Gemeinderat, 10. Sitzung vom 27.06.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 120 von 121
durchaus möglich ist, hier in etwa ein halbes Jahr kürzere Verfahrenszeiten zu ermöglichen.
Ein Thema möchte ich noch ganz kurz ansprechen, weil wir dazu schon 29 Stunden in diesem Raum gesessen sind, und das ist die Frage des § 71 beziehungsweise § 71c. Es ist jetzt von mehreren Kolleginnen und Kollegen wieder angesprochen worden. Es gibt zwei Dinge, das eine ist der § 71 der Bauordnung, den gibt es schon lange, der sieht temporäres Wohnen vor. Das sind jene 1.000 Wohneinheiten, die wir auf Bauplätzen, die nicht für Wohnbau gewidmet sind, vorsehen, weil dort Verkehrsbandwidmung oder eine Bausperre ist. Diese Bauprojekte sollen vor allem für Menschen sein, die aus ihrer Biographie heraus wissen, dass sie nur für eine kurze, befristete Zeit eine Wohnung benötigen. Menschen, die zum Beispiel zusammenziehen wollen, vor allem junge Menschen, aber eine Familienplanung haben und wissen, dass sie in absehbarer Zeit eine größere Wohnung haben wollen. Das heißt, das sind Menschen, die auf der Vormerkliste von Wiener Wohnen stehen und die ihre Vormerkung auch nicht dadurch verlieren, dass sie eine temporäre Wohnung in Anspruch nehmen. Das heißt, wenn sie dort 5 oder 10 Jahre gewohnt haben, so haben sie trotzdem später einen Anspruch, eine andere Gemeindewohnung, eine andere geförderte Wohnung zu bekommen. Es bietet ihnen aber die Möglichkeit, vielleicht schneller, als es bisher möglich war, zu einer Wohnung zu kommen. Es gibt viele Menschen, die in ihrer Biographie durchaus froh sind, wenn sie schneller zu einer Wohnung kommen, wohl wissend, dass sie in dieser Wohnung nicht bis an ihr Lebensende bleiben wollen.
Und da komme ich noch ganz kurz zur Kollegin Schwarz und zu den Wohnungsgrößen zu sprechen. Ich kenne jetzt Ihre Zahlen nicht genau, meine Zahlen sagen aus, dass wir noch in den 70er Jahren pro Kopf in Wien im Schnitt rund 25 m² Wohnfläche gehabt haben. Wir liegen heute in etwa bei 38 m² pro Kopf, und bei den Wohnungssuchenden liegt das bei in etwa 45 m². Wir sehen also, in sehr kurzer Zeit hat sich die Anzahl der Quadratmeter pro Kopf deutlich erhöht, und ich sage, damit natürlich auch die Wohnkosten, die Mieten, die Betriebskosten, alles, was damit verbunden ist. Das heißt, die Ansprüche haben sich auch erhöht. Das ist durchaus legitim. Und wir haben hier viele dieser kleineren Wohnungen dadurch kompensiert, dass es viele Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsflächen gegeben hat. Ich bin selbst in einer Gemeindewohnung aus dem Jahr 1923 aufgewachsen, diese hat 40 m² gehabt und war für eine 4-köpfige Familie vorgesehen. Das ist deshalb möglich gewesen, weil es in unserer Gemeindebauanlage, wie in vielen anderen auch, sehr viele Gemeinschaftsflächen gegeben hat. Grün- und Freiflächen, aber auch Gemeinschaftsräume in der Anlage. Von daher muss man diese Möglichkeit immer mitrechnen und mitzählen.
Der Vergleich mit anderen Bundesländern ist deshalb schwierig, weil im Unterschied zu Wien, wo wir einen mehrgeschoßigen Wohnbauschwerpunkt haben, in vielen Bundesländern das Einfamilienhaus gang und gäbe ist, mit Ausnahme der Städte, die es dort gibt, die aber in keiner Weise auch von der Größe her mit der Großstadt Wien vergleichbar sind. Ein Phänomen dürfen Sie auch nicht ausklammern, Frau GRin Schwarz, das ist der Umstand, dass wir in der Großstadt besonders viele Singlehaushalte haben, deutlich mehr als in den anderen Bundesländern. Ein Trend, den es generell in allen Großstädten gibt, auch in Wien. Wir haben fast so viele Singlehaushalte wie Mehrpersonenhaushalte. Ein Trend, der sich verstärkt und dem ich durch das Angebot an kleineren Wohnungen, die auch leistbarer sind, gerecht werden möchte. Denn ein Thema ist schon wichtig, wir können mit allen möglichen Auflagen und Sonstigem bauen, aber die Menschen müssen sich das auch leisten können. Das gilt auch für die Frage, wo wir unsere finanziellen Mittel einsetzen. Wenn wir wissen, es gibt immer mehr Menschen, die auch am Arbeitsmarkt unter Druck geraten, die ein geringeres Haushaltsbudget haben, dann werden wir natürlich unsere finanziellen Ressourcen vor allem dort einsetzen, und nicht jetzt zusätzlich Eigentum fördern, das unter Umständen dann deutlich teurer weitervermietet wird.
Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, dem ich auch nachgehen möchte, weil ich da ein bisschen Sorge habe, dass es zu Entwicklungen kommt, die wir gemeinsam nicht wollen. Das ist das Eigentum im Kleingarten, wo wir beobachten, dass Eigentümer, die Kleingärten mit einem sehr hohen Bonusfaktor, den die Stadt Wien diesen potenziellen Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, dann zu einem späteren Zeitpunkt zu deutlich höheren Konditionen veräußern und dass es da durchaus zu Spekulationsgewinnen kommt, die wir eigentlich nicht wollen, denn unser Ziel ist ja, jungen Familien, durchschnittlichen Familien die Möglichkeit zu bieten, auch im Kleingarten zu wohnen, vielleicht auch Eigentum im Kleingarten zu erwerben. Unser Ziel kann ja nicht sein, dass das dann veräußert wird, dass das dann eigentlich nur mehr Siedlungen von Menschen werden, die überdurchschnittlich verdienen. Von daher also ist diese soziale Durchmischung in allen Wohnformen so wichtig, das gilt natürlich auch beispielsweise für Kleingartenanlagen. Wir werden uns dazu sicher im Wohnbauausschuss unterhalten, denn es ist ein Thema, das ich jetzt neu im Fokus habe, weil ich höre, auch von den Kleingartenvereinen, dass es hier eine entsprechende Entwicklung gibt.
Vielleicht noch einmal zum Kollegen Ulm zurückkommend, zur Frage, wie viele Grundflächen wir in Wien im Eigentum der Stadt haben: Ja, richtig, in etwa 46 Prozent der Grundflächen sind im Eigentum der Stadt. Man muss aber auch sehen, welche Widmung diese Flächen haben, denn nur ein geringer Prozentsatz ist als Bauland gewidmet. Wir sind stolz, dass wir als Stadt Eigentümer von Weinbergen, von Grünflächen, Wald und Wiese sind, und das soll auch erhalten bleiben. Ich bin natürlich auch ein großer Kämpfer dafür, dass wir überall dort, wo es möglich ist, Wohnbauten errichten. Aber es sollen gerade auch diese Grünflächen, die in unserem Eigentum sind, für folgende Generationen bleiben.
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