Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 133
ner Dienstleistungsunternehmen den Daseinsvorsorgeauftrag umfassend und in Abstimmung mit wirtschaftspolitischen Gesamtstrategien erfüllen.
Zudem gibt es in allen untersuchten Sektoren ausreichend empirische Evidenzen, dass sie in dieser Zielerfüllung besser sind als private Anbieter. In kommunalen Unternehmen ist demokratische Einflussnahme möglich, in privaten Betrieben nicht. Im Gegenteil, die Märkte der Daseinsvorsorge neigen zu starker Oligopolisierung, was wiederum zu hohem Lobbying und zu großer Verhandlungsmacht der Unternehmen führt.
Mitsprachemöglichkeiten für die Menschen bestehen in öffentlichen Betrieben über den demokratischen Prozess, in Privatunternehmen gibt es hingegen keine institutionalisierten Mitsprachemöglichkeiten Dritter. Es zählen ausschließlich wirtschaftliche Interessen. Auf Grund der erfolgreichen Geschichte der Verstaatlichung kommunaler Dienstleistungen ist die Daseinsvorsorge ein Eckpfeiler des Servicekonzerns Stadt Wien. Es geht daher aus meiner Sicht um die dauerhafte Erhaltung der anerkannt hohen Lebensqualität für alle Wienerinnen und Wiener.
Auch die 4. Frage beschäftigt sich mit einem wichtigen Aspekt der Daseinsvorsorge und lautet: „Soll die Stadt nach dem Beispiel der BürgerInnen-Solarkraftwerke weitere erneuerbare Energieprojekte entwickeln, die mit finanzieller Beteiligung der BürgerInnen realisiert werden?“
Wenn die Wiener Bevölkerung dafür stimmt, werden wir bestmögliche Rahmenbedingungen dafür zur Verfügung stellen, um damit umweltfreundlich Energie zu erzeugen und einen weiteren Schritt Richtung Energieautarkie zu setzen. Die bestehenden BürgerInnen-Solarkraftwerke von Wien Energie überzeugen und sind Teil einer größeren Vision einer Smart City Wien. Die Bevölkerung kann den Weg einer Beteiligung und den Ausbau einer umweltfreundlichen Technologie vorantreiben. Ein solches Kraftwerk produziert so viel Energie, wie 200 Wiener Haushalte benötigen, 200 Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr eingespart.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wiener Bevölkerung wird in den kommenden Wochen die Möglichkeit haben, diese Fragen zu diskutieren, alle Für und Wider kennen zu lernen, abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung ausreichend, ausgewogen mit Informationen versorgt wird. Ich ersuche die politischen Parteien, verantwortungsbewusst zu handeln, genauso wie ich die Medien ersuche, diesen demokratischen Willens-, Bildungs- und Entscheidungsprozess entsprechend zu unterstützen. Die Volksbefragung soll an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, wobei der Termin vom Bürgermeister verfassungsgemäß festgesetzt wird und der Wunschtermin in der ersten Märzwoche wäre.
An einer Volksbefragung können alle Wienerinnen und Wiener teilnehmen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und am letzten Tag des Befragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stimmberechtigt sind daher rund 1,15 Millionen Wienerinnen und Wiener, die Stimmkarten werden automatisch an die jeweiligen Haushalte zugesandt. Es ist also nicht notwendig, einen Antrag zu stellen, so wie das etwa bei bundesweiten Volksbefragungen der Fall ist.
Da sich bei der letzten Volksbefragung die Stimmabgabe per Brief sehr bewährt hat, werden wir dieses Service auch diesmal bieten. Nichtösterreichische EU-Bürger und Drittstaatsangehörige sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht teilnahmeberechtigt. Über alle rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen und Möglichkeiten wird die Stadt Wien ihre Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und ausreichend informieren. Das Ergebnis der Volksbefragung ist im Wiener Gemeinderat zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung in der nächsten Sitzung zuzuleiten, was voraussichtlich im April 2013 der Fall sein wird.
Die Wiener Stadtregierung hat die Ergebnisse der bisherigen Volksbefragungen stets sehr ernst genommen. Auch diesmal werden wir die Ergebnisse als Arbeitsauftrag akzeptieren. Ich ersuche Sie, die Mitglieder des Wiener Gemeinderates, diese Volksbefragung mitzutragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung bestimmt, dass bei der nun folgenden Besprechung kein Redner öfter als 2 Mal und mehr als insgesamt 20 Minuten sprechen darf. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind der Herr Bürgermeister und die zuständigen amtsführenden Stadträte. Deren Redezeit ist pro Wortmeldung mit 20 Minuten beschränkt. Zur Besprechung der Mitteilung erteile ich Herrn StR Mag Juraczka das Wort. – Bitte schön.
StR Mag Manfred Juraczka: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gut, dass in diesem Haus sich zumindest pro forma alle Fraktionen zur Bürgerbeteiligung bekennen. Ich habe schon mehrfach gesagt, ich halte es in Zeiten großer Politikverdrossenheit für wichtig und sinnvoll, dieses Beteiligungsinstrument massiv auszunützen. Und zwar Bürgerbeteiligung nicht irgendwie, keine Bürgerbeteiligungsfolklore in Dialogform in Konferenzen, Zukunftswerkstätten, sondern unmittelbar – die Menschen durch Befragungen, durch Abstimmungen nach ihrer Meinung zu fragen.
Gut, dass sich Wien dieses Tools immer wieder bedient. Wir haben gehört, es war bis dato sieben Mal der Fall und jetzt haben wir eine achte Volksbefragung. Ich möchte die Möglichkeit auch nutzen, allen 150 000 Wienerinnen und Wienern zu danken, die durch ihre Unterschrift diese Volksbefragung überhaupt erst möglich gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es stellt sich nur die Frage: Was ist das Wesen einer solchen Befragung? Womit sollte man die Menschen konfrontieren? Ich denke, man sollte sie nach Bereichen unmittelbarer Betroffenheit befragen, nach Bereichen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld berühren, um ihnen dort ganz verstärkt mehr Mitwirkungsrechte zuzubilligen.
Dass das leider nicht von allen Fraktionen in diesem
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular