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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 96

 

gibt es nicht. – Ich richte mich jetzt genau an Kollegen Niedermühlbichler und an Frau Kickert. Und wenn das wieder jemand in diesem Hause sagt, dann kann ich nur sagen: Selbstverständlich gibt es „Wünsch dir was!“ – Das muss für die Wienerin und den Wiener möglich sein. Und ich lade Sie alle ein, etwas demütiger gegenüber diesem Amt zu sein. Das Petitionsrecht ist echte Bürgerbeteiligung im ursprünglichen Sinn (Beifall bei der ÖVP.)

 

Insofern wiederhole ich meinen letztjährigen Apell: Geben Sie sich einen Ruck! Es ist noch viel Potenzial im Petitionsrecht und im Ablauf des Petitionsausschusses in Richtung Ernstnehmen von Bürgerinteressen und der Opposition mehr Möglichkeiten einzuräumen, um letztlich eine Entscheidung mitzubeeinflussen und dann auch mittragen zu können. Schließen wir die Lücke zwischen Soll und Ist!

 

Dennoch war die Novellierung ein guter Schritt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt ist jetzt notwendig, und ich würde mir wünschen, dass wir doch noch einen konstruktiven und ernst gemeinten Dialog schaffen, um diese Kluft zwischen Erwartungshaltung und dem Umgang mit den Petenten und den Petitionen zu schließen. Ich würde mir das für die Wiener und Wienerinnen wünschen!

 

Ich bedanke mich namens des ÖVP-Klubs für die sachliche und korrekte Ausschussführung bei Ihnen, Frau StRin Frauenberger, und bei Ihnen, Frau Kollegin Ramskogler, sowie bei der MA 26 und der MA 29. – Danke (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Dr Kickert. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.37.07

GRin Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!

 

Wir haben heute bei diesem Poststück den Jahresbericht über die Bearbeitung der Petitionen im Jahre 2014 zu besprechen, und meine Vorrednerin, GRin Holdhaus, hat einen Punkt aufgegriffen, den ich auch schon im letzten Jahr besprochen habe, nämlich die Frage der Erwartungshaltung an dieses Instrument. Und wenn ich mich richtig erinnere, habe ich auch letztes Jahr versucht zu erläutern, was eine Petition kann oder soll.

 

Damit besteht für BürgerInnen die Möglichkeit, Anliegen an einen spezifisch eingerichteten Gemeinderatsausschuss heranzutragen. Diese Anliegen müssen eine definierte Unterstützung erhalten, es sind dafür nämlich 500 Unterschriften vonnöten, das heißt, die Anliegen sind in den meisten Fällen nicht Jux und Tollerei, sondern tatsächlich durch eine Unterschriftensammlung belegt.

 

Nichtsdestotrotz muss bei der Frage, wie diese Anliegen bearbeitet, berücksichtigt und bewertet werden können, jedes Anliegen auch einzeln und für sich angesehen werden. Und das war ein Teil meiner letztjährigen Rede, in der ich gesagt habe, dass es auch ein bisschen um Erwartungssteuerung geht, indem man sagt: Nur weil ein Anliegen durch 500 Unterschriften unterstützt wird, heißt das nicht, dass es – in der Abwägung mit anderen Interessen – zu 100 Prozent oder überhaupt aufgenommen werden kann.

 

Lassen Sie mich jetzt einmal einfach aufzählen, was es denn für unterschiedliche Anliegen gegeben hat. – Als wir mit diesem Instrument begonnen haben, haben wir gesagt: Allein schon das Einreichen einer Petition, also das Öffentlichmachen eines Anliegens oder Wunsches, wird dazu führen, dass auf dieses Anliegen Rücksicht genommen wird. Und das ist im vergangenen Jahr mit fünf Petitionen genauso geschehen: Allein das Aussprechen eines bestimmten Wunsches beziehungsweise Anliegens hat noch vor der Bearbeitung durch den Petitionsausschuss schon dazu geführt, dass diesem Anliegen entsprochen werden konnte.

 

Ich nenne zum Beispiel die Petitionen betreffend die Touristenbusse im Karmeliterviertel, betreffend das Freihalten des Steffel-Blicks und betreffend die Gründerzeit-Häuser in der Taborstraße. – Im Hinblick auf die Erhaltung der Gründerzeit-Häuser hätte die Stadt Wien nicht einmal irgendeine Möglichkeit oder ein Instrument gehabt einzugreifen. In diesem Fall wurde der Abriss glücklicherweise durch einen Eigentümerwechsel sozusagen verhindert.

 

Bei der Klimt-Villa ging es eigentlich um ein laufendes Verfahren, bei welchem die Stadt sehr wohl etwas tun konnte, ebenso bei der Frage der Erhaltung des Ortsbilds von Nußdorf.

 

Allein dadurch, dass diese Anliegen eingebracht wurden, kam es zu intensiven Gesprächen auf Ebene der Stadt, aber manchmal wurden auch intensive Gespräche mit privaten Grundstücks- oder Hausbesitzern durchgeführt, damit ein Teil der Anliegen oder sogar manchmal ein Großteil der Anliegen umgesetzt werden konnte.

 

Da sehe ich eine durchaus hohe Wirksamkeit der Petition als Instrument für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

 

Weiters hat es relativ viele Petitionen gegeben, die auf eine sehr sachliche Art und Weise behandelt werden mussten und bei welchen das Abwägen der Möglichkeiten sehr schwierig ist.

 

Ich nenne als Beispiel ein Anliegen aus dem 2. Bezirk betreffend die Aufrechterhaltung des Fahrverbots im Prater. Legistisch gibt es dort ein Fahrverbot, es halten sich allerdings manche AutofahrerInnen nicht daran. Es erhob sich also die Frage, wie man der Durchsetzung eines solchen Verbotes besser nachkommen kann.

 

Den technischen Möglichkeiten sind oft einfach Grenzen gesetzt, und wir konnten zum Beispiel in diesem Fall vielem von dem, was sich die Petitionswerber in dieser einen Petition gewünscht hatten, nicht nachkommen, weil die technische Umsetzbarkeit nicht möglich ist. Der letzte Wunsch einer technischen Umsetzbarkeit, nämlich derjenige nach Videoüberwachung, bedarf immer noch einer bundesgesetzlichen Regelung, die wir begrüßen würden, die es aber immer noch nicht gibt, weshalb auch das nicht umgesetzt werden kann.

 

Dann gibt es auch – wie soll ich das jetzt ausdrücken? – Anliegen, die aus meiner Sicht tatsächlich so

 

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