Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 94
Ich zitiere aus der Stellungnahme der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland: „Der vorliegende Entwurf ist ebenso wie der Planungsablauf nicht geeignet, eine folgenreiche Maßnahme wie Danube Flats vorzunehmen.“
Meine Damen und Herren, ich gratulieren Ihnen, dass Sie so frank und frei zustimmen, wenn immerhin die Kammer der Architekten und der Ingenieurkonsulenten bescheinigt, dass man eine Zustimmung für das gegenständliche Geschäftsstück nicht vornehmen kann. Ich spreche jetzt nur von der Flächenwidmung, weil der Vertrag bei der Stellungnahme nicht vorgelegen ist. Ein weiteres Thema, wo wir zur Verfassungswidrigkeit noch kommen werden, ist, bei der Stellungnahme, wo die Bürger schauen und Stellung nehmen können, haben die Bürger keinerlei Information, dass nachher ein Vertrag gemacht wird, dass in Wirklichkeit eh schon alles erledigt ist. Sei es, wie es sei, zur Flächenwidmung haben wir die Stellungnahme der Kammer.
Ich zitiere wieder daraus: „Die Änderung des Plandokuments umfasst im Wesentlichen ein einziges Grundstück, Danube Flats, und wird daher problematisch gesehen. Die geplante Umwidmung bedürfte auf Grund ihres Umfangs und ihrer Bedeutung für das Stadtbild einer besonders detaillierten Begründung und im Sinne der Objektivität einer breiten Einbeziehung der Fachöffentlichkeit in die Erstellung der Grundlagen. Beides scheint nicht ausreichend gegeben.“ Die Stellungnahme muss aus November/Dezember 2014, der Zeit der öffentlichen Auflage, stammen, ist also auch sehr zeitnahe und aktuell. Es ist eine wichtige Stellungnahme. Eine radikale Abkehr von städtebaulichen Zielsetzungen innerhalb kurzer Zeiträume wird problematisch gesehen. Der Standort wird in allen städtebaulichen Feststellungen, STEP 05, Masterplan „Donau-City“, Zielgebiet „Waterfront/Donau-City“ als Bestand und nie als Entwicklungsgebiet bezeichnet. Soviel, meine Damen und Herren, zu der Stellungnahme, wir können in Wien keinen Baustopp machen. Hier haben Sie die Antwort darauf, warum die gegenständliche Umwidmung widerrechtlich und eine Anlass- und Gefälligkeitswidmung ist! (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)
Es gäbe noch vieles zu sagen. Eines ist besonders auffällig, und da sage ich, ich weiß jetzt nicht, ob Schurkerei Strafrecht ist. Ich sage, es ist eine Schurkerei. Die Schurkerei ist die, dass in der öffentlichen Auflage ein Antrag und ein Vorlagebericht waren, der ein anderer als der ist, der heute beschlossen werden soll, und das in einem wesentlichen Punkt. Bei dem Punkt geht es um die Festsetzung eines städtebaulichen Schwerpunktes. Ganz kurz in einem Satz, worum es dabei geht: Normalerweise muss man nach § 75 Bauordnung bei den Höhen Abstände einhalten. Wenn aber ein städtebaulicher Schwerpunkt für dieses Projekt, das dort gewidmet werden soll, festgelegt wird, dann fallen diese Höhenbeschränkungen weg. Dieser städtebauliche Schwerpunkt, der plötzlich, erst nach der Auflagefrist, auftaucht, findet sich im Antrag des Projektbetreibers, des Immobilienspekulanten, vom 19. Dezember 2012. Bereits am 19. Dezember 2012 steht in dem Antrag zu lesen: „Eine Festsetzung eines städtebaulichen Schwerpunktes würde die Belichtungsproblematik spürbar erleichtern.“
Meine Damen und Herren, der Umwidmungswerber bestellt sich einen städtebaulichen Schwerpunkt Ende 2012. Dann haben wir die Auflage November/Dezember 2014. Darin steht nichts von einem städtebaulichen Schwerpunkt, um dem Projektbetreiber zu helfen. Schließlich haben wir hier heute den Antrag, der erst nach der Auflagefrist verfasst wurde. Damit wird dann diesem Ansinnen des Bauwerbers, das schon aus dem Dezember 2012 ist, Folge gegeben, das Ganze wieder unter Täuschung all jener, die sich das in der Auflagefrist angeschaut haben, die Stellungnahmen abgegeben haben. Ich glaube, viel mehr braucht man gar nicht mehr zu den Abläufen, die zu dieser Umwidmung führen, zu erzählen!
Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, deshalb versprechen, dass in der Geschichte dieser Umwidmung und in der Geschichte des städtebaulichen Vertrages noch nicht das letzte Wort gesprochen ist! Da gibt es noch viele Dinge, die uns und vielleicht auch noch andere Stellen beschäftigen werden! Da geht es zum Beispiel um eine Teilung, wo all jene, die involviert waren, schon davon wissen, dass dort geteilt wird, damit die Anrainer im Bauverfahren ausgeschlossen werden.
Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl (unterbrechend): Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie um den Schlusssatz.
GR Mag Dr Alfred Wansch (fortsetzend): Nicht mit uns Freiheitlichen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)
Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe: Herr Mag Dr Wansch hat „Täter“, „Mittäter“, „Schurkerei“ und ähnliche Worte gesagt. Durch den Applaus und durch die Zwischenrufe habe ich nicht genau verstanden, wen er gemeint hat und ob er jemanden gemeint hat. (GR Anton Mahdalik: Die Roten und die Grünen!) Ich werde mir das daher im Protokoll ansehen, ob es ordnungsrufwürdig ist oder nicht.
Ich darf auch die Damen und Herren auf der Galerie recht herzlich begrüßen, dass Sie an der Sitzung teilnehmen, darf Sie aber auch darüber aufklären, dass jegliche Arten von Kundgebungen, wie Applaus oder Zwischenrufe, nicht dem Haus dienlich sind. - Danke schön.
Als nächster Redner ist GR Mag Chorherr gemeldet. Die Restredezeit sind fünf Minuten.
GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Es würde jetzt in der Tat zu lange dauern, diese fünf Minuten überzustrapazieren und eine Diskussion, die wir seit, glaube ich, fünf Jahren über städtebauliche Verträge, über städtebauliche Schwerpunkte führen, mit dem Herrn Wansch im Detail zu diskutieren, dass das ein vollkommen üblicher Vorgang ist, der im alten Hochhauskonzept vorgesehen ist (Heiterkeit bei der FPÖ.) -
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