Gemeinderat, 66. Sitzung vom 24.04.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 86
Kollege Schuster hat mir einen Zettel hingelegt. Ich darf zur Kenntnis bringen: Frau VBgmin Mag Vassilakou ist schon seit 16 Uhr entschuldigt, und auch die Frau Kollegin Matzka-Dojder hat sich für den weiteren Verlauf der Sitzung entschuldigen lassen.
Damit kommen wir zur Postnummer 17 der Tagesordnung. Sie steht zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 8044 im 13. Bezirk, KatGen Hietzing und Schönbrunn. Es ist nunmehr kein Redner mehr gemeldet. Habe ich das jetzt richtig vernommen, Kollege Kasal? (Zwischenruf von GR Mag Günter Kasal.) – Keine Redner. Damit ersparen wir uns auch die Berichterstattung. - Wir kommen sofort zur Abstimmung über die Postnummer 17. Wer dieser Postnummer zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Zustimmung der ÖVP, der SPÖ und der Grünen fest. Das ist somit mehrstimmig angenommen.
Es gelangt die Postnummer 18 zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 8077 im 13. Bezirk, KatG Speising. Hiezu haben wir Wortmeldungen. Daher bitte ich den Berichterstatter, Herrn GR Dipl-Ing Al-Rawi, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Ing Mag Dworak. – Bitte sehr.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Wenn zwischen einem „Gründruck“ dieses Plandokuments vom 21. Februar 2013 bis zur heutigen Beschlussfassung durch Rot-Grün mehr als zwei Jahre und zwei Monate vergehen, dann merkt man, dass dieses Plandokument sicher keinem reibungslosen Verfahren unterworfen worden ist. Wenn, außer beim dritten Entwurf, der mit 4. Februar 2015 datiert ist, auf dem wild umstrittenen Areal der Adressen 1130 Wien, Klitschgasse 7-11 nur mehr jenes Objekt, das zur Klitschgasse orientiert ist, gleich mit dem Rot- und Gründruck ist, dann hat das zwischen Erstentwurf und dem heute zu beschließenden Plandokument Wesentliches geändert.
Warum ein ursprünglich deutlich niedriger gewidmetes Areal durch den Verkauf des ursprünglichen Grundbesitzers an einen Investor massiv aufgewertet werden soll, entzieht sich dem Beobachter, meine Damen und Herren, und welchen genauen Verlauf diese Widmung genommen hat, ebenfalls. Bekannt ist allerdings, dass durch die Sachbearbeiterin und andere Personen, die in der MA 21 zuständig sind, offensichtlich gar eine Aufforderung an den Investor ergangen ist nach dem Motto: Na, warum bauen Sie nicht einfach höher? Damit kommen wir wieder zu einer Grundproblematik von Gefälligkeitswidmungen, die wir so in dieser Art auf keinen Fall akzeptieren können; abgesehen davon, dass ein Gründruck wie hier dieser Vorentwurf meist bereits ein Kompromiss ist, der eben auf die Problematik von Widmungen im Vorfeld eingeht und auch viele Interessen berücksichtigt.
Heute Früh habe ich zufälligerweise die Besitzerin der Klitschgasse Nr 11 getroffen. Sie hatte zum Beispiel keine Ahnung davon, dass auf ihrem Grundstück plötzlich eine Widmung mit der Bauklasse III ist. Sie betreibt eine kleine Gärtnerei, und hinten ist eine Epk-Widmung, sprich, Grün. Bei dieser Art der Widmung, wenn man nämlich nicht einmal mit den Besitzern des Grundstückes redet, frage ich mich, was das soll. Offensichtlich hat der Investor sich gedacht, na, dann nehme ich gleich beide Grundstücke, vielleicht bekomme ich das einmal günstiger, und lasse dort gleich ein schönes Bauprojekt ausarbeiten.
Ich darf Ihnen nun einige Kommentare von AnrainerInnen vorlesen: „Schon alleine die Vorgangsweise der Information ist eine einzige Verhöhnung der Bürger, denn wenn eine so wichtige Information – wie die Neufestsetzung eines Flächenwidmungsplans – erst durch die Öffentlichkeitsmachung in einem Printmedium und so spät erfolgt, da nennen wir Bürger das ein Drüberfahren ohne Rücksicht auf die dann stark beeinträchtigte Lebensqualität der Bewohner dieses kleinräumigen Wohngebiets. In unserem Bereich Klitschgasse, Winkelbreiten gibt es derzeit ausschließlich Einfamilienhäuser mit maximal Bauklasse I. Eine Änderung der Bauklasse würde das Erscheinungsbild vollkommen zerstören.“ – Zitat Ende.
Ein zweiter Kommentar: „Wir halten die Vorgangsweise, wie hier mit einem Federstrich höhere als bisher reglementierte Bauklassen erlaubt werden sollen, für ungeheuerlich. Mit diesem Formalakt wird die Lebensqualität für eine Vielzahl von Familien mit Füßen getreten.“ – Zitat Ende.
Der dritte Kommentar: „Auch ich möchte mich massiv gegen diese neue Flächenwidmung und die daraus ersichtlichen Bauvorhaben aussprechen. Die Wohnqualität hat sich bereits durch teilweise nicht vereinbarte Kompromisse bei Bauverhandlungen in dieser Gegend schon jetzt massiv verschlechtert.“ – Zitat Ende.
Ich protestiere, meine Damen und Herren, an dieser Stelle gegen die offensichtlich größer zu bebauende Gefälligkeitswidmung. Das betrifft einerseits das Projekt Klitschgasse 7, wo offensichtlich der Investor dieses Grundstück erworben hat. Es geht aber auch darum, dass diese Widmung auf der Klitschgasse Nr 11 erscheint, wo eben der Grundstückseigentümer keine Ahnung hat, warum diese Widmung erfolgt.
Diese Widmung entspricht nicht dem Charakter der Umgebung Klitschgasse, Gallgasse, Winkelbreiten; und ich finde, dass es eindeutig notwendig ist, die Investoren gleich zu behandeln beziehungsweise Interesse eines Grundstückeigentümers nicht sozusagen automatisch auf das andere Grundstück zu übertragen. Kernpunkt ist meiner Meinung nach, dass erst nach dem Erwerb der Flächen zur bekannten niederen Widmung der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, und anschließend wurde offensichtlich die höhere Widmung dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart. Diese wohl nicht gedeckte Vorgangsweise, meine Damen und Herren, ist einfach abzulehnen. Gerade in einem Ressort, das zu einer grünen Stadträtin gehört, dürfen solche ungedeck
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