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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 107

 

zugestimmt. Das will ich schon festhalten, weil Sie das jetzt zum zweiten Mal behaupten. Ja, selbstverständlich waren die Bezirks-GRÜNEN zu Beginn dem Projekt gegenüber kritisch eingestellt - nebenbei, wie gesagt, ich auch. Es ist durchaus ein Verfahren gewesen, das sich eben - nicht von ungefähr - über Jahre in die Länge gezogen hat, weil man sich genau, und zwar sehr genau, angeschaut hat, was hier geschehen soll, weil man es sich nicht leicht gemacht hat, weil man sehr Bedacht darauf genommen hat, dass man durch qualitätssichernde Verfahren hier einen Vorschlag erarbeitet, der möglichst sensibel mit der zu schützenden historischen Bausubstanz umgeht, und weil man sich auch bemüht hat, möglichst viel von den vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch zu übernehmen und im Rahmen dessen, was wir für sinnvoll befunden haben, auch umzusetzen.

 

Deshalb war es ja auch, nach reiflicher Abwägung der Pro und Kontra, die Entscheidung der GRÜNEN vor Ort, sprich, der Bezirks-GRÜNEN, dass sie - genauso wie die SPÖ und genauso wie Teile der ÖVP im 19. Bezirk - dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung geben.

 

Im Übrigen will ich Ihnen Folgendes sagen: Ich gehe davon aus, dass man hier im Haus weiß, dass mein Herz auf alle Fälle eher für den sozialen Wohnbau schlägt und dass mein Bestreben und meine Bemühungen im Großen und Ganzen dem gelten, Vorsorge dafür zu treffen, dass eben ausreichend Widmungsreserven vorliegen, damit Kollege Ludwig sozusagen ausreichend Widmungen vorfinden kann, um den geförderten Wohnbau vorantreiben zu können.

 

Nun ist es aber so, dass in einer Stadt, die wächst, auch Bedarf nach freifinanziertem Wohnraum besteht. Das gehört genauso zu einer Großstadt dazu. Und somit ist für mich eigentlich die Abwägung schlussendlich die, ob ein bestimmtes Projekt, wie gesagt, mit den Zielen der Bauordnung vereinbar ist, ob es städtebaulich vertretbar ist - und dann ist es genau so zu widmen.

 

Wenn wir also von Spekulation sprechen und wenn wir von Leerständen sprechen, dann möchte ich darauf hinweisen, dass diese vorwiegend im gründerzeitlichen Baubestand vorkommen und dass diese sehr häufig damit zusammenhängen, dass in der Tat sehr geldgierige Spekulanten wunderschöne gründerzeitliche Bauten erwerben, absichtlich verfallen lassen, in vielen Fällen - so wie wir das bedauerlicherweise in den vergangenen Jahren erlebt haben - sogar absichtlich, mutwillig beschädigen, um dann schlussendlich eine Abrissbewilligung zu erhalten, um an ihrer Stelle Neubauten zu errichten, weil das natürlich wesentlich profitabler ist. Und ja, ich bin dafür, dass wir dieser Entwicklung entschlossen einen Riegel vorschieben.

 

Umso mehr möchte ich daher jetzt schon um Ihre Zustimmung werben, denn das, was zu tun wäre, um das zu erreichen, ist das Setzen von in der Tat recht drastischen Maßnahmen. Denn wenn ich von der Möglichkeit spreche, dass wir in der Bauordnung die bautechnische und wirtschaftliche Abbruchreife abschaffen, dann sprechen wir hier von einer sehr drastischen Maßnahme, die sicherstellt, dass es sich überhaupt nicht mehr rentiert, auf diese Art und Weise vorzugehen, weil man ja zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtung hätte, das Gebäude genau so wieder zu errichten, wie es vorher war.

 

Also ich bin, wie gesagt, sehr dafür, dass wir hier alle an einem Strang ziehen, dass wir Maßnahmen ergreifen, und ich hoffe sehr, dass es uns mit diesem Schritt gelingt, die gründerzeitliche Bausubstanz auch tatsächlich und nachhaltig zu schützen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Frau Vizebürgermeisterin.

 

Bevor ich zur 3. Anfrage komme, darf ich auf der Galerie auch Kolleginnen und Kollegen des Hauses, die gerade einen Dienstprüfungskurs besuchen, recht herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

 

9.42.38†Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP - 01319-2016/0001 - KVP/GM) wurde von Herrn GR Dr. Wolfgang Ulm gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Der Wiener Landesparteitag der SPÖ schloss sich zuletzt einer langjährigen Forderung der ÖVP an, nämlich der Einschränkung des extrem weitgefassten, der sozialen Treffsicherheit widersprechenden Weitergaberechtes von Gemeindewohnungen auch an sehr fern stehende Angehörige. Wann werden Sie die entsprechende Umsetzung dieses Schrittes angehen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Hoch geschätzter Herr GR Dr. Ulm!

 

Bezüglich des von Ihnen angesprochenen und nunmehr zur Diskussion stehenden Weitergaberechts von Gemeindewohnungen ist zunächst einmal zu konkretisieren, wie und unter welchen Voraussetzungen die Wohnungen tatsächlich weitergegeben werden können.

 

Das Mietrechtsgesetz, und da beziehe ich mich jetzt auf die gesetzliche Weitergabe nach § 12 des Mietrechtsgesetzes, bietet Hauptmieterinnen und Hauptmietern, so natürlich auch den Hauptmieterinnen und Hauptmietern bei Wiener Wohnen, die Möglichkeit, die Wohnung aufzugeben und dabei die in diesem Zusammenhang bestehenden Mietrechte abzutreten. Diese Abtretung kann nicht verweigert werden, da sie im Mietrechtsgesetz festgelegt ist. Die Hauptmieterinnen und Hauptmieter haben darauf gesetzlichen Anspruch. Das sind bei Wiener Wohnen in etwa 1.000 Fälle pro Jahr.

 

Als zu Lebzeiten eintrittsberechtigte Personen im Sinne naher Angehöriger nach dem § 12 des Mietrechtsgesetzes gelten erstens Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten - Eingetragene Partnerschaften sind gleichgestellt, allerdings keine Lebenspartnerschaften -, zweitens Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkelkinder oder Eltern, und zum Dritten Geschwister. Eine weitere gesetzliche Voraussetzung ist für den oder die künftigen HauptmieterInnen ein mehrjähriger gemeinsamer Haushalt mit den Hauptmietern. Das sind bei Geschwistern fünf Jahre beziehungsweise für alle anderen zwei Jahre. Dringendes Wohnbedürfnis ist eine dieser Voraussetzungen, oder das Verlassen der Wohnung durch die bisherigen Hauptmieter oder Hauptmieterinnen.

 

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