Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 114
(Beginn um 9 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf alle recht herzlich zur 5. Sitzung des Wiener Gemeinderates willkommen heißen. Die Sitzung des Gemeinderates ist eröffnet.
Entschuldigt sind Frau VBgm.in Mag. Vassilakou, die dienstlich verhindert ist, Herr GR Mag. Ebinger, der ebenfalls dienstlich verhindert ist, Herr GR Kops, der ebenfalls dienstlich verhindert ist, sowie Herr GR Nepp und Frau GRin Ullmann, die krank sind. Es liegt auch noch eine Reihe von temporären Entschuldigungen auf Grund dienstlicher Verhinderungen vor. Temporär bedeutet stundenweise, ich lese aber jetzt nicht alle Entschuldigungen vor, weil die Liste sehr lang ist. Wir nehmen das so zur Kenntnis.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 00459-2016/0001 - KVP/GM) wurde von Frau GRin Ingrid Korosec gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen gerichtet. (Ein pikantes und gleichzeitig befremdendes Ereignis: Eine sozialdemokratisch geführte Stadtregierung verantwortet den „Hinauswurf“ eines städtischen Bediensteten, konkret: eines Wiener Spitalsarztes, weil dieser sich „erdreistet“ hat, eine Gewerkschaft zu gründen und sich für die Interessen der Belegschaft einzusetzen. Begründet wird dies mit „mangelnder Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ –, dies trotz offenkundig ausgezeichneter Dienstzeugnisse und Dienstbeschreibungen, was seine Qualifikation und Einsatzbereitschaft betrifft, und trotz der Tatsache, dass seine Abteilung sogar kürzlich um mehr Personalzuteilungen angesucht hat. Wie rechtfertigen Sie diese beschämende Tatsache als für das Gesundheitsressort zuständige amtsführende Stadträtin?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Korosec!
Ich verwahre mich gegen die Behauptung, die Sie in Ihrer Frage aufstellen, die Stadtregierung würde Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des KAV – wie Sie sagen – „hinauswerfen“!
Die Stadtregierung nimmt keinen Einfluss auf das Auslaufen oder Nichtauslaufen von Dienstverträgen im KAV, auch nicht in dem von Ihnen angesprochenen Fall. – Im Schnitt wurden in den vergangenen 3 Jahren jeweils rund 150 Anträge auf Dauerverträge von Ärztinnen und Ärzten in der Kommission gestellt, welche dann entscheidet. Darüber hinaus gibt es – und das ist die noch größere Zahl – befristete Dienstverträge, die einfach auslaufen, ohne überhaupt in die Kommission zu kommen und von der Kommission behandelt zu werden. Eine Behandlung in der Kommission ist somit ein noch höheres objektiviertes Merkmal.
Im Jahr 2013 sind die befristeten Verträge von 187 Ärztinnen und Ärzten ausgelaufen. Im Jahr 2014 sind die befristeten Verträge von 143 Ärztinnen und Ärzten ausgelaufen. Und im Jahr 2015 sind die befristeten Verträge von 177 Ärztinnen und Ärzten ausgelaufen. – Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ausbildungen abgeschlossen werden oder wenn der Vorgesetzte der Meinung ist, dass im jeweiligen Fall der Bedarf oder die Eignung nicht gegeben ist.
Auch im vorliegenden Fall handelt sich es um eine Entscheidung des KAV beziehungsweise, genauer gesagt, dieser Kommission. Diese ist besetzt mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern und -vertreterinnen, die jedes Jahr eine Vielzahl von Anträgen behandelt und über diese Anträge befindet. – Es ist dies also, wie Sie an den Zahlen gesehen haben, bei Weitem kein Einzelfall, sondern es ist an sich die Regel, dass das so abläuft. Die Entscheidung über eine Vertragsverlängerung basiert auf fachlichen und zusätzlichen Kriterien, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung stehen, darunter Hauptaufgaben und Zusatzkriterien, arbeitsbezogene Leistungen, Führungsverhalten, Persönlichkeitsfaktoren. Ein weiteres Kriterium ist, wie in jedem anderen Unternehmen auch – und Sie kommen aus der Privatwirtschaft und wissen das daher –, inwieweit sich Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit den Zielen der Abteilung des KAV und der Stadt Wien identifizieren. Das ist für den KAV ein unabdingbarer Faktor für die gesamte Bewertung und auch für die Entscheidung, ob jemand in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergehen soll oder nicht.
Diese Vorgangsweise wird auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen des KAV angewandt, und daher gab es in dieser Frage auch betreffend den Fall, den sie genannt haben, keine Ausnahme.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr GR Seidl.
GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Stadträtin!
Danke für die ausführliche Beantwortung! – Ich habe in Vorbereitung dieser Anfrage ein bisschen im Internet recherchiert und habe einen Auszug aus dem Dienstzeugnis des Herrn Dr. Rainer gefunden: Demnach seien seine „Fachkenntnisse umfassend und über das eigene Aufgabengebiet hinaus gehend vorhanden“, auch Lernbereitschaft sei „in hohem Ausmaß“ gegeben; er gehe „aktiv auf die physischen und psychischen Bedürfnisse der Patienten ein“, zudem sei eine „überdurchschnittliche Belastung möglich“, und er habe ein „ausgeprägtes analytisches Denkvermögen“ sowie einen „sicheren Blick für das Wesentliche“. – So viel zum Dienstzeugnis. Der Vertrag dieses Lungenfacharztes wird de facto jedoch von Ihnen jetzt nicht mehr verlängert werden. Das ist Faktum, und ab Mai soll es angeblich so weit sein.
Sehr geehrte Frau Stadträtin! Im Hinblick darauf muss ich schon die Frage stellen – wohl wissend, dass es nicht gerade sehr viele Lungenfachärzte gibt und wir gerade in diesem Bereich einen großen Mangel haben –, ob Sie als Ressortverantwortliche sich dieses Falles noch einmal annehmen werden.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Ich bin seit Jänner 2007 Stadträtin für Gesundheit und Soziales und
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