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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 22.05.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 94

 

der Schwelle zur Terrasse mit dem Rollstuhl gekippt ist, er ist daran gestorben. Eine andere behindertengerechte Wohnung kann jetzt durchaus an den Sohn übergeben werden, und das, obwohl ein Rollstuhlfahrer drinnen gelebt hat. Man sagt: Na, eigentlich war sie ja gar nicht behindertengerecht!

 

Herr Stadtrat! Wir haben zu wenige behindertengerechte Wohnungen. Die, die als solche gehandelt werden, sind es dann offensichtlich nicht. Was werden Sie tun, damit wir hier vielleicht doch mehr - ich meine, jetzt rede ich gar nicht so sehr vom Neubau, denn da bemüht man sich jetzt wirklich schon, dass man das ausschaltet, aber dass, wenn man eine behindertengerechte Wohnung übergibt, diese das dann auch tatsächlich ist.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Zu einzelnen von Ihnen genannten Einzelfällen möchte und kann ich deshalb nichts sagen, weil mir diese Fälle nicht bekannt sind. Im Allgemeinen ist es so: Wenn man sich solche Einzelfälle anschaut, kommt man dann sehr oft drauf, dass es noch andere Gründe gibt. Mir ist bis jetzt noch kein Beschwerdefall über die Kompetenzstelle bekannt. Üblicherweise bekomme ich auch von Betroffenen so etwas immer sehr unmittelbar und direkt übermittelt, auch von Mandatarinnen und Mandataren. Also wenn Ihnen solche Beobachtungen zugänglich gemacht worden sind, würde ich Sie ersuchen, mir das nicht nur in der Gemeinderatssitzung zu übermitteln, sondern zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch eingreifen kann, und nicht erst, wenn ein solcher Fall abgeschlossen ist.

 

Aber generell muss man, glaube ich, zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist, dass es barrierefreie Wohnungen gibt und dass es behindertengerechte Wohnungen gibt. Das ist in der Ausstattung unterschiedlich zu sehen und ist auch, wenn man so will, was die Nutzbarkeit dieser Wohnungen betrifft, unterschiedlich. Da würde ich also auch anraten, diese beiden Dinge nicht miteinander zu vermischen.

 

Wir haben auch eine bestimmte Anzahl an behindertengerechten Wohnungen im Rahmen der städtischen Wohnhausanlagen und vor allem in den neu gebauten Wohnungen. Egal, ob gefördert oder im Rahmen der städtischen Wohnhausverwaltung, werden alle neu gebauten Wohnungen barrierefrei errichtet. Es würde eine Wohnung, die diesen Kriterien nicht entspricht, auch keine Baugenehmigung bekommen. Es kann sich also dabei nur um Wohnungen handeln, die im Bestand sind, und wie gesagt, da muss man unterscheiden zwischen behindertengerechten und barrierefreien Wohnungen.

 

Zu einem Punkt, den Sie angesprochen haben - denn Ihre Frage besteht ja aus mehreren Fragen -, vielleicht nur folgender Hinweis: Wenn Familienangehörige in einer behindertengerechten Wohnung leben und nach dem Mietrechtsgesetz die Möglichkeit haben, die Wohnung zu übernehmen, haben wir auch als Vermieter, auch als Wohnungseigentümer keine Möglichkeit, ein solches Ansuchen zu unterbinden. Wir versuchen dann auch sehr oft, uns mit den nachfolgenden Mieterinnen und Mietern ins Einvernehmen zu setzen und die Regelung zu treffen, dass wir eine andere Wohnung anbieten, eine nicht behindertengerechte Wohnung. Das wird auch manchmal genutzt. Aber wenn die Nachmieterinnen und Nachmieter darauf bestehen, dass sie in der Wohnung verbleiben wollen, weil beispielsweise die Eltern, die behindert waren, Investitionen in der Wohnung vorgenommen haben oder vieles andere mehr, dann ist es uns auf Grund des Mietrechtsgesetzes nicht möglich, diesen Mieterinnen und Mietern die Wohnung zu verwehren.

 

Das hat, wie ich meine, Vor- und Nachteile. Natürlich wäre es besser, wenn behindertengerechte Wohnungen ausschließlich auch von Behinderten genutzt werden. Andererseits wieder ist es verständlich, dass Familienangehörige, die Anspruch aus dem Mietrechtsgesetz ableiten, die Möglichkeit haben, in diesen Mietvertrag, wie das im Mietrechtsgesetz eben üblich ist, auch einzutreten.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die nächste Zusatzfrage stellt GR Walter. - Bitte.

 

10.26.36

GR Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben jetzt ja schon viel gesagt zum barrierefreien Wohnen und zum behindertengerechten Wohnen. Nichtsdestoweniger bin ich der Meinung, dass wir nach wie vor zu wenige behindertengerechte Wohnungen im städtischen Wohnhausbestand haben.

 

Nun zur Frage: Es gibt ja immer wieder Menschen, die persönliche Schicksalsschläge oder was auch immer haben und dann auf Grund dessen eine behindertengerechte Wohnung brauchen. Jetzt haben Sie dankenswerterweise die Kompetenzstelle bei der MA 25 eingerichtet, die auch tadellos funktioniert, wie ich zumindest bis jetzt wahrgenommen habe. Aber ich frage Sie, warum wir zum Beispiel dort bei Umbaukosten die Förderung deckeln.

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Umbaukosten zum Beispiel 25 000 EUR betragen, gefördert werden aber nur 17 000 EUR. Das heißt, wir haben dann ein Gap von 8 000 EUR, und viele Menschen können sich diese 8 000 EUR, die dazwischen sind, nicht leisten. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass man da den Betroffenen, sage ich jetzt einmal, besser, punktueller, genauer helfen kann?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Natürlich ist jede Kostendeckelung immer auch deshalb sinnvoll, weil man versucht, eine Relation zu den Aufwendungen und zu den Ergebnissen herzustellen. Es gibt zum Zweiten ja einige Töpfe, aus denen man solche Umbauarbeiten finanzieren kann. Wir sind aus diesem Grund in enger Abstimmung zwischen der Stadt Wien und anderen, auch Bundeseinrichtungen, aus deren Töpfen man sehr wohl auch solche Umbaumaßnahmen finanzieren kann.

 

Das heißt, es gibt, wenn man so will, eine sehr starke Objektförderung, wo wir beispielsweise im Bereich des Umbaus finanzielle Maßnahmen treffen können. Es gibt aber zusätzlich noch sogenannte Individualförderung, wo wir punktgenau den Betroffenen auch im unmittelbaren Wohnumfeld finanziell helfen können.

 

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