Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 65
telange Erfahrungen mit dem Betrieb von Bädern. Warum haben Sie nicht darüber nachgedacht, das Stadthallenbad – statt einer Ausgliederung oder Umgliederung oder Gesellschaftsgründung – in die MA 44 einzugliedern?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wie Sie wissen, ist das Stadthallenbad ja auch sehr stark dem gesamten Sportbereich zugeordnet. Und das schafft durchaus auch gegenwärtig Probleme. Wir haben es auch hier immer wieder diskutiert. Es hat schon seine durchaus auch nachvollziehbaren Gründe, warum das Stadionbad und letztendlich das Stadthallenbad im Bereich der Wien Holding angesiedelt sind. Nicht zuletzt auf Grund der Tatsache, dass es hier auch sehr stark um eine Nutzung als Sportinfrastruktur geht. Also nicht nur als öffentliches Freibad, wie es die MA 44 in ihrer Aufgabenbeschreibung hat, sondern ganz stark auch als sportliches Bad. Deshalb sehe ich das Stadthallenbad nach wie vor sehr stark im Verbund der Sportinfrastruktur, gemeinsam mit vielen Veranstaltungsstätten, die im Bereich der Wien Holding angesiedelt sind, sei es das Happel-Stadion, sei es das Ferry-Dusika-Stadion, sei es das Stadthallenbad oder sei es das Stadionbad.
Man muss auch darauf hinweisen, dass im Zuge der Sportinfrastruktur ja gerade auch in den letzten Jahren das Stadionbad sehr massiv saniert wurde, auch unter sehr, sehr schwierigen Auflagen des Denkmalschutzes. Hier hat es funktioniert. Im Stadthallenbad hat es bekanntermaßen nicht funktioniert. Das allein auf die mangelnde Kompetenz zurückzuführen, ist doch eine sehr starke Verkürzung. Aber ich denke, dass die Zusammenfassung gewisser großer sportlicher Infrastrukturen – und dazu zählt das Stadthallenbad zweifellos – im Bereich der Wien Holding durchaus Sinn macht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Behandlung der 1. Anfrage.
Die 2. Anfrage (FSP - 02197-2013/0001 - KVP/GM) wurde von Frau GRin Ing Isabella Leeb gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie der Bericht der Helige-Kommission aufzeigt, wurden ohne jegliche rechtliche Grundlage nach Schließung des Kinderheimes Wilhelminenberg 1977 sämtliche Akten des Heimes vernichtet. Entspricht es den Tatsachen, dass auch die Akten anderer Kinderheime scheinbar zwecks 'Vertuschung' nach einer eventuellen Schließung vernichtet wurden?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Sie fragen mich nach dem Verschwinden beziehungsweise der Vernichtung von Akten des Heimes am Wilhelminenberg und den dazu gemachten Ausführungen in der entsprechenden eingesetzten Wilhelminenberg-Kommission. Es entspricht der Tatsache, dass aus heutiger Sicht – zumindest sind noch keine anderen aufgetaucht – die Akten, die im Heim des Schlosses Wilhelminenberg geführt wurden, nach der Schließung vernichtet wurden. Das hält auch die Wilhelminenberg-Kommission fest. Was sie allerdings nicht festhält und dem Bericht nicht zu entnehmen ist, ist, dass dies einer Vertuschung geschuldet ist. Das habe ich im ganzen Bericht nicht gefunden, so wie Sie das in Ihrer Frage feststellen. Wir bewegen uns hier durchaus in einem Bereich der Spekulation, denn es gibt weder den Beweis, dass es der Vertuschung geschuldet ist, noch dessen, was ich jetzt sage. Tatsache ist, die Akten wurden vernichtet. Es gibt hier durchaus auch die These, dass das der Skartierungspraxis der damaligen Zeit entsprochen hat, wenngleich es dafür keine gesetzliche Grundlage gab. Das hält die Wilhelminenberg-Kommission sehr eindrucksvoll und ganz klar und deutlich auch fest.
Aber man muss schon sagen, gerade diesen Beweis, dass es hier auf irgendeine Anordnung zu einer entsprechenden Vernichtung der Akten gekommen ist, findet sich in dem entsprechendem Bericht tatsächlich nicht. Nichtsdestotrotz habe ich mir bekanntermaßen vorgenommen, gemeinsam mit der MA 11, aber auch mit den Kontrollinstanzen der Stadt das zu tun, was wir auch im Anschluss des Berichtes von Prof Sieder getan haben, nämlich diesen Bericht natürlich sehr grundlegend auf offene Punkte, die es darin gibt, zu durchforsten. Und dabei ist sicherlich der Bereich der verschwundenen Akten ein nicht unwesentlicher, um hier zu überprüfen, welche Akten vorhanden sind und wie es in anderen Heimen tatsächlich aussieht. Denn, und das ist schon auch wichtig festzuhalten, Tatsache ist auch, dass die zentral geführten Heimunterlagen, also all jene Unterlagen des Heimes – in unterschiedlichster Qualität, wenn ich das einmal so sagen darf – nach wie vor in den entsprechenden Archiven zu finden sind. Also der gesamte Bereich der sogenannten KÜST-Akten und jene Akten, die eben nicht im Heim geführt wurden, waren ja auffindbar beziehungsweise sind bis 30 Jahre zurück teilweise entsprechend skartiert worden. Aber hier sind die Akten ja auch vorhanden gewesen. Es wird natürlich auch ein wesentlicher Bereich sein, hier noch einmal zu schauen, ob sich in den Archiven vielleicht doch noch das eine oder andere findet, genauso wie es natürlich eine wesentliche Grundlage ist, diesen Bericht vor allem auch unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, ob es allfällige dunkle Punkte für die heutige Praxis der Jugendwohlfahrt gibt.
Ich denke, wir alle sind uns einig, dass auf der einen Seite diese Vorkommnisse schrecklich und unentschuldbar waren, trotz der Tatsache, dass es natürlich immer wieder auch darum geht, hier ganz offiziell all jene, die hier Leid erlitten haben, um Entschuldigung zu bitten – aber sie sind eigentlich unentschuldbar. Auf der anderen Seite – und das entspricht ja gerade auch dem Wunsch vieler Opfer – geht es darum, jetzt die richtigen Schlüsse zu ziehen, jetzt letztendlich darauf zu achten, ob es irgendwo Strukturen gibt, die so etwas tatsächlich nicht verhindern, und hier entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen.
Denn der wesentliche Schluss ist, die großen Reformmaßnahmen wurden ja eingeleitet. Das Wesentliche ist, dass aktuelle Missstände nicht unmittelbar abgestellt wurden. Und ich denke, auch da muss sich die Jugendwohlfahrt, müssen sich die Institutionen – und das betrifft
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