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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 125

 

Es freut mich, dass Sie klargemacht haben, dass Sie den Status des UNESCO-Weltkulturerbes für Wien erhalten wollen. Umso mehr muss und möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass es ein Rechtsgutachten gibt, das bestätigt, dass dieses Vorgehen des Baues und der Beschluss des Baues ein klar rechtswidriger Verstoß ist, nämlich gemäß Art. 4 und Art. 27 der Welterbe-Konvention. Da möchte ich Sie fragen: Nehmen Sie wirklich in Kauf, hier durch einen Beschluss und durch den Bau dieses Wohnhauses einen möglichen Rechtsbruch zu begehen, nur um den Durst eines Einzelnen nach Profit zu stillen und somit auch Ihre politische Zukunft und noch langandauernde Karriere aufs Spiel zu setzen? (Heiterkeit bei FPÖ und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.

 

Bgm Dr. Michael Häupl: Seien Sie mir nicht böse, Herr Gemeinderat, aber ich glaube, Sie verwechseln da ein bisschen Ihre Partei, denn den Durst nach Profit von Investoren, diese Diktion habe ich bisher immer von Vertretern einer ganz anderen Partei, die nicht hier herinnen vertreten ist, gehört, aber wählen Sie Ihre Worte selbstverständlich so, wie Ihnen das letztendlich auch beliebt! (GR Dominik Nepp: Danke!)

 

Von meiner Seite kann ich noch einmal sagen: Dieses Rechtsgutachten ist eingelangt, Rechtsgutachten im Auftrag des Vereins für Denkmalpflege, glaube ich, oder so ähnlich, was weiß ich. (Heiterkeit bei FPÖ und SPÖ.)

 

Dieses Rechtsgutachten ist selbstverständlich ernst zu nehmen, es ist namhaften Juristen zur Begutachtung zugeleitet worden. Alles, was ich bisher dazu gehört habe, ist, dass es keinen namhaften Juristen gibt, der diese Rechtsauffassung teilt. Wir werden uns das natürlich entsprechend anschauen. Ich nehme grundsätzlich solche Sachen ernst, aber so, wie es jetzt ausschaut, ist das fachlich gesehen nicht zu halten. So gesehen braucht sich auch niemand zu fürchten, dass er Amtsmissbrauch begeht, wenn er irgendwann in Zukunft für diese Flächenwidmung stimmt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön, Herr Bürgermeister.

 

Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.15.00†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 00197-2017/0001 - KSP/GM) wurde von Frau GRin Luise Däger-Gregori gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Es gibt seit nunmehr 16 Jahren ein Arbeitsübereinkommen der MA 49 mit der MA 31, um in den Quellenschutzwäldern der Stadt Wien ein höchstmögliches Niveau an Maßnahmen im Sinne einer optimalen und nachhaltigen Trinkwasserversorgung der Bundeshauptstadt auch künftig zu gewährleisten. Welche Maßnahmen aus diesem Übereinkommen konnten bisher umgesetzt werden, um eines der besten Trinkwasserversorgungssysteme Europas auch weiterhin auf höchstem Niveau zu halten?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen!

 

Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema des Arbeitsübereinkommens der MA 49 mit der MA 31 in den Quellschutzwäldern der Stadt Wien.

 

Im genannten Übereinkommen heißt es: Eines der wichtigsten Ziele ist es, die qualitative und die quantitative Sicherung der Quellen durch strukturreiche, natürlich gemischte und gesunde Wälder auch künftig herzustellen. - Das ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt für die Stadt, weil in diesen Quellschutzwäldern ja bekanntlich unsere Trinkwasserversorgung seit vielen Jahren sehr nachhaltig gesichert wird.

 

Im Jahr 2000 hat die MA 49 gemeinsam mit der MA 31, dem Wasserwerk, den Arbeitskreis Aktiver Quellschutz eingerichtet, und es ist sehr wichtig, dass es jetzt eine Plattform für einen regelmäßigen, themenorientierten Informationsaustausch zwischen diesen beiden Dienststellen gibt, die eben für die gute Qualität der Trinkwasserversorgung in Wien so wichtig sind.

 

Die Grundsätze zur Bewirtschaftung der Quellschutzgebiete der Stadt Wien geben einen sehr strengen Rahmen vor, den man sich gemeinsam gegeben hat, um eine konzertierte Vorgangsweise zu haben.

 

Warum ist die Waldbewirtschaftung für das Wiener Wasser so wichtig? Boden und Gestein wirken als Filter, als Speicher und als Stauer des Wassers. Der Boden hält das Niederschlagswasser zurück und gibt es dann langsam an den Untergrund ab, er reguliert quasi den Abfluss und die Ergiebigkeit der Quellen. Alle Eingriffe in diesen Gebieten sind daher besonders schonend für die Pflanzendecke sowie auch schonend für Boden- und Gesteinsschichten durchzuführen. Waldböden sind grundsätzlich, wenn sie natürlich gewachsen und nicht beeinträchtigt sind, sehr reich an Poren, zum Beispiel Wurzelröhren und andere Dinge, und bei einer entsprechend guten Bodenbewirtschaftung fließt auch bei mittelstarken Niederschlägen auch in sehr steilen Lagen nur wenig Wasser von der Oberfläche ab; das heißt, es gibt auch nur sehr wenig Bodenerosion.

 

Der erhöhte Oberflächenabfluss geschieht in der Regel in Verbindung mit dem Bodenabtrag, und das ist eben der Grund, warum wir das unter allen Umständen dort vermeiden wollen. Für die Quellen kann der Abtrag von Bodenstoff auch Trübung des Wassers bedeuten, das heißt, die Quellen stehen uns dann auch in diesem Fall für die Trinkwasserversorgung nicht zur Verfügung; auch ein Umstand, den wir natürlich vermeiden wollen.

 

Auch nach Kahlschlägen ändern sich die Lebensbedingungen für die Bodenorganismen sehr sprunghaft. Dies dadurch, dass eben mehr Wasser plötzlich hineinfließen kann beziehungsweise wird durch eine stark erhöhte Bodentemperatur der Humus sehr rasch abgebaut. Es kennen die meisten vermutlich diesen Teufelskreis, der dann beginnt: Es ist keine Vegetationsdecke da, die den Boden noch schützen kann und es wird alles ausgewaschen. Es geht viel für die Pflanzen verloren, und es wird auch das Wasser belastet.

 

Das heißt, diesem Prozess versuchen wir natürlich ganz stark entgegenzuwirken, einerseits indem wir seit 1989 ein generelles Kahlschlagverbot in den Quellschutzwäldern verhängt haben. Es waren in der Vergan

 

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