Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 108 von 114
bestimmt, und das wäre wirklich einfach, dass die Basisuntersuchung an einem Patienten mindestens 40 Minuten betragen muss. Das wird mit einer Untersuchungsanfangszeit und einer -endzeit bestimmt.
In diesen 40 Minuten kann der junge Kollege und Kollegin gar nichts anderes zu tun, als zu lernen, weil er nämlich ausreichend Zeit hat, sich mit dem Patienten zu beschäftigen. Aber, wie gesagt, es ist eine Tradition, dass die Basisbildung und die Ausbildung für Allgemeinmedizin etwas von der für Fachärztinnen und Fachärzte differiert.
Was auch ein sehr eigenartiger Faktor ist, den wir witzigerweise mit Deutschland teilen, ist, unsere LKF-Verrechnung hat ja eine sehr eigenartige geographische Schleife hinter sich. Es begann in den USA nach dem Krieg für eine Bedarfserhebung für Spitäler, und es hat dann einen großen Sprung nach Australien gemacht. Dort wurde es dann für die Verrechnung eingesetzt, allerdings nicht für Pfleglinge. Dieses System hat dann noch einen großen Sprung nach Deutschland gemacht, wo man der Meinung war: Aha, da können wir eigentlich die tatsächliche Verrechnung, und zwar nicht die medizinische Dokumentation, sondern die wirkliche finanzielle Verrechnung, auch noch dazugeben.
Man hatte, ich weiß es nicht ganz genau, ich glaube, 400 Punkte zur Verrechnung. Das machte zuletzt den Sprung nach Österreich, wo man gleich aus 400 über 1.000 gemacht hat und per Gesetz die Ärzteschaft dazu verpflichtet, neben der medizinischen Dokumentation, neben der statistischen Dokumentation auch noch die Verrechnung zu beginnen. Ich glaube, das ist vielen anwesenden Kolleginnen und Kollegen nicht bekannt, dass in Österreich als in einem der wenigen Länder der westlichen Welt die Ärzte die medizinischen Einzelleistungen eingeben und damit auch die Verrechnung dokumentieren. Diesbezüglich gibt es ja in der ganzen zivilisierten Welt die sogenannten Codierungsassistenten, die diese Arbeit übernehmen, die eine mehrjährige Ausbildung haben, damit die medizinischen Termini kennen und die entsprechenden Codierungen. Wir haben das schon wiederholt angesprochen, auch die Notwendigkeit der Errichtung einer Akademie für Codierassistenten. Ich habe eigenartigerweise, muss ich ehrlich sagen, noch nie irgendetwas gehört, dass Codierassistenten und die Errichtung einer Akademie überhaupt angedacht werden. Diesbezüglich kann ich nur ersuchen, dass die Errichtung dieser Akademie, um einen Teil der Administration vom medizinischen Personal abzuwenden, unverzüglich angedacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein wichtiger Punkt, um gegen die Abwanderung zu agieren, ist natürlich die Verbesserung der Attraktivität am Arbeitsplatz. Hier hat sich leider der Krankenanstaltenverbund erheblich geändert. Ich kenne ja den Krankenanstaltenverbund seit Jahrzehnten. Er hat früher, das muss ich offen sagen, eine sehr gute Arbeit gemacht. Wir waren als Gemeindeärzte eigentlich stolz, in diesem Bereich zu arbeiten. Das hat sich in den letzten, ich weiß nicht, wie vielen Jahren, sind es zehn oder zwölf, geändert. Das heißt, die Wertschätzung, die Akzeptanz und auch das Zuhörenkönnen den Ärzten gegenüber hat sich erheblich geändert, wodurch natürlich auch die Attraktivität abnimmt und das Interesse an anderen Krankenhausträgern in anderen Ländern natürlich zunimmt. Da komme ich jetzt wieder zu dieser einen Frage, die ja in den Medien Wellen geschlagen hat, zum Kollegen Rainer, dessen befristeter Vertrag nicht verlängert wurde. Ich meine, ich bin auch Gewerkschafter, bin im ÖGB, deshalb habe ich über die Begründungen innerlich gelacht, dass der Vertrag halt einfach ausläuft und aus einem befristeten kein unbefristeter gemacht werden muss. Das stimmt natürlich nicht. Jeder, der längere Zeit in der Gewerkschaft tätig ist, weiß, dass es eine richtige Ablehnungsbegründung geben muss und diese Ablehnungsbegründung darf auch nicht dem Gleichbehandlungsgesetz widersprechen. Diesem Gleichbehandlungsgesetz wurde widersprochen, da der Kollege zwar fachlich eine ausgezeichnete Beurteilung hatte, aber eine andere politische Meinung. Und genau dieser Bereich, die politische Ansicht, ist einer der Diskriminierungsfaktoren, und das wird sicherlich beim Einklagen auf ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgebracht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und möchte mich noch einmal beim Herrn Rechnungshofpräsidenten sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Dr. Laschan. Ich erteile ihr das Wort.
GRin Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich habe mir gestern noch diesen Wahrnehmungsbericht über die Ärzteausbildung zu Gemüte geführt. Er ist ziemlich ausführlich für einen Abend, aber sehr interessant und auch sehr anregend für mich, um da nochmal wieder politisch über die Entwicklungen im Gesundheitswesen nachzudenken. Der Gegenstand dieses Wahrnehmungsberichtes waren niederösterreichische Krankenanstalten, Tiroler Krankenanstalten und das Allgemeine Krankenhaus in Wien, wobei dazugesagt werden muss, dass das Allgemeine Krankenhaus eben das Allgemeine Krankenhaus ist und daher die Stadt Wien dort nicht für die Ärzte zuständig ist, weil die nämlich Bundesangestellte sind.
Ich sage das deswegen, damit wir wissen, worüber wir sprechen. Ich gehe auch davon aus, dass all jene Punkte, die hier in diesem Bericht angesprochen wurden und die in unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt wurden oder nicht umgesetzt wurden, wahrscheinlich auch umlegbar sein werden. Das ist jetzt eine Vermutung, also man kann es nicht beweisen. Aber ich gehe davon aus, dass man das auch auf die Krankenanstalten der Stadt Wien und auf andere Krankenanstalten umlegen kann, auch auf private Krankenanstalten und wahrscheinlich auf ganz Österreich umlegen kann. Daher kann man natürlich gewisse Schlüsse aus diesem Wahrnehmungsbericht für die Gesundheitspolitik in Wien ziehen. Was ich auch interessant gefunden habe und daher noch einmal erwähnen möchte, ist, dass in diesem Bericht festgestellt wurde, dass die im Jahr 2014 erfolgte
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