Gemeinderat, 52. Sitzung vom 29.04.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 79
bemüht, haben wir im Wohnfonds die Aufgabe, Grundstücke für den geförderten Wohnbau zu erschließen. Dieser Fonds lebt auch von einem gewissen Kreislauf der finanziellen Mittel. Das heißt, wir können natürlich immer dann Grundstücke ankaufen, wenn wir die finanziellen Ressourcen innerhalb des Fonds haben, und das finanzielle Potenzial, diese Grundstücke zu einem Zeitpunkt anzukaufen, wo sie für die Stadt noch möglichst günstig sind.
Das heißt, ich habe als Präsident des Wohnfonds Wien entschieden, dass wir einen größeren Teil der Grundstücke für Baurechte zur Verfügung stellen, um möglichst kostengünstig bauen zu können; dass wir aber immer wieder auch einen Teil an Grundstücken benötigen, die wir veräußern, um die wirtschaftlichen, ökonomischen Ressourcen zu haben, weitere Grundstücke anzukaufen.
Wir haben jetzt im Wohnfonds Wien ungefähr zwei Millionen Quadratmeter an Grundstücken im Portfolio für den geförderten Wohnbau. Wir wollen in etwa in dieser Größenordnung auch in Zukunft tätig sein. Das heißt, wir werden bei jedem Bauträgerwettbewerb – und ich habe erst gestern wieder das Bauträgerwettbewerbbuch des vergangenen Jahres präsentiert und die Vorschläge für das kommende Jahr –immer gegenrechnen müssen. Das heißt, wir werden rechnen müssen: Wie viel an Baurechtszinsen heben wir ein? Wie viele Grundstückserlöse können wir berechnen? Und wie viel Geld brauchen wir, um neue Grundstücke zeitgerecht anzukaufen?
Daher ein klares Ja zum Baurecht, wir werden es auch in Zukunft verstärkt zum Einsatz bringen; aber ich muss auch darauf hinweisen, dass es immer wieder auch die Notwendigkeiten geben wird, aus wirtschaftlichen und ökonomischen Überlegungen das eine oder andere Grundstück zu veräußern. Aber prinzipiell ein klares Ja zum Baurecht, gerade und besonders im geförderten Wohnbau.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die nächste Zusatzfrage stellt GR Mag Dr Wansch. – Bitte schön.
GR Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Sie haben in Ihrer Beantwortung zur gegenständlichen Frage gesprochen von der Immobilienbevorratung. Hier beim gegenständlichen, anfrageanlässlichen Immobilienfall sind wir eigentlich beim Gegenteil, nämlich bei einer Privatisierung von öffentlichen Grundstücken durch die SPÖ in Wien. Dazu hat der „Falter“ getitelt: „Gemeinde Wien könnte lukrative Krieau-Gründe zu Spottpreis an Privaten verkauft haben. Verantwortlich für den Verkauf war Faymann.“
Nun wissen wir aus diesem gut recherchierten Artikel, dass auch andere Grundstücke und Häuser von der Stadt Wien an Private verkauft wurden, und zwar zu Preisen, die den Eindruck erwecken, dass sie zum Nachteil der Wienerinnen und Wiener zu billig verkauft wurden. Dabei ist das Ganze teilweise unter gefinkelten Konstruktionen zur Umgehung des Gemeinderats geschehen, indem zum Beispiel Pachtverträge vorgelagert wurden.
Meine Frage: Haben Sie schon Maßnahmen gesetzt oder werden Sie Maßnahmen setzen, um die Verantwortlichen zu einer Schadenswiedergutmachung heranzuziehen, damit die Wienerinnen und Wiener ihr Geld wieder zurückbekommen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich gehe davon aus, dass Sie sich jetzt in Ihrer Frage auf das Projekt Krieau beziehen. Oder ist das allgemein gemeint? (GR Mag Dr Alfred Wansch: Allgemein! Krieau unter anderem!) – Gut. Also ich gehe einmal davon aus, dass Sie das so meinen. Ich kann da keine Schädigung erkennen.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass zum einen das Gebiet, bevor es entwickelt worden ist, ein Gebiet war, das von der Widmung bis zur Entwicklung neu zu definieren war. Es wäre merkwürdig gewesen, wenn wir als Stadt Wien das Risiko des gesamten Prozesses auf uns genommen hätten. Es ist im Nachhinein klar, dass das jetzt ein sehr pulsierender neuer Stadtteil ist. Das war am Beginn der Verhandlungen nicht so klar. Auch das Interesse von Unternehmungen, das Risiko zu übernehmen, dort eine Entwicklung vorzunehmen, war sehr, sehr überschaubar.
Wir haben damals als Stadt Wien von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen entsprechende Gutachten einholen lassen, die auch ident waren mit jenen Gutachten, die innerhalb der Magistratsabteilungen erzielt worden sind. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir ja einen Mindestkaufpreis von 7,24 Millionen EUR damals vereinbart haben, und dass es, sofern es zu einer Umwidmung in Bauland kommt, auch zu einer Aufzahlung, und zwar im Ausmaß von 300 EUR pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, vorgesehen ist. Umgelegt auf die Nettonutzfläche liegt dieser Wert bei etwa 400 EUR. Das entspricht ziemlich genau dem, was es auch in den umgebenden Gebieten an Immobilienpreisen gegeben hat.
Die 300 EUR pro Quadratmeter, von denen ich vorhin gesprochen habe, entsprechen dem Freigrundwert, das heißt, ohne Belastungen, zumal ja gerade dort, in diesem Bereich Pachtablösen zum Beispiel gegenüber dem Trabrennverband gültig waren und Ersatzdarstellungen für neue Stallungen zu finanzieren sind, sodass der Käufer diese Aufwendungen von der Aufzahlung abziehen kann, allerdings auch nur im Rahmen der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen.
Also ich kann nicht sehen, wo hier eine Bevorzugung dieses Unternehmens vonstatten gegangen sein soll. Es hat auch eine laufende Überprüfung gegeben, ob all die Vereinbarungen, die getroffen worden sind, eingehalten worden sind. Daher sind mir auch keine Punkte bekannt, die die von Ihnen geforderten Maßnahmen aus meiner Sicht notwendig scheinen lassen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die letzte Zusatzfrage stellt GR Mag Neuhuber. – Bitte.
GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Sie haben leider meine eingängliche Frage nach dem tatsächlichen Kaufpreis, den die Stadt Wien oder die
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