Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 112
Lagerplätzen und Ländeflächen ist die Errichtung von Wohnungen für den Bedarf der Betriebsleitung und der Betriebsaufsicht zulässig.“ - Wenn dort jetzt Fotografen oder Künstler Ateliers haben, dann ist das rechtlich, sage ich einmal, höflich formuliert, ein recht schmaler Grat, wenn man es juristisch betrachtet, aber gut. Mittlerweile haben, wenn man sich auch das Umfeld beziehungsweise dieses Areal dort selbst ansieht, immerhin 30 Personen in dieser Loft City ihren Hauptwohnsitz begründet - wohlgemerkt: das sind nur diejenigen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. 114 Hauptwohnsitze gibt es direkt südlich des Areals bei der Einfamilienhaussiedlung. Und rund um dieses Areal herum, also sowohl nördlich als auch westlich, da findet man schlichtweg Gemeindebau, dort leben Tausende von Menschen.
Nun schreiben wir das Jahr 2017, also rund fünf Jahre, nachdem die entsprechenden Kaufverträge in der Loft City dort abgeschlossen wurden, und es steht eine Umwidmung an, jedoch nicht so, wie es sich die Erwerber und die Mieter vorstellen, wie es ihnen vielleicht auch versprochen wurde. Es soll eine Umwidmung auf Gemischtes Baugebiet geben, jedoch mit dem Zusatz, wie es auch bereits erwähnt wurde, Wohnungen ausdrücklich zu untersagen. Dass sich hier viele Eigentümer über den Tisch gezogen fühlen, das können Sie sich wahrscheinlich denken - vor allem angesichts dessen, wie das damals dargestellt wurde, als diese Lofts entsprechend angepriesen wurden -, und diese Verärgerung war, glaube ich, durchaus auch in den Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auflage des Plandokuments ersichtlich.
Wie das rechtlich mit hundertprozentiger Gewissheit aussieht, dafür würde ich meine Hand dann schlussendlich nicht ins Feuer legen, aber jetzt könnte man sich natürlich auch bei dieser Umwidmung wieder auf den § 6 Abs. 13 der Bauordnung berufen, wie es auch die MA 21 macht. Jedoch haben sich die Vertragspartner bei der Unterzeichnung vor rund fünf, sechs Jahren auch zur Einhaltung gewisser Bedingungen im Zusammenhang mit dem Eigentum verpflichtet, nämlich auf Grund dessen, dass die Veranstaltungsräume auch entsprechend kulturell genutzt werden, insbesondere dass man darauf achten wird, Lärmimmissionen möglichst gering zu halten - was im Wesentlichen insbesondere eine Hilfsorganisation, namentlich die Caritas der Erzdiözese Wien, und auch eine entsprechende Veranstaltungs GmbH betrifft, die hier sozusagen die Vergabe durchführt beziehungsweise entsprechende Veranstaltungsräumlichkeiten innehat.
Mit der geplanten Umwidmung - Herr Chorherr hat es ohnedies sehr offen und ehrlich gesagt - gibt man diesen Organisationen beziehungsweise auch dieser Gesellschaft einen Freifahrtschein, auf die Anrainer beziehungsweise auch auf die Bewohner relativ wenig Rücksicht zu nehmen. Im Akt der Untersagung von Wohnungen wird nicht so ganz eindeutig, aber doch in dem einen oder anderen Satz erwähnt, dass das eben mit den sozialen und kulturellen Tätigkeiten auf dem Areal zu tun hat. Und hauptsächlich in der Stellungnahme der Caritas ist drinnengestanden, dass man ein Wohnungsverbot ausdrücklich begrüßt, um sich hier sozusagen nicht mit unnötigen Aufregungen beschäftigen zu müssen beziehungsweise auf Anrainer ganz offensichtlich wenig Rücksicht nehmen zu müssen.
Die Sache ist nur die: Wer das Gebiet dort kennt - und ich weiß nicht, inwiefern das im Vorfeld durch Personen erfolgt ist, die vielleicht nicht die beste Bezirkskenntnis haben -, der weiß, dass sich nur dadurch, dass man dort ein Verbot von Wohnungen verhängt, das Problem noch nicht lösen wird. Sie haben nämlich nördlich dieses Areals ein Gebiet, das als Wohngebiet gewidmet ist, wo tausende Anrainer, Bewohner leben. Das sind Gemeindebauten, diese Bauten hat die Stadt Wien errichtet. Im Westen ist es so, dass sich dort ebenfalls Gemeindebauten befinden, dort also auch Anrainer sind; und im Süden ist es ebenso der Fall, dass sich dort eine Einfamilienhaussiedlung befindet. Da bekommt man den Eindruck, dass nicht nur innerhalb eines Planungsgebietes mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern dass für Rot und Grün anscheinend auch die Anrainer in den Gemeindebauten weniger wert sind als die, die dort schlichtweg kulturelle Aktivitäten planen und ihre eigenen Interessen verfolgen.
Bei uns ist es so: Wir sehen uns nicht irgendwelchen NGOs, Hilfsorganisationen, die Millionenerträge im Jahr erwirtschaften, verpflichtet, sondern wir sehen uns den Wienerinnen und Wienern, der Bezirksbevölkerung, den Anrainern und den Eigentümern und Mietern der Lofts verpflichtet.
Wir bringen dementsprechend auch einen Abänderungsantrag von mir und meinem Kollegen ein, und zwar:
„Im gegenständlichen Plangebiet soll die ausdrückliche Untersagung der Wohnungsnutzung in den mit GB - Gemischtes Baugebiet gekennzeichneten Bereichen gestrichen werden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Für das Protokoll: GR Damnjanovic nimmt ab jetzt wieder an der Sitzung teil.
Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Gaal. Ich erteile es ihr.
GRin Kathrin Gaal (SPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Herr Berichterstatter! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann mich dem sehr ausführlichen und vor allem sehr, sehr guten Beitrag von Christoph Chorherr inhaltlich voll anschließen. (StR Anton Mahdalik: Na super! Überraschend!) Genau, ich finde das auch super, und mir tut es richtig weh, Herr Berger, dass Sie jahrelang in der Bezirksvertretung Favoriten waren und offensichtlich dieses Gebiet gar nicht kennen. Denn bei den Ankerbrot-Gründen handelt es sich um einen Kulturstandort, der mittlerweile mehr als etabliert ist und aus Favoriten einfach nicht mehr wegzudenken ist, einen Standort in jenem Bereich, wo das neue Sonnwendviertel mit der Kreta - zur Information für Sie: So heißt das Gebiet rund um die Ankerbrot-Fabrik - zusammentrifft, eben in einem Teil von Favoriten, wo Kultur bisher nicht, leider nicht
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