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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 30.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 97

 

Im Sinne einer sinnvollen Weiterentwicklung im 15. Bezirk unter Beibehaltung der Strukturen, die jetzt dort sind, und ohne diese zu verunmöglichen, ist diese Widmung durchaus kompatibel und ich möchte dem Hohen Gemeinderat empfehlen, diesen Vorschlag der Widmung anzunehmen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir kommen nun zur Abstimmung.16.19.36 Ich ersuche jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das wird mit Ausnahme der ÖVP von allen anderen Fraktionen so unterstützt.

 

16.20.00Es gelangt nunmehr die Postnummer 48 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 8039 im 14. Bezirk, KatG Penzing. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Rubik, die Verhandlung einzuleiten.

 

16.20.08

Berichterstatterin GRin Silvia Rubik: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück. Danke.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke und ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Ing Mag Dworak und ich erteile es ihm.

 

16.20.28

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Frau Stadträtin! Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Wir diskutieren bei diesem Geschäftsstück eine Flächenwidmung Einwanggasse, Linzer Straße, Goldschlagstraße, Ameisbrücke. Nach gründlichem Studium der Rechtslage und der eingebrachten Argumente weisen wir darauf hin, dass die Situation der vorhandenen Betriebe unserer Meinung nach widmungsmäßig nicht berücksichtigt ist. Dass wir auch bei der künftigen Wohnbebauung in einem bisher reinen Betriebsbaugebiet erhöhte Nutzungskonflikte, genauso wie ich es beim letzten Tagesordnungspunkt auch angeführt habe, befürchten, erscheint klar. Insbesondere im Bereich Linzer Straße Nr 167 bis 203 könnte die Situation zwischen neuer Wohnbebauung und neuer Nutzung und den großen Handelsbetrieben, die dort sind, bei einer späteren Wohnbebauung und Wohnnutzung zu eben diesen erhöhten Konflikten führen. Die restlichen Widmungen in dem Plandokument sind für uns insoweit in Ordnung und werden natürlich auch wie vorgeschlagen akzeptiert. Wir weisen auch darauf hin, dass auch in gemischten Baugebieten mit der Widmung „Geschäftsviertel“ Wohnbebauung möglich ist, was insbesondere auf Grund des langen Leerstandes des sogenannten Gebe-Areals in der Linzer Straße 139 bis 143 - dort ist der Leerstand nämlich schon viel länger als, ich glaube, 15 Jahre - hoffentlich bald umgesetzt wird. Wien braucht auf Grund der Bevölkerungsprognosen ausreichende Wohnraumwidmungen. Allerdings müssen diese Widmungen mit dem Bedürfnis von Arbeitsplätzen in der Nähe von Wohnungen korrespondieren. Diese Widmungen dürfen eben nicht dazu führen, neue Konflikte zwischen alteingesessenen Betrieben und neu hinzugezogener Wohnbevölkerung zu fördern.

 

Wir werden diesem Aktenstück, so leid es mir persönlich tut, nicht zustimmen, denn wir glauben, dass die Widmung die Situation der Betriebe eben nicht genug berücksichtigt. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Mahdalik und ich erteile es ihm.

 

16.23.16

GR Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Werte Damen und Herren!

 

Wir können die Argumentation des Kollegen Dworak nicht nur vollinhaltlich unterstützen, sondern auch teilen. Darum werden wir diesem Plandokument, diesem Planentwurf auch unsere Zustimmung verweigern. Uns tut es ebenfalls leid, so wie dem Kollegen Dworak.

 

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang, weil der 14. Bezirk auch einer jener Bezirke ist, der von der Parkpickerlerweiterung betroffen war und dann von einer weiteren Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde und wir heute auch schon, der Kollege Stiftner hat es referiert, über die Ungerechtigkeiten in Sachen Parkpickerl gesprochen haben, einen Antrag einbringen. Kurz noch eine kleine Unschärfe im Kopf des Antrages, und falls das falsch rüberkommen sollte, dann habe ich mich vielleicht patschert ausgedrückt. Kurzparkzonenprivilegien im Rathaus sind hier angesprochen. Da ist nicht das Rathaus örtlich als Gebäude gemeint und die Höfe und die darin parkenden Autos, sondern das Rathaus als der Ort, wo alles entschieden wird. Also nicht das Rathaus an sich, sondern dieser Antrag betrifft die Dienstautos des Rathauses. Allein bei den Magistratsabteilungen, wie aus einer Anfragebeantwortung hervorgegangen ist, sind es 827 an der Zahl. Wie viele bei den Unternehmungen der Stadt Wien, Magistratsdirektion, und, und, und, Wien Holding, noch vorrätig sind und vielleicht auch für Privatfahrten genützt werden können, das hoffen wir aus einer heute eingebrachten weiteren Anfrage auch detailliert zu erfahren. Aber wie ruchbar wurde und den Medien zu entnehmen war, sind diese Dienstautos, auch wenn sie privat genutzt werden und nicht im Diensteinsatz gebraucht werden und in Parkpickerlbezirken geparkt werden, nicht von der Kurzparkzonenregelung, von der Parkometerabgabe betroffen. Das heißt, die müssen keine Parkscheine reingeben, sie können sich überall hinparken, wo normale Bürger zahlen müssen, obwohl sie sich nicht im Diensteinsatz, im dienstlichen Auftrag einer Magistratsabteilung oder sonstiger Unternehmen der Stadt Wien befinden. Das wäre, wenn es so stimmt, eine grobe Ungerechtigkeit. Uns würde da interessieren, wie kontrolliert wird, ob er sich jetzt in einem Diensteinsatz befindet oder nicht, oder wie die Stadtregierung gedenkt, diese Ungerechtigkeiten, diese Ungleichbehandlung gegenüber dem normalen Autofahrer hinkünftig abzustellen. Schließlich und endlich kann es sich hierbei um einen Steuerzahlerschaden von 500 000 EUR und mehr im Jahr handeln, der in Zukunft tunlichst hintan zu halten ist.

 

Darum sollte sich der Gemeinderat unserer Meinung nach heute dafür aussprechen, dass Dienst-PKWs der Stadt Wien und ihrer Unternehmen nur bei tatsächlichen Diensteinsätzen von der Entrichtung der Parkometerabgabe befreit sind und nicht mangels Kontrollen eine

 

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