Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 70
nahmen im Oktober 2008 durchgeführt. Auf Basis dieser Vorarbeiten wurde in der Folge im Juli 2009 von der Wiener Stadthalle ein gebäudetechnischer Vorentwurf, inklusive Brandschutzkonzept, und eine Grobkostenschätzung bei einem renommierten und auch auf Bäderbau spezialisierten Ingenieurbüro beauftragt. Außerdem hat ein Expertenbüro ein Konzept zur Energieeinsparung ausgearbeitet, und ein Statiker wurde für die statisch-konstruktive Beratung hinzugezogen.
Diese Vorarbeiten wurden so exakt und gewissenhaft durchgeführt, wie es auf Grund der vorgegebenen Rahmenbedingung, nämlich durchaus auch den Badebetrieb nicht zu beeinträchtigen, möglich war, denn für tiefergehende Untersuchungen, wie vom Kontrollamt ja auch beschrieben, hätte das Stadthallenbad zumindest für mehrere Monate zusätzlich gesperrt werden müssen. Das Bad sollte jedoch selbstverständlich, wie immer, auch entsprechend lang in Betrieb sein und während der Vorarbeiten zur Generalsanierung geöffnet bleiben. Deshalb auch die Entscheidung auf Basis der Empfehlungen der beigezogenen Sachverständigen für die Methoden der Sichtkontrolle in dieser Phase.
Um dennoch – und das ist mir besonders wichtig – in der Folge tiefergehende Untersuchungen vornehmen zu können, hat die Wiener Stadthalle den mit der Generalplanung beauftragten Architekten verpflichtet, weitere Untersuchungen der Bauanlagen durchzuführen, sofern er solche als notwendig erachtet. Die Stadthalle selbst hat unmittelbar nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten zur Aushöhlung der beiden Untergeschoße entsprechende Experten beigezogen, gerade weil sie über die entsprechende Expertise und das Know-how dazu verfügen.
Dieser Zeitpunkt war der frühestmögliche, um tiefergehende Untersuchungen der Gebäudestruktur vornehmen zu können, da diese Arbeiten nicht bei laufendem Badebetrieb durchgeführt werden hätten können.
Um den Zustand der Spannkabel zu erheben, wurden sogar Röntgenuntersuchungen vorgenommen, die jedoch keinerlei Schlüsse auf die Lage und den Zustand der Spannkabel zugelassen haben. Genau aus diesem Grund ordnete die Wiener Stadthalle den Generalplaner an, dass im Zuge des Einbaues der Vertikaldurchströmung – wesentlich für die Bäderhygiene – sämtliche entnommenen Baukerne von der örtlichen Bauaufsicht zu nummerieren und zu dokumentieren sind. In weiterer Folge seien diese Bohrkerne im Labor untersuchen zu lassen.
Zu den Fragen 16 bis 19: Es ist das Ergebnis der Beweiserhebung und der anschließenden Gerichtsverfahren abzuwarten, bis festgestellt werden kann, wer welchen Umstand verschuldet und zu verantworten hat. Es wurde von Beginn an betont, dass Konsequenzen dort gezogen werden, wo ein Fehlverhalten vorliegt. Im Interesse der Steuerzahler, der Stadt und des Bauherrn Wiener Stadthalle geht es jetzt einmal darum, dass von den Auftragnehmern ein Bad übergeben wird, das, wie vertraglich vereinbart, ordnungsgemäß, generalsaniert und funktionsfähig ist.
Was die Ursachen für die Mängel sind, wie sie behoben werden und wer dafür verantwortlich ist, werden die gerichtliche Beweissicherung und die Sachverständigen klären. Wer was wann getan oder nicht getan hat, stellen nun die Sachverständigen fest.
Dass die Entscheidung für den Baustopp und die gerichtliche Beweissicherung richtig waren – ich habe schon darauf hingewiesen –, zeigen ja auch die entsprechenden Ausführungen des Kontrollamtes. Viele der nach dem Baustopp und im Rahmen der Beweissicherung aufgedeckten Mängel beziehungsweise Beispiele für die in vielen Bereichen aufklärungsbedürftige Vorgangsweise von örtlicher Bauaufsicht und der mit Arbeiten beauftragten Firmen sind im entsprechenden Kontrollamtsbericht ja ebenfalls nachzulesen.
Es zeigt sich, wenn man sich die Mühe macht, genau hinzusehen, ohne politisches Kleingeld zu machen – darauf hat ja auch Frau Kollegin Leeb Wert gelegt –, dass das Fehlverhalten wohl primär auch bei Generalplaner, örtlicher Bauaufsicht und ausführenden Firmen zu suchen ist, aber wir warten jetzt die entsprechenden Untersuchungen ab. Sie werden letztendlich Schlüsse ergeben, und wir werden die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen.
Zu den Fragen 20 bis 22: Es wird auf die Ausführungen der Stadthalle im Kontrollamtsbericht verwiesen. Im Rahmen der ersten Verfahrensstufe zur Vergabe der Generalplanerleistungen wurde zum Nachweis der Eignung von den Bietern verlangt, ihre Erfahrungen im Hallenbadbau nachzuweisen. Bei der Beurteilung der Bieter wurden diese Nachweise entsprechend gewichtet. Ob die Eignung für dieses Projekt gegeben ist, hat eine renommierte Anwaltskanzlei geprüft, die von der Wiener Stadthalle mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt wurde.
Zu den Fragen 23 bis 25: Diese Umstände waren mir nicht bekannt. In diesem Zusammenhang verweise ich ebenfalls auf die Ausführungen der Wiener Stadthalle im Kontrollamtsbericht.
Zur Vergabe der örtlichen Bauaufsicht wurde ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt. Der Auftrag an die örtliche Bauaufsicht wurde im Juni 2010 abgeschlossen. Für die Durchführung dieses zweistufigen Vergabeverfahrens bediente sich die Wiener Stadthalle einer renommierten, auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Diese Kanzlei hat das Verfahren von der Kundmachung bis zum Abschluss des Vertrages für die örtliche Bauaufsicht geleitet.
Zu den Fragen 26 bis 28: Die Wiener Stadthalle hat im Wege ihrer nunmehrigen anwaltlichen Vertretung die entsprechenden rechtlich gebotenen Schritte veranlasst. Nachdem es sich um eine der renommiertesten, auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien handelt, wird man davon ausgehen müssen, dass sie im Bereich der Stadt Wien oder in einzelnen Unternehmen, an welchen die Stadt Wien beteiligt ist, tätig ist. Darüber wird allerdings in meinem Bereich keine entsprechende Statistik geführt.
Zu den Fragen 29 bis 34: Auch diese Umstände waren mir nicht bekannt. Ich kann mich nur auf die Aussagen des Wien-Holding-Geschäftsführers Peter Hanke
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