Gemeinderat, 62. Sitzung vom 29.01.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 103
Wir sehen eine Fülle von Beauftragten, erst jetzt war in der Fragestunde wiederum die Rede vom Zufußgehen und vom Radfahren. Wir haben also diverseste Beauftragte, Fußgehbeauftragte, Radfahrbeauftragte, Universitätsbeauftragte. – All das sind wichtige Themen, aber, sehr geehrte Damen und Herren, wie wichtig ist das Thema Sicherheit? – Wir haben es noch nicht zu einem Sicherheitsbeauftragten in dieser Stadt gebracht, weil diese Stadtregierung eine falsche Schwerpunktsetzung vornimmt! Wir brauchen aber einen solchen Politiker, um einen Ansprechpartner in Sachen Sicherheit für die Bürger und für den Bund zu haben, denn es gibt in Sicherheitsfragen selbstverständlich Wiener Interessen, die ein Wiener Politiker wahrnehmen sollte, und zwar in erster Linie gegenüber der Innenministerin, denn diese ist der natürliche Ansprechpartner in Sicherheitsfragen.
Es gibt genügend Sicherheitsfragen, die mit der Gemeinde Wien zu debattieren wären, beispielsweise die Frage der Demonstrationen. Das müssen gar keine gewalttätigen Demonstrationen sein oder solche, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu Gewalttätigkeiten kommen könnte. Vielmehr hat die Stadt Wien bei friedlichen Demonstrationen ein eminentes Interesse daran, sich einzubringen, und selbstverständlich ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut und muss selbstverständlich respektiert werden. Aber es kommt immer auf die Art und Weise an: Wenn es am Ring mehr als 50 Sperren pro Jahr gibt, dann muss ich sagen, dass auch die Interessen anderer Personen respektiert werden müssen, zum Beispiel jene der Anrainer, die im 1. Bezirk oder im innerstädtischen Raum wohnen und die auch ganz gerne ihren Wohnraum beizeiten verlassen wollen oder in diesen wieder hineingelangen möchten. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir uns zur Schaffung der Funktion eines Sicherheitsstadtrats endlich durchringen können, dann würde das natürlich durch die Bündelung beziehungsweise Arrondierung der Kompetenzen auch eine wesentliche Entlastung der Bundespolizei mit sich bringen, die sich dann noch stärker der Kriminalitätsbekämpfung widmen könnte, und in Zeiten wie diesen ist die Entlastung der Bundespolizei selbstverständlich ein Gebot der Stunde.
Ich habe in der Vergangenheit immer wieder Beispiele dafür genannt, und ich kann auch heute wieder mehrere nennen. Das Absurdeste ist wohl, dass die Bundespolizei immer wieder als Exekutionsorgan für Betreibungen des Landes Wien einschreiten muss: So werden etwa für Verkehrsstrafen, die an die Gemeinde Wien fließen, immer wieder Exekutivbeamte herangezogen, um diese einbringlich zu machen.
Ich bin durch Zufall auf die Bewilligung dieser Fahrnis- und Gehaltsexekution hier gestoßen: Dabei geht es um eine Verkehrsstrafe wegen zu schnell Fahrens in der Höhe von 56 EUR. Es gibt eine Lohnpfändung, man hat vergessen, die Strafe zu bezahlen beziehungsweise hat es einen Zustellanstand gegeben. Das ist weiter überhaupt nichts Schlimmes. Der Chef ist auch nicht böse. Wenn man sich das aber näher ansieht, dann sieht man, dass die betreibende Partei wegen dieser 56 EUR das Land Wien ist. So weit, so gut. Wer aber schreitet Ihrer Meinung nach im Exekutionsverfahren zur Einbringlichmachung dieser 56 EUR ein? – Die Landespolizeidirektion Wien, im konkreten Fall das Polizeikommissariat Simmering! Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind keine Aufgaben, die die Polizei für uns erledigen soll, diese sollen wir selber erledigen! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Polizei hat genügend Aufgaben, die es zu vollziehen gilt, und daher sollten wir uns auch einmal die Landesgesetze und die ortspolizeilichen Verordnungen ansehen, in denen wir immer wieder vorsehen, dass die Bundespolizeidirektion diese Normen vollziehen soll.
Ich möchte jetzt auch die Lärmerregung als Beispiel nennen: Es ist doch wirklich nicht einzusehen, warum am Sonntagnachmittag, wenn der Filius möglicherweise zu laut Klavier spielt und die Nachbarn sich gestört fühlen, uniformierte Exekutivbeamte anrücken müssen. Da wären doch Gemeindebedienstete, die einschlägig in diesem Bereich geschult sind, wahrscheinlich die bessere Wahl!
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist völlig unverständlich, dass wir acht Geschäftsgruppen mit einer Vielzahl von politischen Themen haben, die wir benennen, eine solche Namensnennung für die Sicherheit allerdings nicht erfolgt! Es ist völlig unverständlich, dass wir noch immer keinen Sicherheitsstadtrat, also einen Stadtrat für Inneres und für Sicherheit haben. Geben wir doch endlich der Sicherheit den gebührenden Stellenwert in dieser Stadt, und tragen wir alles dazu bei, um in Sachen Sicherheit noch effizienter und professioneller zu werden, als das bisher der Fall ist! (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Für die weiteren Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass die Damen und Herren des Gemeinderates sich nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr GR Ellensohn gemeldet.
GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Stadtwache und Sicherheitsstadtrat sind, solange ich hier im Gemeinderat sitze, immer wieder Thema. (GR Mag Wolfgang Jung: Immer mehr!) Beim Thema Bleiben ist konservative Tradition, da ist schon einmal positiv, zumindest bei Ihren Werten. Es kommt aber immer in einem anderen Zusammenhang, nämlich anlassbezogen im Hinblick darauf, was sich gerade ereignet, und ich erwähne jetzt ein paar der Anlässe.
Herr Ulm hat mir neulich in einem anderen Zusammenhang mit einer langen Litanei Freude gemacht. Ich habe jetzt nicht so viel Zeit, ins Detail zu gehen, also muss ich es ohne Daum et cetera wiedergeben: Jedenfalls hat er gesagt, dass dieser Sicherheitsstadtrat beziehungsweise die allfällige Sicherheitswache oder Stadtwache, die letztlich im Vollausbau 3 000 Leute umfassen soll, unter anderem auch fürs Sprayer-Jagen zuständig sein soll. Da hat es irgendwann einmal ein bisschen mehr Graffiti gegeben als sonst, und da hat es geheißen: Die Sprayer müssen von der Stadtwache gejagt werden. Und es sei super, dass ein Sprayer, der einen Schaden in der Höhe von 3 000 EUR anrichtet, 2 Jahre Haft kas
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