Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 96
etwas wie populistische Missverständnisse sind oder Einzelinteressen darstellen.
Ich nenne als Beispiel jetzt die Petition mit dem klingenden Namen „Stoppt das Nikolaus-Verbot!“. – Es gibt kein Nikolaus-Verbot, und daher ist das Nikolaus-Verbot auch nicht zu stoppen. Aus diesem Grund wurde diesem Anliegen auch in keiner Art und Weise entsprochen, denn wie soll man denn einer Befürchtung, deren Grund inexistent ist, entsprechen? Das geht einfach nicht! Daher wurde diese Petition in Behandlung genommen, es wurde eine Stellungnahme eingeholt und die Behandlung auch wieder abgeschlossen. Mehr geht nicht.
Derselbe Petitionswerber hat auch die Idee betreffend ein Integrationscenter für Obdachlose gehabt. Das ist prinzipiell eine sehr unterstützenswerte Idee. Gleichzeitig hat er aber in der Petition verlangt, sich selber beziehungsweise seinen Verein mit diesen Integrationsmaßnahmen zu betrauen, völlig unabhängig davon, dass es erstens solche Angebote gibt und zweitens Qualitätskriterien und andere gesetzliche Voraussetzungen bestehen, damit man diese Arbeit durchführen kann.
Auch in diesem Fall musste die Behandlung mit der entsprechenden Stellungnahme so abgeschlossen werden, dass man sagte: Das ist ein legitimer Wunsch, allerdings werden wir als Stadt diesem legitimen Wunsch keinesfalls entsprechen, weil wir solche Maßnahmen auf anderer Ebene durchführen und es auch anderer gesetzlicher Voraussetzungen dafür bedarf.
Es gab außerdem auch sehr viele – wie soll ich sagen? – umstrittene Petitionen beziehungsweise solche, die wahrscheinlich jetzt noch von meinen mir folgenden RednerInnen von der FPÖ erwähnt werden. Diese wurden auch voriges Jahr mit großer Begeisterung erwähnt, zum Beispiel eine Petition, die den klingenden Namen „Recht auf Marmelade“ hatte. Abg Wansch hat mit großem Vergnügen immer darauf hinzuweisen versucht, dass das wohl eine gekaufte Petition war, weil dieser Petitionswerber auch eine Kulturaktion im Rahmen der „Wienwoche“ gemacht hat. (GR Mag Dr Alfred Wansch: Das ist kein Vergnügen!)
Allerdings hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das, worum es beim Petitionsausschuss geht, ist, Anliegen, die in einer Petition angeführt sind, einmal auf die Spur zu kommen und zu schauen, ob sie umsetzbar sind. – Diesfalls war gerade das „Recht auf Marmelade“ aus grüner Sicht ein sehr interessantes Anliegen, es ging nämlich die Frage, ob und wo Obstbäume in der Stadt Wien gepflanzt werden können und wie, falls das möglich ist, auch eine gemeinnützige und nichtkommerzielle Nutzung dieser Obstbäume ermöglicht werden kann.
Ich halte das eigentlich für eine sehr verfolgenswerte Idee. In anderen Städten, etwa in München oder in Linz, gibt es das schon. Deswegen war ich auch sehr zufrieden mit der Antwort der zuständigen Stadträtin, dass sie dieses Thema tatsächlich weiterverfolgen und auch prüfen will, ob es zu einer vermehrten Pflanzung von fruchttragenden Sträuchern kommen und es in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit geben kann, diese nicht auf kommerzielle Art und Weise und auch gemeinschaftlich zu nutzen. – Damit wurde ein wirklich sehr interessantes Anliegen an die Stadt Wien herangetragen!
Ferner gibt es Anliegen, bei denen vielleicht vom Titel her vermutet werden kann, dass es sich hiebei zu 100 Prozent um Anliegen der GRÜNEN handeln muss. Ich nenne zum Beispiel die Petition betreffend „Autofreien Ring an Sonntagen“. – Auch in diesem Zusammenhang haben wir – entgegen jeglichem Vorwurf des Populismus – geprüft, was an diesem Anliegen sinnvoll ist. Logischerweise ist es gerade bei einem solchen Anliegen notwendig, die verkehrsorganisatorischen Rahmenbedingungen einer solchen Maßnahme zu erfassen. Und genau damit hat die Behandlung dieser Petition auch geendet, nämlich mit der Empfehlung, die Rahmenbedingungen zu prüfen.
Wenn man nämlich dafür ist, dass weniger oder überhaupt keine Autos auf dem Ring fahren, dann ist das zwar auch wiederum ein legitimer Wunsch. Es gibt aber auch andere Anliegen und Notwendigkeiten, die in diese Interessenabwägung aufgenommen werden müssen, und daher ist das eben ein Wunsch, und diesem Wunsch kann nicht einfach nachgegeben werden, sondern es muss allenfalls geprüft werden.
Sehr interessant finde ich diejenigen Petitionen, die im Laufe eines bestehenden Flächenwidmungsverfahrens eingebracht werden. In diesem Zusammenhang treten nämlich doch sehr viele Fälle auf, in denen es möglich ist, auf die Anliegen einzugehen. – Ich zähle jetzt auf, bei welchen Flächenwidmungsverfahren das möglich war, zum Beispiel bei der noch laufenden und noch nicht erledigten Umwidmung des Casino Zögernitz. Bei der Klimt-Villa ist es geschehen. Beim Ortsbild Nußdorf handelt es sich um ein Bauverfahren und nicht um ein Flächenwidmungsverfahren.
Bei der Frage WEV - Wiener Eislaufverein und Intercont, sind wir noch sehr lange vor einem Verfahren zur Flächenwidmung. Diesbezüglich sind wir wirklich erst beim Verfahren des Jurywettbewerbes, es sind aber auch da schon sehr viele Anliegen in die weitere Planung miteingeflossen.
Was haben wir denn noch, wo es dann sehr spannend war? – Ja, zum Beispiel die Petition betreffend den Emil-Behring-Weg. In diesem Fall konnte auch im Zuge des Verfahrens zur Flächenwidmung die Vereinsleitung der Kleingartenanlage zu Gesprächen eingeladen werden. Und es wurden letztlich auch die Stellungnahmen der BürgerInnen im Zuge einer BürgerInnenversammlung miteingearbeitet, sodass es dem Petitionsausschuss dann möglich war, eine Empfehlung auszusprechen, die Anliegen, die im Zuge dieser Verfahrensschritte eingebracht wurden, tatsächlich zu berücksichtigen und vor allem auch diejenigen von der Kleingartenanlage, die sich an den BürgerInnenabenden beteiligt haben, umfassend zu informieren.
Es ist nämlich sehr häufig das größte Manko bei Flächenwidmungsverfahren, dass es wenig Gelegenheiten gibt, bei denen AnrainerInnen und interessierte Personen sagen können, was sie sich wünschen, was sie verhindert haben wollen oder wie sie sich Verbesserungen vorstellen. – Falls es eine Gelegenheit gibt, werden diese
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