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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 105

 

bezeichnen, drinnen im ÖBB-Gebäude erfolgen, dann würden sie vom Sicherheitsdienst hinausgewiesen werden - Hausordnung, Hausrecht. Ebenso bei den Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien, die sagen, in der Straßenbahn ist Alkoholverbot. Es ist auch gut, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Platz, wo sie halten, ihre Haltestellen haben, natürlich auch ungehindert ihre Passagiere aufnehmen, einen Fahrgastwechsel vornehmen können. Das sagen die ganz normal und sagen, dass ein Alkoholverbot nicht so schlecht wäre.

 

Auch die Wirtschaftskammer sagt in ihrer Stellungnahme: Kein - wie es ja seitens der Wiener Stadtregierung gefordert wird - Alkoholeinkaufsverbot, dass man alkoholische Getränke dort gar nicht beziehen kann. Das wäre der Stadtregierung recht, weil sie sagt, dann kann man beim Billa gar nichts kaufen, denn, wenn man dort nichts kaufen kann, dann konsumieren sie es nicht, weil die empirischen Erkenntnisse zeigen, dort, wo man es kaufen kann, wird das in der nächsten Umgebung auch gleich konsumiert, also machen wir dort ein Verkaufsverbot. Das lehnt die Wirtschaftskammer ab. Die sagen, nein, kein Verkaufsverbot, aber ein Alkoholkonsumverbot können sie sich durchaus vorstellen. Und so sind die Stellungnahmen durchaus begründet.

 

Auch die Landespolizeidirektion Wien sagt, okay, mit einem Alkoholverbot können wir leben. Denn bei den gesetzlichen Bestimmungen, die schon bestehen, muss immer ein spezialisiertes Verhalten über einen gewissen Zeitraum nachgewiesen werden. Das heißt, ich muss jetzt beobachten, ich muss einer bestimmten Person dann ein Verhalten zuschreiben, ähnlich wie beim Bettlerunwesen, wo dann die Bettlerlobby immer die Einsprüche schreibt, wenn die Polizei zu schnell ihre Anzeigen verfasst, und die dann wieder eingestellt werden, genauso wäre es hier beim Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Wenn ich sage: Okay, wo steht die gesetzliche Bestimmung? Unzumutbare Belästigung - also das ist im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz eine unzumutbare Belästigung oder unzumutbare Beeinträchtigung - ist auch dann gegeben, wenn die Wahrnehmung auf berechtigten Anstoß kommt. Das heißt, es muss anstößiges Verhalten sein. Das sind alles so Sachen, die man irgendwie begründen muss, und bei einem Einspruch halten sie dem vielleicht stand oder auch nicht.

 

Auf jeden Fall braucht die Polizei ein probates Mittel, dass es, wenn es verboten ist, ein Verbot ist, ohne zusätzlich ein strafbares Verhalten zu beschreiben. Das ist ja genauso mit dem Sicherheitsgurt, den habe ich angelegt oder nicht angelegt. Ich kann nicht sagen, der war nicht angelegt, aber er hätte angelegt sein müssen, wenn die Fahrgeschwindigkeit so ist und das Verkehrsverhalten so, die Witterung so, dann wäre es strafbar, ihn nicht anzulegen. Das sind keine Vorschriften, sondern ein Verbot ist ein Verbot, auf einem gewissen Platz einfach keinen Alkohol zu konsumieren.

 

Wenn jetzt dann die kommen, die in die Ottakringer- oder Gösser-Dose Wasser hineinleeren und so vor dem Polizisten stehen, trinken und warten, bis man beamtshandelt wird, ja, das sind Ausnahmeerscheinungen. Aber die, die im Sommer mit den Füßen übers Bankerl hinunter am Rücken liegend irgendwo herumliegen mit dem Tetrapackerl daneben, die werden kein Wasser drinnen haben. Um die Menschen geht es. Und wenn ein paar den Agent Provocateur spielen, mit dem muss man zurechtkommen. (Zwischenruf von GR Gerhard Kubik.) Die Polizei würde es aber begrüßen, wenn es ein Verbot geben würde, weil das das Werkzeug ist, mit dem sie agieren kann.

 

Aber es ist, wie gesagt, wie bei vielen Dingen, ich habe eh schon das sektorale Bettelverbot genannt. Sie sagen immer nur, wie wichtig und richtig die Polizei ist, aber mit Rechtsvorschriften unterstützen wir sie überhaupt nicht. Da sagen Sie immer, Verbote sind das schlechteste Mittel. Nein, Verbote sind durchaus auch ein probates Mittel dafür, einen Umstand abzustellen, der eine große Anzahl von Menschen derzeit stört. Noch einmal, Sie können Fernsehsender aufdrehen, welchen Sie wollen, jeder wird dort Interviews bringen mit Leuten, die sagen, eigentlich ist ein Alkoholverbot gut, und eigentlich fürchte ich mich am Praterstern oder fühle mich nicht wohl. Das sollten Sie ganz einfach ernst nehmen, und wir sollten gemeinsam nicht jetzt mit einem Hickhack anfangen, wer wen ausspielt, und, und, und, sondern ganz einfach: Welche Lösung ist da die beste?

 

Und wenn Sie sagen, mit baulichen oder sozialen Maßnahmen. Ich weiß jetzt nicht, was eine bauliche Maßnahme sein kann. Vielleicht sagen Sie das dann. Ich weiß nicht, was noch an sozialen Maßnahmen bereitgestellt werden soll, damit es besser wird. Ich habe keine Ahnung, denn es ist ja vor Ort schon zur Verfügung gestellt. Es sind Leute vor Ort, die sich um die Menschen kümmern. Es ist jetzt gerade besser, weil eben massiv die Polizei im Einsatz ist. Nur kann es nicht so sein, dass ich Örtlichkeiten in Wien so durch Polizeipräsenz schützen muss, damit man sagt, Wien ist eine sichere Stadt.

 

Vielleicht unterstützen Sie den Antrag oder überlegen zumindest einmal, ob nicht ein Verbot doch auch eine Lösung ist. Zumindest eine vorübergehende ortspolizeiliche Vorschrift wäre nicht so schlecht. Warum wehren Sie sich so gegen diese Verbote? Wie gesagt, wir gehen nicht gegen die Obdachlosen vor. Ihr Pressedienst hat mich ein bisserl verwundert, weil es kein Thema war. (GR Dominik Nepp: Es ist auch keine Anfrage, sondern ein Antrag!) Aber Sie werden Ihre Gründe haben und werden sie uns auch wahrscheinlich erläutern. Aber ich hoffe, wir können das heute relativ unaufgeregt diskutieren. Ich hoffe, Sie stimmen zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr GR Ornig. Ich erteile ihm das Wort.

 

16.29.21

GR Markus Ornig, MBA (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mir ist jetzt irgendwie klar geworden, warum die Begründung nicht vorgelesen wurde. Wenn man es sich nämlich genau anschaut, erkennt man schon, im Gegensatz zu den Diskussionen im Wahlkampf in der Leopoldstadt, dass sich hier der Stil schon massiv verschlechtert hat. Ich möchte deswegen hier kurz vorlesen, was im Antrag der FPÖ steht: „Schwerstalkoholiker, alkoholisierte Schläger, Schnorrer und Stänkerer belästigen in un

 

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