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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 07.09.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 68

 

MA 48 hier einen neuen Anlauf startet. Es gab ja Versuche, und es gab auch Verträge.

 

Meine konkrete Frage hier ist: Warum hat die MA 48 den AbfallberaterInnen Verträge angeboten, die so nachteilige Konditionen beinhaltet hätten, dass die AbfallberaterInnen gezwungen waren, diese abzulehnen, da weder Vordienstzeiten noch Ausbildung und Erfahrung berücksichtigt wurden?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Also, dass die ARA für AbfallberaterInnen gezahlt hätte, ist mir neu. Wir machen mit der ARA einiges natürlich gemeinsam, weil wir im Auftrag der ARA die getrennte Sammlung in der Stadt Wien durchführen. Wir machen auch regelmäßig gemeinsame Kampagnen, wo wir in der Öffentlichkeit dazu auffordern - auf originelle Weise, wie wir hoffen -, die getrennte Sammlung in Wien voranzutreiben. Die Personalkosten werden aber selbstverständlich bisher von der MA 48 getragen.

 

Zu dem Angebot: Schauen Sie, ich habe es vorher gesagt, ich habe 7 000 Leute in meinem Ressort. Ich glaube, Sie müssen Verständnis dafür haben, dass ich nicht bei jedem Mitarbeiter und bei jeder Mitarbeiterin jetzt Details über die einzelnen Arbeitsverträge kenne. Mein Wissensstand ist der, dass von Seiten der MA 48 zu Gesprächen eingeladen worden ist. Daraufhin sind nur ablehnende Schreiben gekommen. Also ich glaube, zum Angebot von Dienstverträgen, so weit ist es überhaupt nicht gekommen.

 

Und ich möchte eines schon sagen: In jeder Firma - wenn man schon der Meinung ist, man ist in dieser Firma angestellt - wäre es unmöglich, wenn man vom Chef einen Brief bekommt und zu einem Gespräch eingeladen wird, zu sagen, man kommt nicht und man betreibt Gesprächsverweigerung. Also es gehören schon immer zwei dazu, um sich auf irgendetwas zu einigen. Und die Vorgangsweise ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, wenn man daran interessiert ist, Beschäftigungsverhältnisse zu verlängern, zu erlangen oder auszubauen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die Beantwortung der 3. Anfrage.

 

9.57.00†Bgm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 02998-2012/0001 - KFP/GM). Sie wurde von Herrn GR Mahdalik gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Rund 170 000 Wienerinnen und Wiener wünschen sich eine Volksbefragung über die Ausweitung des Parkpickerls. Laut Rechtsmeinung des Magistrates soll die Fragestellung für die Volksbefragung unzulässig sein. Einerseits wurde diese Rechtsmeinung bei der Befragung zur Citymaut völlig konträr ausgelegt und andererseits müssten bei besagter Beurteilung auch die Grundsatzbeschlüsse zur Einführung des Parkpickerls in den Bezirken unzulässig sein. In einem Interview in der Presse vom 30. August 2012 sagten Sie in diesem Zusammenhang wörtlich: "Das ist keine Rechtsmeinung sondern Verfassungswahrheit. Der Unterschied ist, dass das Parkpickerl vor 20 Jahren eingeführt wurde und die Ausweitung nur ein Verwaltungsakt ist." Bestätigen Sie damit nicht, entgegen der Rechtsmeinung des Magistrates, dass es hier lediglich um die Frage der Ausweitung und nicht um die Frage von Gebühren geht?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Wir stehen ja wieder einmal vor der für uns beide nicht unüblichen Situation, dass Ihre Anfrage mindestens drei Mal so lang ist, wie meine Antwort sein wird, denn Ihre Frage könnte ich schlicht und ergreifend mit „Nein, bestätige ich nicht.“ beantworten.

 

Das sachliche Thema selbst haben wir hier auch schon abgehandelt, und ich nehme an, dass Sie meine Argumentation damals jedenfalls auch rezipiert haben.

 

Sie meinten damals, es ist schon merkwürdig, dass ich zu so einer geschliffenen juristischen Argumentation kommen muss, um diesen Unterschied zu rechtfertigen. Also, wir haben das Thema hier schon abgehandelt.

 

Ich betreibe selbstverständlich keine Gesprächsverweigerung. Ich will auch gar nicht darüber reden, dass die von Ihrer Fraktion gesammelten Unterschriften von der Behörde nahezu zur Hälfte nicht anerkannt wurden, weil sie offensichtlich von irgendwo anders herkommen. Ich verstehe das schon. Dass ein Niederösterreicher zum Beispiel gegen das Parkpickerl unterschreibt, verstehe ich sofort. Das ist gar keine Frage. Er würde aber noch mehr unterschreiben, wenn er Ihren Vorschlag kennen würde, nämlich dass es für ganz Wien ein kostenloses Parkpickerl gäbe. Da kann ich mir vorstellen, dass man in Niederösterreich, gerade in dem angehenden niederösterreichischen Wahlkampf, jede Menge Unterschriften dagegen bekommen würde.

 

Also, um das zusammenzufassen, ich sehe das ganz nüchtern. Es ist zur Zeit ein Behördenverfahren im Gange. Dazu werde ich vom Rednerpult aus in einer Fragestunde nicht präjudiziell eingreifen. (GR Mag Dietbert Kowarik: Nur in den Medien!) - Auch nicht in den Medien. Ich habe das dazu immer gesagt. (GR Mag Dietbert Kowarik: Sie meinen die Verfassungsfrage!) - Das ist Ihre Interpretation.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr GR Mahdalik. - Bitte schön.

 

10.01.22

GR Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Man hat wieder einmal gemerkt, kurz ist nicht immer gut.

 

Ich möchte jetzt bemerken, Sie haben in der Zeitung gesagt, für 150 000 Unterschriften begehen Sie keinen Verfassungsbruch, auch wenn es jetzt nur 100 000 sind. Wir kennen diese Zahlen auch nur aus der Zeitung. Eine offizielle Benachrichtigung haben wir von der MA 62 noch nicht bekommen. Wie dem auch sei, mehr als genug Unterschriften liegen vor. Sie haben gesagt, Sie begehen keinen Verfassungsbruch, indem Sie über eine Gebühr abstimmen lassen, auch nicht für 150 000 Unterschriften.

 

Dann stellt sich für mich die Frage, nachdem Sie 2010 über die City-Maut, die für mich der Inbegriff einer Gebühr ist, abstimmen haben lassen, haben Sie zum Ersten offen einen Verfassungsbruch begangen, was für ein Stadtoberhaupt doch einigermaßen befremdlich ist.

 

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