Gemeinderat, 52. Sitzung vom 29.04.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 79
nie die medial kolportierte Befürchtung eintreten, dass die Stadt Wien in Summe negativ aussteigt. Aber richtig ist, dass bestimmte Leistungen von diesem Betrag abzuziehen sind, insbesondere was die Behandlung der unter Denkmalschutz befindlichen Stallungen betrifft.
Man muss auch sehen, dass wir heute davon sprechen können, dass es sich dort, in diesem Bereich, um eine sehr gelungene Immobilienentwicklung handelt; dass vor Beginn dieses Optionsvertrages und vor Abschluss des Optionsvertrages im Jahr 2004 dieses Gebiet dort als wenig attraktiv einzuschätzen war und eigentlich auch durch die sehr bewusste, gezielte unternehmerische Leistung vor Ort es möglich war, aus diesem früher wenig attraktiven Gebiet ein sehr spannendes, neues, innovatives Projekt zu gestalten, das auch städtebaulich eine sehr hohe Qualität hat und dazu führt, dass es in der Umgebung rund um den gesamten Bereich der Krieau eine spannende städtebauliche Entwicklung gibt, auch mit der Folgewirkung, dass dort die Grundstückspreise steigen.
Das war aber in den Jahren vor dem Optionsvertrag in diesem Ausmaß sicher nicht abschätzbar. Daher finde ich es immer ein bisschen ungerecht, im Nachhinein unternehmerische Leistungen von Immobilienentwicklern, die mit Projekten an die Stadt herantreten, zu kritisieren. Denn es war damals das einzige Projekt in dieser Größenordnung, das an die Stadt herangetragen worden ist. Zweifellos hätten wir auch weitere Gebiete in unserer Stadt, wo unternehmerische Innovation gefordert ist und die Möglichkeit besteht, mit der Übernahme von Risken, die gerade am Beginn der Entwicklung eines solchen Projektes bestehen, mit Projekten an die Stadt heranzutreten.
Richtig ist, dass wir als Stadt ganz bewusst das Risiko der Entwicklung delegiert haben. Ja, das ist richtig, es war damals nicht voraussehbar, dass es eine so positive Entwicklung geben wird. Wir sind natürlich froh darüber, und unsere Stadt bietet die Möglichkeit, in diesem Bereich auch weitere Schritte zu setzen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke schön. Die nächste Zusatzfrage stellt GR Mag Chorherr. – Bitte schön.
GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Zum Kollegen Neuhuber möchte ich noch feststellen: Es ist ein Vertrag, der, wie gesagt, 2004 abgeschlossen wurde, also lange bevor die Grünen in der Regierung waren. Vielleicht haben wir morgen die Möglichkeit, ein bisschen ausführlicher darüber zu diskutieren. Eine Konsequenz vieler dieser Diskussionen ist, dass die Grünen – das ist Ihnen bekannt, Herr Stadtrat – für das Baurecht eintreten und nicht für den Verkauf städtischer Liegenschaften. Wir GRÜNE stehen insbesondere auch dafür, sozialen Wohnraum für Genossenschaften zu offerieren, und in diesem Zusammenhang möchte ich Sie etwas zu einem rechtlichen Detail fragen:
Wenn eine Liegenschaft, eine Genossenschaft veräußert wird, hat sie auf Grund bundesgesetzlicher Notwendigkeiten die Möglichkeit, nach zehn Jahren, dem Nutzer, dem Mieter das zu verkaufen. Baurecht jedoch hat neben vielen Vorteilen, die wir sehen, nämlich dass Liegenschaften im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben, auch den Vorteil für den sozialen Wohnbau, dass nämlich auch nach zehn Jahren nicht verkauft werden muss.
Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der Diskussionen, die in der Koalition über Verkäufe und das Baurecht geführt werden – wie bewerten Sie diesen Aspekt, nämlich dass bei Baurechtsvergaben langfristig die Wohnungen nicht verkauft werden können?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Eine sinnvolle Immobilien- und Grundstücksbevorratung ist zweifellos ein ganz wichtiges Element, um Mietkosten in unserer Stadt stabil zu halten. Wir sehen die Entwicklung der Grundstückspreise derzeit sicher als den Problempunkt in der Stabilisierung der Miethöhen; und natürlich werden wir alles daran setzen, um die Miethöhen stabil zu halten, indem wir mit den Grundflächen, die es in unserer Stadt gibt, sehr sorgfältig umgehen, insbesondere mit jenen, die für den Wohnbau zur Verfügung stehen.
Das ist auch der Grund, weshalb ich etwas angeregt habe, und ich bin sehr froh, dass wir uns da in der Stadt- und Landesregierung darauf verständigt haben, nämlich dass wir eine über die Ressortgrenzen hinweg gestaltete Immobilienstrategie beschlossen haben. Bei dieser Immobilienstrategie geht es darum, darüber nachzudenken, wie wir jene Immobilien, die wir im Bereich der Stadt Wien und in den Unternehmungen der Stadt Wien haben, so bewirtschaften, dass wir auf der einen Seite Erträge erzielen können, um mit diesen Erträgen weitere unternehmerische Entwicklungen vorzunehmen, umgekehrt aber auch dieses Potenzial an Grundstücken gezielt einsetzen, um die Grundstückskosten stabil zu halten.
Sie haben völlig recht, es ist zweifellos ein Vorteil, wenn wir Grundstücke im Baurecht vergeben können. Wir tun das auch. Ich möchte nur daran erinnern, dass mein ins Leben gerufenes Projekt der Smart-Wohnungen auch darauf beruht, dass wir die Grundstücke im Allgemeinen im Baurecht vergeben können. Dadurch haben auch die gemeinnützigen, das heißt, die nichtgewinnorientierten Bauträger, die Gelegenheit, hier nicht einmalige Grundstückskosten verrechnen zu müssen, sondern den Baurechtszins, der natürlich über einen sehr langen Zeitraum angelegt ist, schrittweise einzuheben. Das ist ein großer Vorteil, und ich sehe das auch so, dass wir gerade im geförderten Wohnbau Grundstücke im Baurecht vergeben, wie wir das in der Vergangenheit gemacht haben, und natürlich auch in Zukunft, gerade beim Smart-Wohnungsprogramm verstärkt tun werden.
Ich muss allerdings auch darauf hinweisen, dass es trotzdem auch in Zukunft notwendig sein wird, Grundstücke zu veräußern. Ich möchte nur erinnern: Wir sind ja beide gemeinsam auch in Leitungsfunktionen im Wohnfonds Wien, einem der beiden großen Fonds, die es in unserer Stadt gibt. Neben der Wirtschaftsagentur, die sich mit den Grundstücken für gewerbliche Flächen
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