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Gemeinderat, 66. Sitzung vom 24.04.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 86

 

irgendjemand in unserer demokratisch, pluralistischen Gesellschaft Terrorismus dulden, tolerieren, geschweigen denn gutheißen würde. Ist es zu Ihnen noch nicht durchgedrungen, dass Terrorismus strafbar ist, dass Terrorismus ein Verbrechen ist und eine noch so kleine Beteiligung an terroristischen Handlungen geahndet wird? – Genau deswegen gibt es ja in unserer demokratischen Gesellschaft so etwas wie Justiz, Polizei, Verfassungsschutz, die diese Taten verfolgen und ahnden. Aber es ist wirklich weder Aufgabe noch die Kompetenz von Wiener Wohnen, Verbrechen zu ahnden oder festzustellen, wer jetzt Terrorist oder Sympathisant von Terrorismus ist.

 

In einer Demokratie – und das sollten Ihre Juristen und Juristinnen wissen – gibt es so etwas wie Gewaltenteilung. Die Aufgaben sind ganz klar geregelt zwischen Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung. Das, was Sie da fordern, würde ja in letzter Konsequenz bedeuten, dass man das aufheben müsste. Daher sehe ich hinter Ihrem Antrag, der vielleicht harmlos wirkt, doch ein Gesellschaftsmodell, das möglicherweise auch demokratische Gefahren birgt. Denn es ist keineswegs die Aufgabe einer Verwaltungsstelle oder einer Körperschaft öffentlichen Rechtes, hier polizeiliche Aufgaben oder Überwachungsfunktionen zu übernehmen.

 

Und auch wenn ich mich heute von meiner sehr kulanten Seite zeige, möchte ich schon sagen, dass ich es äußerst bedenklich finde, dass Sie in einem Antrag diese Unterscheidung zwischen ÖsterreicherInnen und Neo-ÖsterreicherInnen treffen. Damit höhlen Sie ja doch gerade das Staatsbürgerschaftswesen aus. Es gibt keinen Unterscheid zwischen ÖsterreicherInnen und Neo-ÖsterreicherInnen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Es ist wieder einmal klassisch und typisch, dass Sie hier versuchen, selbst zwischen den Bürgern und Bürgerinnen wieder neue Klassen einzuführen und diesen Begriff Neo-Österreicher sprachlich gängig zu machen. Am liebsten wären Ihnen offenbar, wenn Menschen, die aus anderen Ländern stammen, nie gleichberechtigt werden mit Einheimischen oder Autochthonen, wie Sie es heute genannt haben, weder in einem juristischem noch in einem politischem Sinn.

 

Wenn heute die Rede davon war, dass es Konflikte gibt – na no na ned. Überall, wo Menschen zusammenkommen, gibt es eben zwischenmenschliche Konflikte. Ich möchte die Juristen und Juristinnen unter Ihnen etwas fragen: Wie lange gibt es das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch? Schon sehr lange, oder? Seit dem Code Napoleon. Und auch dieser regelt ja die Nachbarschaftskonflikte, oder? Das zeigt doch, dass es zwischenmenschliche Konflikte immer schon gegeben hat. Sie tun immer so, als ob das erst mit der Zuwanderung begonnen hätte, als ob es in unserer Gesellschaft nie vorher nachbarschaftliche Probleme gegeben hätte.

 

Ich sage Ihnen eines, Hausverwaltungen kümmern sich in der Regel nicht um Probleme zwischen Mietern und Mieterinnen, aber Wiener Wohnen macht es. Wiener Wohnen versucht ja, gerade das harmonische Zusammenleben zu fördern. (GR Johann Herzog: Es gelingt halt nicht!) Im Gegensatz zu anderen Hausverwaltungen und dem privaten Wohnungssektor wurde mit den Ordnungsberatern bei Wiener Wohnen, die der Wohnbaustadtrat 2009 eingeführt hat, eine neue Institution geschaffen. Mittlerweile sind 20 000 Einsätze in den Gemeindebauten vor Ort. Wo passiert das im privaten Wohnungssektor? Ist das für Sie nicht existent? Warum ignorieren Sie, dass es sehr viele Projekte und Initiativen gibt, die das Zusammenleben fördern? (GR Mag Johann Gudenus, MAIS: Na weil’s notwendig ist!)

 

Abschließend kann ich nur nochmals sagen, dass Ihr Antrag mit dem Recht auf Wohnen mit dem Menschenrecht insofern nicht vereinbar ist, als Sie hier beliebige Faktoren schaffen, die den Zugang zum sozialen Wohnbau nur erschweren sollen. Daher werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrages ist somit beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Bürgermeister zu. Beschluss- und Resolutionsanträge wurden dazu nicht gestellt.

 

Daher kommen wir zurück und nehmen wieder die Debatte über die Postnummer 6 auf. Das war der Schwerpunktgegenstand. Kollege Strobl ist wieder Berichterstatter. Am Wort war Herr GR Herzog. Als Restredezeit steht hier 17 Minuten. (GR Dr Alois Mayer: Muss aber nicht ausgeschöpft werden!)

 

17.02.47

GR Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Es ist nicht ausgeschöpft, gar keine Frage, Herr Kollege. – Da dies eine zweigeteilte Rede ist, werde ich nicht wieder alles von vorn erzählen. Ich will nur kurz anreißen, dass ich, wie gesagt, eingeladen war und dem gerne nachgekommen bin. Dieses globale Forum zur Debatte über den Genozid an Armeniern war eine hochinteressante Angelegenheit. Es war nämlich nicht nur der Genozid an Armeniern das Thema, sondern auch die diversen Menschenrechtsverletzungen, Massenmorde und Völkermorde bis in die heutige Zeit, bis Darfur, Syrien und andere.

 

Kurz gesagt: Das Forum hat zwei Tage gedauert. Es waren hunderte Leute anwesend, Politiker, Wissenschaftler. Am ersten Tag waren, wie gesagt, die Wissenschaftler am Wort, die Weltspitze von Menschenrechtsexperten. Am zweiten Tag waren hunderte Parlamentarier am Wort, aber nicht nur sozusagen ein kleiner Landtagspräsident aus Wien, sondern es waren auch EU-Vizepräsidenten, Parlamentspräsidenten verschiedenster Staaten anwesend. Es war wirklich ein Forum von höchster Qualität und es war von hohem Interesse, wie dort diskutiert wurde.

 

Und wie gesagt, ich möchte es nochmal erwähnen: Sehr eindrucksvoll war für mich die Zeremonie der armenischen Kirche. Die gesamten Patriarchen und Bischöfe waren dort anwesend und haben in einer für uns sehr eindrucksvollen und auch ungewöhnlichen Art der Ostkirche ihre Zeremonie abgewickelt. Ich war tief beeindruckt.

 

Heute, am Freitag, ist, wie gesagt, der Staatsakt, an dem die Eingeladenen der 1,5 Millionen Toten des Mas

 

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