz kurz unterbrechen, weil da immer wieder Zwischenrufe sind. Tatsache ist: Der Antrag wurde zugelassen.

 

GR Armin Blind (fortsetzend): Punkt!

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik (unterbrechend): Herr Kollege, ich bin am Wort, nicht Sie! (Allgemeine Heiterkeit.) Der Antrag wurde zugelassen, somit kann man auch darüber diskutieren. Ich bitte aber, und das habe ich im Vorfeld schon gesagt, das entsprechend zeitlich einzuschränken. Ich habe auch bei der vorigen Rede der Kollegin Kugler das zugelassen. Ich habe es auch beim letzten Geschäftsstück zugelassen, dass ein Antrag eingebracht wurde, der mit dem Geschäftsstück nichts zu tun gehabt hat. Also, wenn wir es alle nicht übertreiben, können wir es abwickeln. Das ist mein Appell und der erste Ruf zur Sache. - Bitte schön.

 

GR Armin Blind (fortsetzend): Danke, Herr Vorsitzender!

 

Ich nehme das natürlich zur Kenntnis, darf aber in dem Zusammenhang anmerken, dass die Kollegin Kugler die gesamte Redezeit nicht zum Antrag verwendet hat, wahrscheinlich, weil sie sich nicht getraut hat, über das Thema Lebensschutz zu reden. (Beifall bei der FPÖ.) Das muss man auch sagen. Und dann bei der Abstimmung war sie plötzlich nicht da. Das möchte ich nur fürs Protokoll auch festhalten, damit es dann interessierte Kreise auch nachlesen können.

 

Wie gesagt, das Versagen ist auf der einen Seite beim Herrn Innenminister, wenn Sie der Meinung sind, Sie brauchen das. Ich mache Ihnen aber einen Vorschlag, denn wie gesagt, jede Debatte soll ja einen Lerneffekt bringen: Fordern Sie genauso wie wir etwas Vernünftiges, nämlich nicht Erlaubniszonen, sondern dort, wo es nötig ist, eine Verbotszone. Das brauchen Sie dann auch nicht österreichweit auszurollen. Dann haben Sie auch keine Probleme, das festzulegen. Lesen Sie sich unsere Anträge durch, dann braucht es auch keine 60 Anträge, damit etwas Vernünftiges weitergeht, sondern nur einen. Stimmen Sie unserem zu, dann haben Sie einen edukatorischen Gewinn. So viel zur Schwerpunktdebatte Bildung am heutigen Tag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist überraschenderweise niemand mehr gemeldet. (Allgemeine Heiterkeit.) Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

17.39.30

Berichterstatterin GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, dass der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Gebiets St. Marx hohe wirtschafts- und standortpolitische Bedeutung zukommt. Ich bitte um Zustimmung zur „Marx Halle reloaded“, einem nächsten wesentlichen Schritt, den wir heute beschließen können, damit die Entwicklung der ehemaligen Rinderhalle zu einem attraktiven Standort für innovative, kreative Unternehmen und eben auch im Speziellen Start-ups möglich ist. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Unserer Geschäftsordnung entsprechend haben wir zuerst über den Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes Postnummer 19 abzustimmen. 17.40.01Der Antrag liegt vor. Wer dem Antrag auf Absetzung der Postnummer 19 zustimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Zustimmung von ÖVP, den NEOS und der FPÖ gegen Stimmen der GRÜNEN und der SPÖ, somit keine Mehrheit.

 

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Postnummer 19. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag der Frau Berichterstatterin

 

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