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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 29.04.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 79

 

09.02.34(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Wiener Gemeinderates! Ich wünsche einen wunderschönen guten Morgen und eröffne die 52. Sitzung unseres Gremiums.

 

09.02.56Entschuldigt während des gesamten Tages sind GRin Mag Berger-Krotsch, GR Haslinger und GR Dipl-Ing Stiftner. Es gibt dann noch einzelne Personen, die stundenweise entschuldigt sind. Ich erlaube mir, sie nicht vorzulesen.

 

09.03.22Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.03.37†Amtsf StR Dr Michael LUDWIG - Frage|

Die 1. Frage (FSP – 01285-2014/0001 – KVP/GM) wurde von Herrn GR Mag Alexander Neuhuber gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Wieder einmal zeigt sich, unter welch merkwürdigen und aufklärungsbedürftigen Umständen die Stadt Wien große Immobilienprojekte abwickelt. Große, städtebaulich höchst relevante Grundstücke im Bereich der Wiener Krieau wurden im Lauf der letzten 10 Jahre über Firmenkonstrukte letztlich an eine bestimmte Immobilienentwicklungsfirma übertragen, wobei selbst das Kontrollamt diese Art der Grundstücksentwicklung und Kaufpreisfestsetzung seinerzeit massiv hinterfrug. Pikant ist diese Transaktion auch durch die in Medienberichten wiedergegebenen damaligen kritischen Aussagen von involvierten Magistratsmitarbeitern, die vor dieser Art des Immobilienverkaufes heftig warnten, weil der Deal zu sehr zum Nachteil der Stadt Wien ausgefallen sei. Welche Konsequenzen werden aus diesem offenkundig deutlich missglückten Immobilienverkauf der Stadt Wien gezogen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrter Herr GR Neuhuber!

 

Bei den von Ihnen angeführten Projekten handelt es sich einerseits um einen am 1. Dezember 2004 abgeschlossenen Kaufvertrag über Grundstücksflächen im Bereich Wien 2, Ernst-Happel-Stadion und die Liegenschaft Wien 2, Vorgartenstraße/Trabrennstraße sowie andererseits um einen Optionsvertrag betreffend die sogenannten Krieau-Flächen, die eine ganze Reihe von Objekten mit einbeziehen: Trabrennbahn, Stallungen, Westkurve und andere Einrichtungen, welche infolge auf Basis dieser eingeräumten Option teilweise verkauft wurden.

 

Beide Verträge, der Kaufvertrag und der Optionsvertrag, wurden mittels Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23. September 2004 genehmigt. Die Verträge wurden zwischen der Stadt Wien und der LSE, Liegenschaftsstrukturentwicklungs GmbH – das ist eine 100-prozentige Tochter der Wien Holding, die unter einem beherrschenden Einfluss der Stadt Wien steht – abgeschlossen. Im Zuge dessen wurden auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verwertung der gegenständlichen Liegenschaften an diese übertragen. Der Kaufpreis für die in dem von Ihnen zitierten Kontrollamtsbericht behandelte Transaktion – Kaufvertrag vom 1. Dezember 2004 – wurde durch Amtssachverständige infolge von Vergleichswerten in Form eines Mischpreises über alle geplanten Nutzungen ermittelt.

 

Wie ebenfalls dem Kontrollamtsbericht entnommen werden kann, bestand der Vorteil beim gegenständlichen Immobilienprojekt für die Stadt Wien auch darin, dass für die Planung und Realisierung desselben keine Kosten anfielen und somit auch kein wirtschaftliches Risiko für die Stadt Wien vorhanden ist.

 

Ziel war auch, städtebauliche Entwicklungen zu definieren und steuernd einzugreifen, nämlich bei einer gleichzeitigen Garantie der Umsetzung der Projekte. Der Abschluss des Kaufvertrages hinsichtlich Teilflächen des Areals Krieau – auch hier sind wieder alle dort befindlichen Objekte wie Westkurve, Stallungen einbezogen – wurde auf Basis des ebenfalls vom Wiener Gemeinderat genehmigten Optionsvertrages geschlossen, und es wurde vor Vertragsabschluss, wie vorgesehen, ein Gutachten seitens eines externen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingeholt.

 

Ich kann daher die Vorwürfe eines „unter merkwürdigen Umständen abgewickelten Projektes“ sowie eines „missglückten Immobilienverkaufs der Stadt Wien“ nicht nachvollziehen. Auch sind mir die von Ihnen angesprochenen Aussagen ehemaliger Mitarbeiter, die angeblich zum damaligen Zeitpunkt gewarnt haben sollen, nicht bekannt. Aus diesem Grund kann ich mich zu solchen angeblichen Äußerungen auch nicht entsprechend mit einer Stellungnahme äußern.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt GR Mag Neuhuber. – Bitte schön.

 

9.06.52

GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Wie Ihre Anfragebeantwortung gerade wieder zeigt, haben wir über dieses große Immobilienprojekt sehr unterschiedliche Wahrnehmungen hier im Haus. In einem werden wir uns aber alle hier einig sein, nämlich dass es sich um ein sehr großes Projekt handelt, das für die Wiener Stadtentwicklung von Bedeutung ist. Wir haben damals immerhin zirka 110 000 m² Grundfläche verkauft. Das ist also kein Schrebergarten, das ist schon eine ziemlich große Fläche.

 

Meine 1. Frage daher, Herr Stadtrat: Wenn wir jetzt die Diskussion über Erfolg oder Nichterfolg oder geglückt oder nicht geglückt einmal ausklammern, frage ich Sie, ob Sie als Mitglied der Stadtregierung einen Einblick haben, welchen Kaufpreis die Stadt Wien mittelbar in Form der Holding letzten Endes lukrieren konnte. Das ist ja nicht ganz klar aus dem ursprünglichen Kaufvertrag. Der Preis, der da drinnensteht, diese etwas mehr als 32 Millionen EUR aus 2004, stimmt ja nicht, weil davon noch eine ganze Reihe abzuziehen war. Deshalb meine Frage: Wissen Sie den Endpreis?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Der wirtschaftliche Grundgedanke beruht darauf, dass es einen Mindestkaufpreis in der Höhe von 7,24 Millionen EUR gibt. Dieser bezieht sich auf die vorliegende Grünlandwidmung, und dieser Betrag wurde auch entrichtet. Es kann somit

 

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