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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 107 von 114

 

wärtig etwa 40 Prozent der gesamten Wochenanwesenheitszeit beträgt.

 

Hier gibt es natürlich Unterschiede von Sonderfach zu Sonderfach. Diese Zunahme der administrativen Dokumentation hängt auch mit dem zunehmenden Gewicht der Gesundheitswirtschaft zusammen. Wie wir alle wissen, besteht der Gesundheitsbereich aus dem öffentlichen Gesundheitssystem und aus dem Gesundheitsmarkt beziehungsweise der Gesundheitsindustrie.

 

Der Umsatz dieser Bereiche ist mittlerweile in Deutschland höher als der der Autoindustrie und ist der am schnellsten wachsende Wirtschaftsfaktor in den Industrieländern. Dementsprechend kann man natürlich auch die Begehrlichkeit verstehen. Dieses Übermaß an administrativer Dokumentation hat auch das deutsche Krankenhausinstitut zu einer Aufforderung an den Gesetzgeber veranlasst, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, dass eine Bedrohung des ursprünglichen Versorgungsauftrages durch das ärztliche Personal nicht weiter eingeschränkt wird. Aber, wie gesagt, das ist nur ein Punkt.

 

Wir wussten seit vielen Jahren, dass im Rahmen des EU-Arbeitszeitgesetzes eine Einschränkung der Wochenarbeitszeit zu erwarten ist. Man hätte schon Jahre vorher eine Verdichtung der Arbeitszeit in den Ambulanzen erwarten und dieser entgegenarbeiten können, indem man den niedergelassenen Bereich der Ordinationen stärkt, was man eigenartigerweise nicht getan hat.

 

Diesbezüglich wird die Finanzierungsverantwortung von den öffentlichen Rechtsträgern und der Gebietskrankenkasse hin und her geschoben, meiner Meinung nach sehr unfair den Patienten gegenüber und auch nicht lösungsoptimiert, weil man die tatsächliche Verantwortlichkeit für die Patienten, die in die Ambulanz kommen, nicht umsetzen kann.

 

Man hätte Jahre Zeit gehabt, den niedergelassenen Bereich zu stärken. Man hat es nicht getan. Was man auch nicht getan hat, und das ist für Wien doch relevant, da ein erheblicher Anteil der Bevölkerung zugewanderte Familien darstellen, ist, dass man in diesem Bereich die Gesundheitserziehung gefördert hätte.

 

Ich habe mir die Homepage des Vereins Peregrina, glaube ich, heißt er, angesehen. Es gibt sehr viele Formen der Erziehung. Es ist alles sehr löblich und sehr interessant, nur kein einziger Passus über Gesundheitserziehung. Wie wir alle wissen, und vor allem wird das in Deutschland umgesetzt, ist Gesundheitserziehung ein absoluter Basisindikator für die Integration von Personen und Familien.

 

Was hat der Rechnungshof uns an wichtigen Bausteinen hinterlassen? Vor allem die Anregung, den Ausbildungsverantwortlichen, den Mentor oder Ausbildungsassistenten, da gibt es viele Bezeichnungen, hervorzuheben und auch mit entsprechenden Ressourcen zu versehen.

 

In der UEMS wird auch eine Remuneration vorgeschlagen, die entweder in Zeit oder finanziell umgerechnet werden kann. Da es bestimmte Diskrepanzen über die Anzahl der Abwanderungen gibt, das geht von 40 bis 52 Prozent, hat der Rechnungshof auch völlig zu Recht neuerliche Berechnungen, neuerliche Untersuchungen über den gegenwärtig tatsächlichen Prozentsatz an Kolleginnen und Kollegen, die uns verlassen, gefordert.

 

Was muss sich jetzt in Wien, vor allem in Wien, ändern, damit dieser Rechnungshofbericht, den ich ein bisschen als wertvolles Pflänzlein sehe, das auf kargen Boden hier niederfällt, auch tatsächlich umgesetzt werden kann?

 

Der erste Punkt ist aus meiner Sicht eine erhebliche Reduktion der administrativen Dokumentation, die medizinisch-ärztlich überhaupt keinen Wert hat. Diese Dokumentation, die mittlerweile groteske Ausmaße angenommen hat, bezieht sich natürlich nicht nur auf die Ärzte, sondern auch auf das Pflegepersonal. Das Pflegepersonal, das ja an sich bei Routinetätigkeiten das ärztliche Personal unterstützt und Tätigkeiten übernimmt, wie es auch der Qualität und der Ausbildung entspricht, ist beispielsweise noch immer mit der sogenannten PPR belästigt, ich finde leider kein anderes Wort. In Deutschland hat man diese PPR, hier geht es um eine Arbeitszeitaufzeichnung, schon längst abgeschafft. In Wien, aus welchen Gründen auch immer, nicht. Man darf eines nicht vergessen, Österreich ist eines der OECD-Länder mit dem wenigsten diplomierten Pflegepersonal. In Wien wird diese PPR weiter umgesetzt.

 

Wichtig ist natürlich auch die Umsetzung der Logbücher der Rasterzeugnisse. Hier gibt es natürlich bestimmte Differenzen. Das war auch damals schon so in meiner früheren Zeit als Vorsitzender der Ausbildungskommission bei der Basisausbildung und bei der Ausbildung für Allgemeinmedizin. Während die Sonderfächer wie Chirurgie und Interne relativ gut geregelt werden und durch die Rotation der Ausbildung sehr genau beschrieben und normiert sind, schaut es bei der Basisausbildung oder bei der Ausbildung für die Allgemeinmedizin traditionellerweise nicht so günstig aus.

 

Wir haben uns damals vor vielen Jahren zusammengesetzt und überlegt, wie man bei der Basisausbildung bei den Kolleginnen und Kollegen für Allgemeinmedizin faktisch, schnell und ohne großen administrativen Aufwand etwas verbessern kann.

 

Diesbezüglich geht es jetzt nicht um die rechtlichen, sondern um die organisatorischen Rahmenbedingungen, vor allem um den Zeitfaktor bei der Erstuntersuchung. Wenn ein Anfänger, ich hoffe, Sie verzeihen mir diesen Ausdruck, in der Heilkunst sich einem Patienten nähert, braucht er natürlich eine gewisse Zeit, um sich einzulesen, um Befunde durchzusehen. Er braucht auch einen Mindestzeitrahmen, um die Untersuchung an ihm durchzuführen. Für routinierte Kolleginnen und Kollegen mit fertiger Ausbildung dauert die Erhebung einer Untersuchung mindestens 15 Minuten, bei einem Anfänger kann man locker mit 30 Minuten rechnen. Da sind aber die Befragung, die Anamnese und die Durchsicht der Unterlagen, die verfügbar sind und mitgebracht wurden, noch gar nicht drinnen.

 

Leider fehlt dieser Passus im Logbuch der Basisausbildung. Aber das ist, wie gesagt, die Sache des Gesetzgebers. Diese einfache Gewährleistung einer guten Ausbildungsqualität wäre relativ banal umzusetzen. Man

 

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