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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 74

 

betrifft Adventkränze mit echten Kerzen in Wiener Schulen. Auch hier wird die Zuweisung an den Gemeinderatsausschuss verlangt. Wer diesem Antrag Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist einstimmig angenommen.13.11.37

 

Es gelangt nunmehr Postnummer 7 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Vertragsgenehmigung mit der Bohmann Druck- und Verlag-GesmbH & Co KG. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Vettermann, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.11.51

Berichterstatter GR Heinz Vettermann: Danke, Frau Vorsitzende. Und auch hier bitte ich um Zustimmung zum soeben einreferierten Poststück.

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Ing Leeb. Ich erteile es ihr.

 

13.12.13

GRin Ing Isabella Leeb (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Beim vorliegenden Geschäftsstück werden wir nicht zustimmen, und ich werde versuchen, meine Rede möglichst sachlich, short und simpel zu halten.

 

Sie werden heute 133 Millionen EUR für einen Rahmenvertrag zur Stadtkommunikation beschließen. Dieser Rahmenvertrag hat eine Maximallaufzeit von 8 Jahren, das heißt, es wird jetzt einmal auf 5 Jahre mit einer Maximalverlängerung auf 3 Jahre vergeben. Und allein diese Laufzeit, sage ich Ihnen ganz ehrlich, würde schon für eine Ablehnung reichen, denn das sind zirka 2 Legislaturperioden, die wir uns da an einen Anbieter binden.

 

Die 133 Millionen möchte ich ein bisschen in Relation stellen. Mir ist in der Budgetdebatte ein Betrag aufgefallen, den ich sehr dürftig empfunden habe, und zwar das Budget der Frauenabteilung MA 57. Da werden jährlich 8 Millionen zur Verfügung gestellt. Wenn ich das in Relation zu den Kosten setze, die allein für diese Stadtkommunikation an den Bohmann-Verlag gehen, sind das gerade einmal 0,48 „Bohmann“. – Das könnte man jetzt als neue Währung in Wien einführen. Die neue Währung, der „Bohmann“, per anno 16,6 Millionen. Es steht Ihnen frei, das mit jedem Budgetposten in Relation zu stellen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Informationsbedürfnis in dieser Stadt ist ein großes. Da kommen zum Budget der MA 53 – das sind 50 Millionen pro Quartal – noch einmal Werbeausgaben von plus/minus 9,5 Millionen und eben 1 „Bohmann“. Das macht dann pro Jahr 104,6 Millionen. Und, Herr StR Oxonitsch, Sie haben uns bei der Budgetdebatte darauf hingewiesen, dass wir ja jetzt auf Grund der Offenlegungspflicht nicht mehr raten müssen. Das stimmt. Die ÖVP hat in den letzten Jahren nicht geraten, sondern wir haben einfach zusammengezählt und sind auf 100 Millionen gekommen. Und das ist genau das, was diese Summe deckt.

 

100 Millionen für Eigenwerbung, für Werbung, was könnte man mit dem Geld alles anfangen? Ich habe vorhin davon gesprochen, die BAKIP in der fünfjährigen Form zu erhalten. Die Schulsozialarbeit könnte ausgebaut werden. Die eine oder andere Sportstätte – wir haben ja heute darüber gesprochen – könnte saniert und ausgebaut werden. Es würde sich vielleicht sogar ein neues Kulissendepot fürs Volkstheater ausgehen. Eventuell kann man darüber nachdenken, den Heizkostenzuschuss wieder in der ursprünglichen Form einzuführen. – Wahrscheinlich nicht alles auf einmal, das ist klar, aber wir reden von 100 Millionen EUR pro Jahr.

 

Glauben Sie, dass sich in dem Ausmaß Ihr Informationsbedürfnis mit dem Wunsch der Bevölkerung nach Information deckt? Ich kann Ihnen versichern, dem ist nicht so. Es hat jegliche Relation verloren und es steht auch in keiner vernünftigen Relation mehr zu dem selbstverständlichen, erforderlichen Maß an Information, die eine Stadt haben muss.

 

Wir lehnen das Geschäftsstück nicht nur ab, weil es eine Laufzeit hat, die fast zwei Legislaturperioden übersteigt oder unverfroren hoch ist. Wir lehnen das Geschäftsstück auch ab, weil der vorliegende Akt für uns nicht beurteilbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich habe es Ihnen mitgebracht. Das ist das (ein Schriftstück in die Höhe haltend), was wir bekommen haben. Das haben wahrscheinlich alle bekommen, zumindest die, die im Ausschuss sitzen. Und ich habe von meinem Recht Gebrauch gemacht und wollte den Akt einsehen. Das habe ich auch dürfen. Der Akt, der im zuständigen Stadtratsbüro ist – ich habe jetzt die Seiten nicht gezählt, ich habe ja nicht nachgeschaut – ist ungefähr so (zwischen Zeigefinger und Daumen eine Breite von 7 bis 8 cm anzeigend) eine Schwarte. Ich durfte mir keine Kopie machen, was unüblich ist und was in der Geschäftsordnung auch so nicht festgeschrieben ist. Denn laut Geschäftsordnung steht mir zu, dass ich eine Abschrift oder eine Kopie des Aktes machen darf.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir nicht zumutbar, so eine Schwarte mit vielleicht 7 oder 8 cm Dicke im Stadtratsbüro durchzulesen und zu bewerten. Ich bin keine Juristin. Und ohne Kopien zu machen, um das von einem Juristen im Klub oder vom Kollegen Ulm, der Jurist ist, beurteilen zu lassen, kann ich dieses Geschäftsstück auch nicht guten Gewissens durchwinken und einfach sagen, ja, ist alles in Ordnung.

 

Ich habe mir die Kopie nicht machen dürfen. Wir haben den Kollegen Ulm hingeschickt, der ist ja auch Abgeordneter. Da war der Herr Stadtrat sehr nett, hat ihn sogar persönlich empfangen, hat ihm auch sein Verständnis für unser Ansinnen ausgedrückt. Eine Kopie hat er sich auch keine machen dürfen, mit Hinweis auf den Bieterschutz.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hinweis auf den Bieterschutz, das ist nett. Wir haben es hier mit einer öffentlichen Ausschreibung zu tun. Ich habe schon an sehr vielen öffentlichen Ausschreibungen selbst teilgenommen. In dem Moment, in dem ich an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehme, muss ich damit rechnen, dass mehr als eine Person mein Angebot sieht. Auf dem Akt ist auch draufgestanden: Vertraulich! – Na, was haben Sie geglaubt, dass ich mit dem Akt dann irgendwo hausieren gehe? – Ich wollte ihn lediglich bewerten. Wer öffentlich anbietet, muss sich auch sicher sein, oder weiß, dass sein Angebot nicht irgendwo im Geheimen verhandelt wird.

 

Aber gut, halten wir fest: Das uns zustehende Recht

 

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