Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 105
lichen Raum, da gibt es verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen, die da aufeinandertreffen. Das ist für mich genauso, wie wenn ich in einen Park gehe und mir denke, es ist ein super schöner Tag, der Frühling ist da, ich möchte mich gerne aufs Parkbankerl setzen und dort in Ruhe ein Buch lesen, und daneben am Platz spielen die Jugendlichen Basketball, dann stört es mich vielleicht, aber die haben genauso ein Anrecht, dort zu sein, das ist so. Genauso kann es einfach ärgerlich sein, wenn Leute laut sind, wenn man beispielsweise unterwegs ist in Wien, wenn ein Fußballspiel aus war, und da die Fans nachher alkoholisiert entweder über den Sieg jubeln oder wegen der Niederlage frustriert sind. Das ist auch nicht immer sehr angenehm, wenn man auf diese Gruppen trifft (GR Mag. Wolfgang Jung: Das ist auch verboten!), und das ist auch nicht am Praterstern der Fall, sondern auch an ganz vielen anderen Orten. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben das verboten, auch wenn es sinnlos ist!) Herr Jung, schaffen wir es, dass wir so wie bisher einander zuhören? (GR Mag. Wolfgang Jung: Zwischenrufe gehören dazu! Sie sind noch nicht lange da, Sie werden sich daran gewöhnen!) - Ich weiß eh, genau. Nein, es ist ja nicht das erste Mal, dass ich da bin, nur, wie gesagt, es haben schon ein paar Leute hier jetzt positiv hervorgehoben, dass die Diskussion bisher eher sachlich war, und vielleicht können wir das auch so fortführen. Das fände ich sehr sinnvoll.
Frau Hebein hat schon erwähnt, dass es verschiedene Gruppen am Praterstern gibt, die sich dort aufhalten, es ist öffentlicher Raum und es gibt verschiedene Gruppen von marginalisierten Menschen, ob das jetzt sozusagen Menschen sind, die Probleme mit Alkohol oder mit Drogen haben, die ihre Wohnung verloren haben, die obdachlos sind, und so weiter. Sie haben sich jetzt sozusagen die Alkoholkranken herausgesucht und rausgepickt, um mit einem Alkoholverbot gegen sie vorzugehen. Jetzt finde ich es in Österreich immer so spannend, dass Alkohol irgendwie total zu unserer Gesellschaft dazugehört. Wenn irgendetwas super gelaufen ist, wenn ein Geburtstag ist, wenn man etwas feiern will, dann heißt es immer: „Jetzt stoßen wir aber an!" Das machen wir mit Sekt und dann trinken wir nachher noch ein Bier und einen Wein. Alkohol ist in unserer Gesellschaft unglaublich präsent, und wir lernen, dass das dazugehört, dass man da eine gute Zeit hat, wenn man miteinander unterwegs ist und etwas trinkt. Das ist alles gut und schön bis zu dem Moment, wo dann Leute dieser Droge, und Alkohol ist einfach auch ein Suchtmittel, irgendwann verfallen und alkoholkrank werden. Dann sehen wir Probleme in verschiedenster Art und Weise, die können gesundheitspolitisch sein, das kann sich auf die Arbeit auswirken, auf das soziale Umfeld, und es ist niemals schön. Es ist keine schöne Krankheit, und ich verstehe, dass es schwierig ist, sich das anzuschauen. Die Frage ist, was ich mit den Menschen mache, und es muss Ziel sein von uns - die verschwinden nicht einfach -, dass wir uns sinnvoll mit ihnen auseinandersetzen und ihnen Angebote geben, und das ist um einiges einfacher, wenn ich weiß, wo die sind und wo ich sie erreichen kann.
Am Praterstern, wie gesagt, gibt es eine Gruppe, wir haben schon mehrmals gehört, dass es einige Leute sind, die dort trinken. Wenn sie sich straffällig machen, wenn sie jemanden anpöbeln, wenn sie jemanden verletzten, wenn sie etwas zerstören oder verunreinigen, gibt es verschiedene Gesetze, die greifen. Ich weiß nicht, warum da jetzt, wenn die Umsetzung angeblich so schwierig ist, das Verbot um einiges schwieriger sein soll, aber man kann ja darüber reden, und wir haben ja auch darüber geredet. Wir haben im Petitionsausschuss länger darüber geredet, und es sind auch in vielen Stellungnahmen unterschiedliche Stellen und Organisationen darauf eingegangen.
Vielleicht ganz kurz, wen wir aller gefragt haben, damit Sie nicht sagen, wir haben keine Stellungnahmen eingeholt, wir haben mit niemandem geredet. Wir haben die Stellungnahme vom Bezirksvorsteher des 2. Bezirkes eingeholt, das war noch der Charly Hora, als wir begonnen haben, die Petition zu behandeln, und haben dann in einer weiteren Sitzung nach der Wahl in der Leopoldstadt mit der neuen Bezirksvorsteherin beschlossen, dass wir dort auch noch einmal eine neue Stellungnahme einholen. Das ist eigentlich nicht so üblich, denn wir hatten schon eine von der Bezirksvorstehung. Wir haben aber gesagt, wir machen das noch, weil es uns wichtig ist und wir uns das näher anschauen.
Die damalige Stadträtin für Gesundheit und Soziales Wehsely hat eine Stellungnahme abgegeben und auch da sehr schön aufgezeigt, welche Maßnahmen es schon vor Ort gibt, vor allem sozialpolitische Maßnahmen von der Sucht- und Drogenkoordination, die mit SAM direkt vor Ort sind und sich hier engagieren und versuchen, sinnvolle Lösungen für die Menschen zu finden, die hier betroffen sind.
Die Stellungnahme von StR Mailath-Pokorny ist heute auch schon erwähnt worden, der all die Gesetze anführt, die da zum Tragen kommen können. Vom Wiener Jugendschutzgesetz über das Landes-Sicherheitsgesetz über die Gewerbeordnung sagen: Ich darf eigentlich an Menschen, die betrunken sind, nicht weiterhin Alkohol ausschenken. Es ist auch immer wieder die Frage, wie man sich da irgendwie dann durchschummelt. Es gibt Schutz vor Körperverletzungen über das Strafgesetzbuch, genauso Schutz vor Raufhandel, Schutz vor Sachbeschädigung über das Strafgesetzbuch. Da würde ich mich im Übrigen freuen, denn morgen setzen wir sozusagen einen weiteren Punkt, indem wir eine Novelle des Wiener Reinhaltegesetzes beschließen möchten, ich hoffe, dass da alle Fraktionen dabei sind, weil wir das auch um Stadtmobiliar erweitern. Das ist ganz zentral, und da die FPÖ das ja auch in dem nicht verlesenen Antrag drinnen hat, gehe ich davon aus, dass Sie da zustimmen.
Zu all diesen Gesetzen, die hier greifen können, wenn etwas passiert, kommt noch prinzipiell dazu, dass im Strafgesetzbuch steht, § 287: Wer im Rausch eine strafbare Handlung begeht, kann auf Grund des § 287 Abs. 1 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Das heißt, dass hier noch einmal eine Verschär
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