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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 30.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 80

 

äugeln, wenn ich das so sagen darf, da man mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen hat, was nicht angenehm ist. Es wäre nicht das erste, das Österreich hat. Bei einer Universität ist durch die Doppelfunktion, Forschung, Lehre und Patientenversorgung, durchaus die Möglichkeit, das Opt-out zu wählen. Das heißt, man kann durchaus überlegen, im universitären Bereich ein Opt-out umzusetzen, was gegenwärtig, so viel ich von meinen Kolleginnen und Kollegen erfahren habe, goutiert wird. Das würde aber bedeuten, wenn man die Kombination Opt-out an der Uni-Klinik plus Anwesenheitsbereitschaft im Nachtdienst addiert, kommt man dann auf abenteuerliche Arbeitszeiten. Ich hoffe, dass das auch bekannt ist und mit einer gewissen Sorge verfolgt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zur Doppel- oder Mehrfachadministration: Das ist auch kein Wiener oder österreichisches Phänomen. Das gibt es international. Damit müssen wir natürlich auch rechnen. Das soll aber keine Ausrede sein, dass wir jetzt in Österreich oder Wien säumig sind. Diesbezüglich hat das Deutsche Krankenhausinstitut, dessen Vorsitzender der gegenwärtige Generaldirektor Janßen war, empfohlen, gegen die Doppeldokumentation Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Das steht in der wissenschaftlichen Studie „Ärztemangel im Spital“. Darin wird empfohlen, Gesetze und Verordnungen gegen Mehrfachadministration zu erlassen, da es sonst nicht ausreichende Möglichkeiten gibt, die Begehrlichkeiten der Gesundheitsindustrie, die zunehmen, im Zaum zu halten.

 

Was mir aufgefallen ist, und hier hat natürlich mein Herz als alter Gemeindearzt geschlagen - ich sehe mich ja immer noch als Gemeindearzt und bin es auch gerne, es ist immer eine schöne Zeit gewesen -, das AKH hat es geschafft, und das ist eigentlich in Zeiten wie diesen bewundernswert, trotz einer erheblichen Finanzunterstützung, sowohl im infrastrukturellen Bereich als auch im Baubereich, weniger Pflichten als vorher zu haben. Das muss ich bewundern. Die Verhandler vom AKH muss man wirklich loben. Das schaffen eigentlich wenige, dass man mehr bekommt, mehr finanzielle Unterstützung, mehr Adaptionen, mehr Neubauten, und dafür die Rettungszufahrten, die Ambulanzfrequenzen weiter reduzieren darf. Das muss man bewundern. Das schafft nicht jeder, mehr Geld zu bekommen und dafür eigentlich weniger zur Verfügung zu stellen. Das ist nichts Neues. Wer als Spitalsarzt mit Grippewellen konfrontiert war, weiß eigentlich, immer, wenn man aus einer gewissen Not heraus schüchtern versuchte, das AKH zu kontaktieren, hat man ein sehr distanziertes Njet gehört. Das ging einfach nicht. Diesbezüglich wird immer von Harmonisierung, von Zusammenarbeit geredet. Das sollte bitte für alle Krankenanstalten in Wien gelten.

 

Sehr wichtig und sehr löblich ist die Einbindung der Wirtschaft im AKH. Da kann man eigentlich nicht dagegen sein. Das kann man nur positiv sehen. Ich würde allerdings ersuchen, die Sekundärnutzung von digitalen Patientendaten nicht an die Industrie weiterzugeben. Das ist leider nur in Österreich möglich. Es ist gegenwärtig möglich, ist aber in anderen europäischen Ländern nicht erlaubt. Was ist die Sekundärnutzung? Wenn Sie einen Patienten behandeln, diagnostizieren, werden die Daten entsprechend einer Krankengeschichte digital gespeichert und für die Therapie und für die Nachuntersuchung aufbewahrt. Grundsätzlich hat niemand außer den im Gesetz vorgesehenen Personen darauf Zugriff.

 

In Österreich ist die Sekundärnutzung rechtlich möglich. Die Sekundärnutzung bedeutet, dass Sie diese Daten - unter Anführungszeichen - anonymisiert an die Industrie, an statistische Büros, an Pharmafirmen, an Versicherungen weitergeben dürfen. Hier möchten wir uns eigentlich sehr deutlich gegen diese Sekundärnutzung von Patientendaten aussprechen. Das darf es nicht geben! Das muss es nicht geben!

 

Als letzten Punkt, damit ich nicht allzu lange überziehe, die Berechnungen, die Algorithmen bezüglich der Bedarfsplanung: Es ist schon richtig, in diesem Strukturplan sind es, glaube ich, vier Punkte, die einbezogen werden. Was mir aber fehlt, ist an sich der Einfluss von anderen Bundesländern. Niederösterreich hat da einen gewichtigen parasitären Faktor in Wien. Das ist sicherlich nicht akzeptabel. Da wird Niederösterreich gebeten werden müssen, sich finanziell mehr einzusetzen.

 

Aber ein anderer, viel wichtigerer Punkt ist: Wie schaut es mit der Gesundheitsindustrie, mit dem Gesundheitsmarkt, der im Bereich der gesamten Gesundheitswirtschaft immer größer, immer begehrlicher wird und sich in den Versorgungsauftrag der Medizin einmischt, aus?

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger (unterbrechend): Ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.

 

GR Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Hiermit komme ich zu meinem Schlusssatz: Das Wichtigste in der Medizin ist der Versorgungsauftrag der öffentlichen Spitäler und nicht das Interesse der Gesundheitswirtschaft! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Ich ersuche alle Abgeordneten, ein bisschen konzentrierter zu sein und den Geräuschpegel der Gespräche in den Bänken und dahinter ein bisschen zu reduzieren.

 

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau GRin Dr. Kugler gemeldet.

 

12.52.10

GRin MMag. Dr. Gudrun Kugler (ÖVP)|: Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte dem Kollegen Wagner kurz antworten. Was bei den Anträgen zum Thema Hospiz- und Palliativmedizin gleich war, war nur das Thema. Ich glaube, es ist ganz wichtig, sich da den Unterschied genau anzuschauen.

 

Erste Unterscheidung ist, dass man immer in einem Aufwischen sagt, Hospiz und Palliativ. Das sind aber zwei Schienen, die man auch getrennt beleuchten kann. Ich habe auch vorher dazugesagt, Wien ist im Palliativbereich gut. Dort geht auch das Geld hin, das Sie zitiert haben. Aber im Hospizbereich fehlt viel.

 

Herr Kollege, ich möchte Ihnen anbieten, dass wir uns gemeinsam die Tageshospize in Wien ansehen. Es gibt eines von der Caritas in Alt-Erlaa. Das hat nur am

 

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