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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 96

 

Zweitens sollen die durch die Arbeiten klarerweise zerstörten Wege möglichst rasch instandgesetzt werden. Und drittens müssen wir den Aufschüttungen von Straßen, aber auch Wegen durch Bauschutt, welche im Wald zu beobachten sind, eine Absage erteilen. Damit muss endlich Schluss sein, und wir werden natürlich auch auf Bundesebene dafür sorgen, denn das ist ja eine Angelegenheit des Bundesgesetzgebers, der das immer noch möglich macht.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wienerwald ist unser Erholungsgebiet und keine Bauschuttdeponie! Bitte unterstützen Sie unsere Initiative. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Ing Guggenbichler. Ich erteile es ihm.

 

18.16.36

GR Ing Udo Guggenbichler, MSc (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Frau StRin Matiasek hat das jetzt ausführlich erklärt, und wir bringen nun zwei Beschlussanträge ein.

 

Der eine Antrag betrifft die Bewirtschaftung der Waldanlagen. – Ich selbst komme aus Kärnten und ich habe gemeinsam mit meinem Vater noch Wälder bewirtschaftet und weiß daher, dass sehr wohl ein großer Unterschied besteht, ob Erntemaschinen eingesetzt werden oder nicht. Es geht auch um Folgeschäden, weil man ganz genau weiß, dass dann im Winter auch durch Schneebrüche und Windwürfe die Schäden am Wald viel größer sind. Deswegen stellen wir folgenden Beschlussantrag:

 

„Die zuständige amtsführende Stadträtin für Umwelt Mag Ulrike Sima wird ersucht, die entsprechenden Initiativen einzuleiten, um zu erwirken, dass sämtliche Schlägerungsarbeiten im Biosphärenpark auf Wiener Stadtgebiet künftig schonend durchgeführt werden und Zerstörungen des Naherholungsgebiets tunlichst vermieden und allfällige Schäden rasch behoben werden.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum zweiten Beschlussantrag: In diesem Zusammenhang haben wir schon die bittere Erfahrung machen müssen, dass wie im Lainzer Tiergarten Bauschutt auf Straßen und Wegen abgelagert wurde. Ich kann mich noch erinnern, dass sehr große Nervosität in diesem Haus geherrscht hat und man uns irgendwelche Gutachten vorgehalten hat, die wir aber am Ende des Tages leider nie bekommen haben; die Einsichtnahme in diese wurde uns ja verweigert. Aber es gab jedenfalls Vorwürfe, und ich glaube, unsere Wälder und Grünräume sind keine Bauschutthalden. Daher stelle ich folgenden Beschlussantrag:

 

„Die zuständige Stadträtin für Umwelt Mag Ulrike Sima wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um künftig von Bauschuttverwendungen bei Wegen und Straßen im Wald- und Forstgebiet der Stadt Wien abzusehen, und sich gleichzeitig beim zuständigen Bundesgesetzgeber für ein künftiges Verbot dieser Praxis einzusetzen.“

 

Es sind dies zwei versöhnliche Anträge im Sinne des Erholungswertes unserer Wiener Bevölkerung, und ich ersuche Sie um Zustimmung. Es würde mich freuen, wenn alle Fraktionen mitgehen würden! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Valentin. Ich erteile es ihm.

 

18.18.58

GR Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte zunächst festhalten: Ich bin froh – das möchte ich auch positiv festhalten –, dass die Kollegin Stadträtin offensichtlich nicht auf Wahlkampfmodus geschaltet hat, sondern mit diesen zwei inhaltlichen Punkten durchaus etwas getroffen und eingebracht hat, wo wir im hohen Maße – sowohl Kollege Maresch als auch ich – übereinstimmen können.

 

Allein der Adressat ist ein bisschen der falsche. – Lassen Sie mich das in aller Kürze festmachen: Für Waldwege ist, wie wir beide wissen, der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Wir selbst quasi als Forstbetrieb der Stadt Wien verwenden oder nutzen diese Variante der Baurestmasse – wie das technisch heißt – nicht aus. Das tun wir jetzt schon seit geraumer Zeit nicht mehr.

 

Tatsache ist, dass das mit einem Gutachterverfahren zusammenhängt und dokumentiert werden muss und der Bundesgesetzgeber das zulässt.

 

Punkt 2 ist ähnlich gelagert: Wir selbst haben auf diesen Grundstücken – und ich danke Ihnen dafür, dass Sie das fairerweise auch festgehalten haben! – nicht geschlägert, denn auf Grundstücken, die dem Wiener Forstamt gehören, werden keine Schlägerungen dieser Art durchgeführt. Abermals sind jedoch die Rahmenbedingungen, wie geschlägert wird, in einem Bundesgesetz festgehalten.

 

Ich habe kurz auch mit dem Koalitionspartner darüber geredet: Gerade weil wir diese Möglichkeiten im Gesetz auch als Stadt Wien aus guten Gründen nicht ausschöpfen, sind wir mit Ihnen eins, dass es gute Gründe gibt, dieses Gesetz nicht auszuschöpfen, und wir sind auch gerne bereit, gemeinsam über die Fraktionen hinweg zu diskutieren, wie wir den Bundesgesetzgeber davon überzeugen können. Immerhin haben wir alle, die wir hier sitzen, auch Klubs im Nationalrat, mit denen wir ja auch Kontakt aufnehmen und in dieser Sache kommunizieren können.

 

Nachdem die Frau Umweltstadträtin in ihrer Kompetenz diejenige ist, die am wenigsten mit diesem Fall zu tun hat, sondern, ganz im Gegenteil, ihre Dienststellen sogar angewiesen hat, die Bundesgesetze diesfalls nicht so auszulegen und zu verwenden, ist sie der falsche Adressat. Ich würde dem Hohen Haus deshalb empfehlen, den beiden Anträgen nicht zuzustimmen.

 

Ich möchte aber dahin gehend die Hand reichen und sagen, setzen wir uns zusammen, machen wir uns interfraktionell einen Termin aus, und schauen wir uns gemeinsam an, welche Möglichkeiten wir finden, den Bundesgesetzgeber mit einer Wiener Initiative vielleicht davon zu überzeugen, diese Materien anzugehen und

 

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