Gemeinderat, 38. Sitzung vom 22.05.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 94
Wien zunehmend mehr Liftanlagen nur mehr halbgeschoßig erreichbar errichtet, das heißt, für Behinderte ist in diesen Fällen die Benützung des Liftes nicht möglich. Welche Maßnahmen werden Sie, Herr StR Dr Ludwig, treffen, damit auch Menschen mit Behinderungen in mehrgeschoßigen Wohnhausbauten ein barrierefreies Leben ermöglicht wird?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrte Frau GRin Frank!
In Beantwortung Ihrer Frage betreffend Liftanlagen in den städtischen Wohnhausanlagen möchte ich auf Folgendes hinweisen. Zum einen ist in der Bauordnung vorgesehen, dass Kriterien für barrierefreies Planen und Bauen realisiert werden müssen. Das gilt zum einen für den Neubau, wo das schon beginnend mit den 90er Jahren und dann anschließend auch mit einer Novelle der Bauordnung im Jahr 2004 festgelegt worden ist, aber auch für die Sanierung, und zwar überall dort, wo es möglich ist.
Mir liegt barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen besonders am Herzen, weil es natürlich Menschen trifft, die unsere besondere Fürsorge erfordern, und zum anderen auch, weil über Menschen, die besondere Bedürfnisse haben, hinausgehend auf Grund der demographischen Entwicklung - soll heißen, erfreulicherweise werden die Menschen immer älter - das Thema Barrierefreiheit im Wohnbereich in Zukunft eine immer größere Rolle spielen wird. Von daher geht es mir zum einen darum, dass wir Maßnahmen setzen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls körperlich beeinträchtigt sind. Aber wir müssen auch sehen, dass das eine Frage ist, die insbesondere die ältere Generation in Zukunft stärker beschäftigen wird.
Das ist auch der Grund, dass ich schon vor einiger Zeit eine eigene Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen eingerichtet habe, die bei der MA 25 angesiedelt ist und wo es mir vor allem darum geht, zwei Zielgruppen in besonderer Art und Weise zu begleiten. Zum einen sind das Menschen, die ihren Wohnraum und ihr Wohnumfeld barrierefrei gestalten wollen. Sie können sich dort informieren, welche Förderungen es gibt, welche Maßnahmen es gibt, aus welchen Fördertöpfen man sich solche Maßnahmen im eigenen Wohnumfeld finanzieren kann. Das ist, wenn man so will, die eine Zielgruppe.
Die zweite Zielgruppe ist aber, dass wir bewusst auch Architektenteams, Bauträger, Baufirmen mit diesem Thema konfrontieren wollen. Wir waren deshalb auch mit dieser Kompetenzstelle bei einigen Messen und haben dort im Rahmen von Informationsangeboten versucht, an diese beiden Zielgruppen heranzukommen. Ich orte hier auch großes Interesse von Seiten der Wiener Wirtschaft, der Bauträger, Architektenteams, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist ein Zukunftsthema. Firmen, die in Wien angesiedelt sind, haben sich mit diesem Thema auch ganz besonders beschäftigt. Wir haben hier also auch sehr viel Know-how, das ausgehend vom Wirtschaftsstandort Wien positive Signale in der Bauwirtschaft setzen kann.
Das heißt, diese beiden Möglichkeiten, inhaltliche Informationen, aber auch Zugang zu Fördermitteln zu bekommen, sind, wie ich meine, ganz, ganz wichtig.
Bei den von Ihnen angesprochenen Liftanlagen, die quasi im Halbstock stehen bleiben, muss man sehen, dass wir insbesondere in der Sanierung überall dort, wo es nicht anders geht, diese Aufzüge einrichten, weil es immer noch besser ist, einen solchen Aufzug zu haben als gar keinen, dass aber solche Maßnahmen überall dort, wo es notwendig ist, wo also Personen beispielsweise an einen Rollstuhl gebunden oder sehr stark gehbeeinträchtigt sind, versuchen, durch individuelle Förderung, beispielsweise durch Treppenlifte, diesen Menschen auch den Zugang zu ihrem Wohnraum zu erleichtern. Hier gibt es also, wie ich meine, sehr, sehr gute Beispiele.
Was vielleicht auch noch interessant ist, in dem Zusammenhang zu erwähnen: Wir haben, wie ich meine, ein sehr umfassendes Fördersystem, auch verglichen mit anderen Bundesländern. Nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz aus dem Jahr 1989, also dem WWFSG 89, fördern wir 75 Prozent der angemessenen Umbaukosten bis zu maximal 12 000 EUR - da kann man also schon auch einiges an Umbaumaßnahmen finanzieren -, und es kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Das wird, wie ich meine, auch in einem sehr umfassenden Ausmaß genutzt und ist gerade auch für diese Zielgruppe eine ganz wichtige materielle Unterstützung.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Herr Stadtrat. - Die 1. Zusatzfrage stellt Frau GRin Frank. - Bitte.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Stadtrat, für die umfassende Beantwortung meiner Anfrage!
Aber Sie haben das Kompetenzzentrum angeführt. Theoretisch klingt das zwar sehr gut, aber ich möchte hier ganz kurz Beispiele aus der Praxis nennen und dann meine Frage dazu stellen.
Eine Dame zum Beispiel lässt sich ein Bad über Empfehlung der Stadt Wien, welchen Installateur sie nehmen soll, behindertengerecht einrichten, macht die Arbeiten, wie sie fertig ist, will man das abnehmen, stellt fest, die Dusche ist viel zu hoch. Förderung gibt es keine, zahlen Sie das selber! Sendepause, mehr wird dazu gar nicht gesagt. Von sozial keine Rede!
Eine andere Dame ist blind und gehbehindert. Sie lässt sich ebenfalls einen Umbau über Empfehlung der Stadt Wien machen. Die verunreinigen das Stiegenhaus, die Dame muss jetzt alles bezahlen. Die Stadt Wien hat Vorlage geleistet und fordert das jetzt alles von ihr ein. Auch das ist nicht besonders sozial, denn ich glaube, man sollte sich hier doch mit den Kontrahenten gerade in so sensiblen Bereichen kurzschließen, dass man nicht die Leute fast schon hintergeht.
Sie selber geben Wohnungen als behindertengerecht her, die es nicht sind, weil sie gar nicht plan, das heißt, eben sind. So gab es einen Todesfall, weil der Herr bei
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